Hausärzteverband Oberbergischer Kreis
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Kein Anschluss an die TI ohne Garantieerklärungen

-Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) und offene Fragen


-Wer garantiert die Betriebsstabilität und haftet für Ausfälle?


-Die Testphase wies gravierende Interoperabilitätsprobleme und Systemabstürze nach (Evaluationsgutachten der gematik) und auch der einzige bislang zugelassene Konnektor
führt nach vorliegenden Berichten zu Problemen und Systemabstürzen in den Praxen


Praxen, die sich aktuell an die TI anschließen lassen unter dem Druck fallender Kostenzuschüsse und Angst vor Sanktionen,
kaufen eventuell die Katze im Sack ein mit ungeahnten Folgen und Folgekosten, auf denen sie sitzenbleiben.

Wir raten dazu, vor Bestellung sich eine Konformitäts- und Garantieerklärung abgeben zu lassen (s. Anlage).

Zu beachten ist, dass Hersteller von dezentralen TI-Komponenten (EHealth-Terminal, Konnektor und TI-Modul) und -vertreiber
meistens nicht identisch sind.

Der einzige bislang zertifizierte Konnektor ist von der Fa. CoCoBox GmbH hergestellt, welche  die Fa. CompuGroup Medical als einzigen
zertifizierten Vertreiber betraut hat (s. Veröffentlichungen der gematik und von der CoCoBox GmbH).

Die Zulassung des unklar variierten Testkonnektors mit der Produkttyp-Nr.   1.3.4:2.0.0 (es wurde kein Produktsteckbrief veröffentlicht) für den Produktivbetrieb erfolgte im November 2017, während
das Evaluationsgutachten zur Testphase mit Hinweisen auf hohe störanfälligkeiten und Handlungsbedarfe erst Ende Januar 2018 von der
gematik veröffentlicht wurde. Erst in der Folge wurden Produktsteckbriefe und damit Anforderungsprofile für Konnektoren für den Produktivbetrieb veröffentlicht.
Konnektoren, die diese Produktsteckbriefe erfüllen (und damit auch erweiterte Anforderungen an "Security-Tasks" und TI-Einwahl), sind noch
nicht zugelassen und müssen nach den neuen Anforderungen nur noch einen eingeschränkten Feldtest in 70 Praxen über 8 Wochen nach den
Sicherheitstests im BSI durchlaufen, ehe sie für den Produktivbetrieb zugelassen werden.

Minister Spahn hat am 17.05.2018 per Federstrich die bis dato geltende eGK-Testverordnung gekippt mit der Konsequenz, dass nur noch sehr eingeschränkte und nicht durch Evaluationsgutachten begleitete Tests durchgeführt werden. Deshalb stellt sich auch hier die Frage, ob die Interoperabilität ausreichend getestet wird und Gegenstand von Garantieleistungen sein kann.

Die Gesellschafter der gematik (GKV-Spitzenverband und ärztliche Körperschaften: KBV und BÄK, KZBV) schweigen dazu oder behandeln nur Finanzierungsfragen, während der
Deutsche Ärztetag klare Beschlüsse gefasst hat u.a. zu notwendigen Garantieleistungen .

Die gematik wiederum verweist zu allen ärztlichen Fragen an die KVen und Ärztekammern.

Ein vorformuliertes Schreiben für eine Konformitäts- und Garantieerklärung befindet sich im Anhang.

Zur aktuellen Presse-Mitteilung des Hausärzteverbandes Nordrhein s. hier.

Weitere Informationen gerne beim Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes.

 

 

 

 

Stand 10.06.2018

 

 

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