Hausärzteverband Oberbergischer Kreis
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Elektronische Patientenakte und wohin die Reise gehen könnte ab 2019

Ein Statement des Vorstandes des oberbergischen Hausärzteverbandes vom 27.05.2018:

 

"Die Aktivitäten der Krankenkassen, vorneweg die TK in Kooperation mit IBM, zu patientengeführten Gesundheitsakten mit Ergänzungen durch die Kasse zu abgerechneten Leistungen, beruhen auf Par.68 SGB V. Inwieweit TI-Anwendungen, z.B. ePA angekoppelt werden, ist noch völlig offen.Der Minister zeigt offensichtlich Sympathien für diese Lösungen ohne die TI grundsätzlich in Frage zu stellen.Die KdöR sind ja in der gematik Helfershelfer für den Gesetzesvollzug und vertreten durch  Hauptamtliche.Als mitgestaltende federführende Kräfte für Notfalldatensatz und medizinische Anwendungen wurden sie durch die sog.Neuaufstellung der gematik entmachtet und haben nur noch eine allenfalls kommentierende Funktion am Zügel des Gesetzes.

Die Krankenkassen und vorneweg der AOK-Bundesverband hat zunehmend offensive Kritik an der TI geäußert und Minister Laumann die gematik für gescheitert erklärt, gleichzeitig hat die IT-Industrie Gelder in die TI-Komponenten gesteckt und auch Versichertengelder sind hineingeflossen.Jetzt kommen noch die verpflichtenden Regelungen einer die Grundfreiheiten und Grundrechte schützenden EU-DSGVO dazu und Fragen zur Stabilität und Interoperabilität der TI-Komponenten.Zunächst hat Minister Spahn für alle künftigen TI-Anwendungen, die medizinischen, die Feldtests rein zur Angelegenheit der gematik und der Hersteller von Komponenten gemacht im Umfang von ca.15 Prozent des bisherigen Feldtests und ohne öffentlich zugängliche unabhängige Evaluation und zwar zu den Anwendungen eMP,NFDM und e-Arztbrief (KOM-LE).Indem er die eGK-Testverordnung am 17.05.2018 aufgehoben hat, hat er den Weg dafür freigemacht und die äußerst eingeschränkt en Tests mit 70 Praxen und 1 KH werden sicher in der 1.Jahreshälfte 2019 abgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass innerhalb der GroKo mit dem federführenden BMG alle weiteren Systementscheidungen dann fallen werden.

Die gematik arbeitet als closed shop. Für Auskunftersuchen von Ärzten wird an Ärztekammern und KVen verwiesen.

Die möglichst öffentliche Auseinandersetzung zu Garantieleistungen, Stabilitätsfragen, Fragen der Konnektorspezifikationen für den Produktivbetrieb und das Risiko-Impact für die Praxen und Fragen unter der Maßgabe der EU-DSGVO gehören also m.E.dahin und gehen weit über Finanzierungsfragen hinaus.Diesbezüglich sind auch die DÄT-Beschlüsse eindeutig.

Spannend wird es, wenn Patienten nach dem Patientenrechtegesetz eine Datenübermittlung in eine elektronische Gesundheitsakte verlangen, die ihnen die Krankenkasse zur Verfügung stellt. Die daraus resultierenden Rechtsfragen müssen bearbeitet werden.M.E. sollten die Daten auf ein dezentrales Speichermedium in der Hand der Patienten gegen Quittung exportiert werden.Bei der CGM wird diese Lösung ab nächstem Update realisiert sein.

Ob Arzt verpflichtet ist, Daten auf zentrale Server mit patientenverwalteter Gesundheitsakte zu stellen, ist die offene Frage.

Hierzu wird der Gesetzgeber entscheiden müssen oder Rechtsauseinandersetzungen.Da dann natürlich auch BMP (eMP) und Notfalldatensätze gespeichert werden können, wird die Klärung dieser Systemfrage die Zukunft der TI entscheiden.M.E. handelt es sich allenfalls um eine Übergangstechnologie, an der allerdings viel Geld und Interessen der Gesundheitswirtschaft hängen.Es ist wie bei der Kernkraft.Ein Industrielobbyist hat bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zur EU-DSGVO bezeichnenderweise gesagt: " Daten sind das Öl der Industrie." (Dokumentation "Im Rausch der Daten", s.ARD-Mediathek).Die Auseinandersetzung im Gesundheitswesen zu den künftigen Lösungen erfordert höchste Aufmerksamkeit und auch Beschäftigung mit den in Details steckenden Risiken, die bislang uns einseitig aufgedrückt werden.Die Körperschaften arbeiten systemkonform und im einzigen ärztlichen Beirat zur Telematik in NRW sitzen nur noch KollegInnen, die an der Testphase gegen Unterschrift einer Schweigeverpflichtung teilgenommen haben.Aus diesem Grund -wegen Nichtteilnahme am Test , um aufgrund meiner Wahlämter noch eine unbeeinflusste kritische Position wahren zu können -wurde ich 2017 noch lange vor Veröffentlichung des Evaluationsgutachtens als stellvertretendes Mitglied ausgeladen .

Die Protokolle dieses Gremiums sind inzwischen allerdings mit zeitlicher Verzögerung von der Ärztekammer Nordrhein veröffentlicht.Inzwischen kann man m.E. einen resignativen und auch verbitterten Zwischenton herauslesen über die Ausschaltung der ärztlichen Mitgestaltung und Reduktion auf Kommentierung .Den Informationsinput in das Gremium hat die gematik gestaltet.

 

Wie lange der Deckel noch hält ,wird von den kommenden Auseinandersetzungen abhängen und wie immer davon, wer wo und wie diese führt in einer ereignisgetriebenen Gesellschaft mit hohem Medienbezug.Wer und wie hängt vom Organisationsgrad freier Berufsverbände und von ihrem aktiven Einbringen aller offenen Fragen und Impact-Beurteilungen ab und zwar dahin ,wo es hingehört: in die öffentliche und damit politische Diskussion und in die Gremien der Körperschaften, die nicht nur dem Gesetzesvollzug dienen, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen repräsentieren.Die Conflicts of interest sollten dabei offengelegt werden ."

 

 

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