Aktuelle Pressemeldung:
"Die neue Gesundheitskarte wurde eingeführt, um Missbrauch zu verhindern. Doch sie verstößt laut Gutachten gegen Datenschutz und sei im Grunde nutzlos. Womöglich müssen
alle eingezogen werden." (Berliner Morgenpost vom 04.02.2014)
http://www.morgenpost.de/wirtschaft/article124508131/Elektronische-Gesundheitskarte-nutzlos.html
Damit zeichnet sich womöglich ein Mega-Flop für die eGK ab. Auf die Problematik der nicht authentifizierten Fotos hat bereits seit längerem
das Bündnis "Stop-die-eCard" hingewiesen. "Ein Angelschein in Deutschland ist sicherer als die elektronische Gesundheitskarte."
Die Versicherten bekamen nach unserer Erkenntnis die eGK ebenfalls von den Krankenkassen zugesandt häufig ohne die gesetzlich vorgeschriebene ausführliche Information zu den geplanten Funktionen. Im
Gesetz (§291a,Abs.3 SGB V) heißt es:
"Spätestens bei der Versendung der Karte hat die Krankenkasse die Versicherten umfassend und in allgemein verständlicher Form über deren Funktionsweise, einschließlich der Art der auf ihr oder
durch sie zu erhebenden, zu verarbeitenden oder zu nutzenden personenbezogenen Daten zu informieren."
Die verfasste Ärzteschaft (Deutscher Ärztetag, Berufsverbände, Vertreterversammlungen von Kassenärztlichen Vereinigungen,zuletzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung) lehnt die derzeitige
Gesamtkonzeption der geplanten Telematik im Gesundheitswesen oder wesentliche Teilfunktionen, die mit der elektronischen Gesundheitskarte verbunden sind, mehrheitlich ab und stellt sich damit gegen
Interessen der Krankenkassen und der Politik.
Wesentliche Forderungen:
-Keine online Überprüfung der Versichertenstammdaten in den Praxen
-Kein Notfalldatensatz im Umfang einer automatisierten persönlichen Fallakte mit online- Backup-Sicherung
-Keine Patientendaten auf zentralen ans Internet angeschlossenen Servern
Die grundsätzlichen Debatten drehen sich um den Schutz hochsensibler Patientendaten und den Schutz
des Arzt-Patientenverhältnisses.
Zu den Beschlüssen:
Beschlusslagen des Deutschen Ärztetages zur geplanten Telematik.
Forderung nach Neukonzeption und Freiwilligkeit, sicheren Datenschutz 2008:
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/stellegk_20102010.pdf
Ablehnung der eGK in der bisherigen Form 2008:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.23.6205.6312.6315&all=true
Forderung des Stopps des Projekts eKG nach der "Neukonzeption" mit Notfalldatenmanagement in den Praxen
und automatisch generiertem Notfalldatensatz auf der eGK:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.2.23.9278.9427.9521.9522&all=true
Zum Notfalldatenmanagement mit online-backup-Sicherung erfolgte ebenfalls durch die Bundesdelegiertenversammlung
des Deutschen Hausärzteverbandes eine Beschlussfassung: Wegfall der online-Funktionen, Papierausdruck des Notfalldatensatzes
und Berücksichtigung hausärztlicher Praxisabläufe
und Nachweis der Praktikabilität.
http://www.hausaerzteverband.de/cms/News-im-Detail.211.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=661&tx_ttnews[backPid]=18
Der Projektleiter der Testregion Bochum /Essen, Herr Abel-Bruns hat am 18.01.14 beim "Maxi-Doc"-Symposion zum Stand des Rollouts vorgetragen.
Es zeigt sich eine deutliche Dominanz der Industrie bei den geplanten Testungen ("End-zu-Ende-Verantwortung").
Wichtige Hinweise:
Die ARGE egK/HBA-NRW hat den Auftrag:
" Umsetzung der Erprobungsverfahren zur Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte nach Vorgaben der gematik und der „Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte“,
die Beteiligung an den Testverfahren wird aber zwischen gematik und ARGE
noch festgelegt, während die Industrie die "End-zu-End-Verantwortung"
für alle Testphasen inkl. Rekrutierung der teilnehmenden Praxen erhält.
Die Vorpilotierungsphase soll mit "friendly usern" durchgeführt werden.
Die aufgeschlossene Haltung der neuen Bundesregierung wird begrüßt.
Die Rolle eines Beirats (Kann-Bestimmung) in der Testregion, dessen Mitglieder durch die gematik gem. Ministererlass
ernannt werden sollen ("3. eGK-Test-VO") wird durch die Arrangements sichtbar zurückgedrängt.
Der Telematik-Beirat bei den Ärztekammern NO und WL wird durch den durch
gematik und Ministerium geregelten Informationszufluss "beschäftigt" und bleibt ohne wesentlichen Einfluss.
Eine kritische Testbegleitung scheint ausgeschlossen unter entsprechender Auslegung der Minister-Verordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/testv/BJNR312800005.html
Getestet werden soll zunächst die Anwendung des Versichertenstammdatenmanagement und des Notfalldatensatzes.
Die KBV fordert inzwischen die "französische Lösung", dh. Stammdatenmanagement nicht in den Praxen .
In der Vertreterversammlung der KVNO haben wir die KBV 2013 aufgefordert, aus der gematik auszutreten.
Stand 04.02.2014