ANTRAGSTEXT
" Geplantes Online-Rollout der Telematik zu Versichertenstammdatenmanagement ab
01.07.2017 darf nicht bei nicht ausreichend evaluierten Testergebnissen stattfinden und durch technische und organisatorische Schwierigkeiten die Praxisabläufe und damit die hausärztliche Versorgung
behindern !
Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, dafür Sorge zu tragen , dass folgende Essentials beim geplanten Online-Rollout strikt
eingehalten werden, wie sie u.a. auch aus der 3. eGKTestverordnung (3.eGK-TVO) des Ministeriums abzuleiten sind:
Ministerien gelten.
Begründung:
Die ab Oktober 2014 avisierte Online-Rollout-Testphase in einem Umfang mit 1.000 Testpraxen, 10 Krankenhäusern und 2 Uni-Kliniken ist erst mit einer enormen Verzögerung
und starker Einschränkung im November 2016 gestartet worden. Zum 31.01.2017 verzeichnete der Gematik-Status-Bericht 175 "angeschlossene" Testpraxen, wobei keinerlei Aussage über eine repräsentative
Beteiligung von Hausärzten gemacht wurde,
ebenfalls nicht zu Krankenhäusern und Uni-Kliniken. Stattdessen beschlossen die Gesellschafter der für die Telematik-Infrastruktur und den Testbetrieb verantwortlichen Gematik , dass die Testregion
Südost (Bayern und Sachsen) wegen eines nicht durch die
Industrie zeitgerecht zur Verfügung gestellten zertifizierten Konnektors als Testregion ausschied und sich damit die Testläufe hinsichtlich Umfang der gestesteten Komponenten
und beteiligten Praxen halbierten.
Lieferschwierigkeiten der Industrie, fehlendes Einhalten des Zeitplanes, eingeschränkter Testumfang hinsichtlich der beteiligten Systeme mit damit eingeschränkter Aussagefähigkeit zur
Interoperabilität lassen den gesamten Vorgang in einem äußerst
kritischen Licht erscheinen insbesondere hinsichtlich der möglichen beträchtlichen Auswirkungen. Die Vorstände der KV Bayern und Westfalen-Lippe wiesen im April 2017 darauf hin, dass der mit
Sanktionen im eHealth-Gesetz verbundene Zeitplan aufgrund
technischer und organisatorischer Probleme nicht einzuhalten sei .
Der Bundesgesundheitsminster verlangte in der 3.eGK-TVO 2011eine umfangreiche und bewertete Testung und Akzeptanz vor Übergang in den Wirkbetrieb.
Diesem Grundatz muss in jeder Hinsicht im Blickwinkel auf die Versorgungsabläufe in den Hausarztpraxen gefolgt werden mit den daraus abgeleiteten Forderungen."
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