Hausärzteverband Oberbergischer Kreis
Hausärzteverband Oberbergischer Kreis

Bei der Frühjahrstagung des Deutschen Hausärzteverbandes am 06.05.2017 stellt der Landesverband Nordrhein einen Antrag zum Online-Rollout                 

Bei fortgeschrittener Zeit erfolgt die Beschlussfassung: Vorstandsüberweisung

ANTRAGSTEXT

 

" Geplantes Online-Rollout der Telematik zu Versichertenstammdatenmanagement ab
01.07.2017 darf nicht bei nicht ausreichend evaluierten Testergebnissen stattfinden und durch technische und organisatorische Schwierigkeiten die Praxisabläufe und damit die hausärztliche Versorgung behindern !


Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, dafür Sorge zu tragen , dass folgende Essentials beim geplanten Online-Rollout strikt eingehalten werden, wie sie u.a. auch aus der 3. eGKTestverordnung (3.eGK-TVO) des Ministeriums abzuleiten sind:

 

  • Vollständige Veröffentlichung der Testergebnisse im vorgesehenen Umfang der eGKTVO und dabei insbesondere zum Erreichen der kritischen Zeitvorgaben,zur Akzeptanz und Interoperabilität der verwendeten Systeme .

 

  •  Kein flächendeckendes Rollout vor Vorliegen repräsentativer und belastbarer positiver Testergebnisse aus den Testregionen im geplanten Umfang hinsichtlich aller zu prüfenden Inhalte und Funktionalitäten nach der Vorgabe der 3. eGK-TVO. Dabei ist insbesondere die unkritische Interoperabilität sämtlicher in den Praxen eingesetzter PVS-Systeme mit dem vorgesehenen eHEalth-Terminal und Konnektor nachzuweisen.

 

  •  Zu verhindern,dass nicht repräsentativ und umfangreich getestete und bewertete Funktionen in den Wirkbetrieb gehen und Hardwarekomponenten bei nicht gesicherter Interoperabilität mit evtl. massiver Störung der Betriebsabläufe in den Praxen installiert werden,worauf erste Berichte aus der Testregion Nordwest hinweisen.

 

  •  Sicherzustellen, dass für die Arztpraxen keine durch die Krankenkassen ungedeckten Folgekosten durch Installation und Betrieb der Hard- und Softwarekomponenten zum den Anschluss an die Telematikinfrastruktur entstehen.

 

  •  Vorlage einer Nutzenbewertung für den gesetzlich vorgeschriebenen Versichertenstammdatenabgleich bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt hinsichtlich der Auswirkungen auf die Betriebsabläufe in den Praxen , der aus ärztlicher Sicht als unsinnige und aufgezwungene administrative Maßnahme erscheint . Hierbei sind insbesondere die Betriebsabläufe in den niedrigschwellig arbeitenden hausärztlichen Versorgerpraxen zu berücksichtigen.

 

  •  Nicht zuzulassen, dass bei zunehmendem Hausarztmangel zeitlich belastende und störanfällige Technikkomponenten für rein administrative Vorgänge in den Praxen installiert werden und zum bedrohlichen Crash der Betriebsabläufe führen können.

 

  • Zu gewährleisten, dass zur Bewertung der Tests unabhängige Gutachter ohne wirtschaftliche Verflechtungen mit Industrie und Gematik zum Einsatz kommen mit Erklärungen zu  Interessenkonflikten, wie sie für Sachverständige für Behörden und

Ministerien gelten.


Begründung:
Die ab Oktober 2014 avisierte Online-Rollout-Testphase in einem Umfang mit 1.000 Testpraxen, 10 Krankenhäusern und 2 Uni-Kliniken ist erst mit einer enormen Verzögerung
und starker Einschränkung im November 2016 gestartet worden. Zum 31.01.2017 verzeichnete der Gematik-Status-Bericht 175 "angeschlossene" Testpraxen, wobei keinerlei Aussage über eine repräsentative Beteiligung von Hausärzten gemacht wurde,
ebenfalls nicht zu Krankenhäusern und Uni-Kliniken. Stattdessen beschlossen die Gesellschafter der für die Telematik-Infrastruktur und den Testbetrieb verantwortlichen Gematik , dass die Testregion Südost (Bayern und Sachsen) wegen eines nicht durch die
Industrie zeitgerecht zur Verfügung gestellten zertifizierten Konnektors als Testregion ausschied und sich damit die Testläufe hinsichtlich Umfang der gestesteten Komponenten
und beteiligten Praxen halbierten.


Lieferschwierigkeiten der Industrie, fehlendes Einhalten des Zeitplanes, eingeschränkter Testumfang hinsichtlich der beteiligten Systeme mit damit eingeschränkter Aussagefähigkeit zur Interoperabilität lassen den gesamten Vorgang in einem äußerst
kritischen Licht erscheinen insbesondere hinsichtlich der möglichen beträchtlichen Auswirkungen. Die Vorstände der KV Bayern und Westfalen-Lippe wiesen im April 2017 darauf hin, dass der mit Sanktionen im eHealth-Gesetz verbundene Zeitplan aufgrund
technischer und organisatorischer Probleme nicht einzuhalten sei .
Der Bundesgesundheitsminster verlangte in der 3.eGK-TVO 2011eine umfangreiche und bewertete Testung und Akzeptanz vor Übergang in den Wirkbetrieb.


Diesem Grundatz muss in jeder Hinsicht im Blickwinkel auf die Versorgungsabläufe in den Hausarztpraxen gefolgt werden mit den daraus abgeleiteten Forderungen."

 

 

 

Ein Text! Sie können ihn mit Inhalt füllen, verschieben, kopieren oder löschen.

 

 

Unterhalten Sie Ihren Besucher! Machen Sie es einfach interessant und originell. Bringen Sie die Dinge auf den Punkt und seien Sie spannend.

Hier finden Sie uns

Hausärzteverband Oberbergischer Kreis

Korrespondenzadresse:

Praxis Dr.Krolewski

Dümmlinghauser Str. 76
51647 Gummersbach

Kontakt

Tel.

 

+49 2261 59840

 

e- mail:

hausaerzte-oberberg@gmx.de

 

Druckversion | Sitemap
© Hausärzteverband Oberbergischer Kreis