Hausärzteverband Oberbergischer Kreis
Hausärzteverband Oberbergischer Kreis

Die Auseinandersetzung mit dem Regress-System in chronologischer Reihenfolge :                          Aktionen-Statements-Ergebnisse

24.11.2017

 

Vorstand der KVNO und Vertreterversammlung protestieren gegen die Regressanträge der Krankenkassen zu Wundauflagen bei Sprechstundenbedarf

Im breiten Bündnis von Haus-,Kinder-,Fach- und Krankenhausärzten und Psychotherapeuten haben wir am 24.11.2017 den u.a.
Antrag gegen die Regressanträge der Krankenkassen zu Wundauflagen (Sprechstundenbedarf) eingebracht und einstimmig
verabschiedet. Der Beschluss-Text liefert ebenfalls Argumente gegen Regressanträge. Wir raten, immer in den Widerspruch
zu gehen.

Der Beschlusstext:


"1. Die Krankenkassen werden aufgefordert, alle Prüfanträge zur Verordnung von Wundauflagen für eine phasengerechte moderne Wundbehandlung zurückzuziehen, die der Versorgung ihrer Versicherten dienen.

2. Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung ist unverzüglich zu ändern in:
"0102030000 phasengerechte Wundauflagen bei feuchter Wundbehandlung."

Alginate und saugfähige PU-haltige Wundauflagen sichern neben Hydrokolloidverbänden eine differenzierte Akutversorgung von teilweise infizierten und stark sezernierenden Ulcera und chronischen Wunden in den Arztpraxen.

3. Die Krankenkassen werden aufgefordert anzuerkennen , dass durch die bisherige nominelle Festlegung auf Hydrokolloidverbände auch andere Wundauflagen zur feuchten Wundbehandlung bei spezifischen Wundsituationen eingeschlossen und nicht ausgeschlossen sind.



Begründung:

Eine akut erforderliche Wundbehandlung in der Sprechstunde erfolgt mit den Mitteln des Sprechstundenbedarfs.

Die eingesetzten Verbandsmittel sind Gegenstand der Sprechstundenbedarfsvereinbarung.

Zu den akut zu behandelnden Wunden gehören ebenfalls Ulcera, gegebenenfalls infiziert, stark sezernierend und/oder mit Wundhöhlen versehen. Es besteht eine Zunahme solcher Konsultationen aufgrund der Zunahme von Risikopatienten.

Eine phasengerechte Behandlung nach den Prinzipien der feuchten Wundbehandlung ist lege artis und kann Patienten in der Akutsituation nicht vorenthalten werden oder Gegenstand einer zeitlich verzögerten Erst-Versorgung mit verordneten Verbandsmitteln sein. Hydrokolloidverbände (bislang allein Gegenstand der Sprechstundenbedarfsvereinbarung), die Teil einer feuchten Wundbehandlung sein können bei bereits epithelialisierten Wunden, decken in keiner Weise das Spektrum der Behandlungserfordernisse ab insbesondere bei komplexen Wundsituationen. Eine fachgerechte und leidenslindernde Versorgung in der Akutsituation mit anderen Wundauflagen aus dem Bereich der feuchten Wundbehandlung als Hydrokolloidverbände darf nicht mit Regressen bedroht werden, sondern muss unverzüglich Gegenstand der Sprechstundenbedarfsvereinbarung werden, um den Versicherten eine adäquate Behandlung anbieten zu können. Folgerichtig sollen die Krankenkassen die Prüfanträge zurückziehen und
über Hydrokolloidverbände hinaus die Prinzipien einer differenzierten feuchten Wundbehandlung in der Akutversorgung anerkennen."

24.06.2017

 

EILMELDUNG des Vorstandes des oberbergischen HAusärzteverbandes ZU REGRESS-ANTRÄGEN DER KRANKENKASSEN BEI BUCCAL VERABREICHTEM FENTANYL ALS OFF-LABEL-USE

Die Verordnung von buccal verabreichtem Fentanyl bei Patienten mit nicht tumor-bedingten Schmerzen, z.B. bei schwerer Neuropathie
mit Schmerzkrisen, ist derzeit Gegenstand von Enzelfallanträgen der Krankenkassen zu Regressen wegen Off-label-Use.

Buccal verabreichtes Fentanyl ist nur zugelassen für Durchbruchschmerzen bei Krebs-Patienten, die eine Opiat-Basistherapie erhalten.

Ein Kollege aus dem Oberbergischen soll für die Verordnungen bei einem Schmerzpatienten mit Guillean-Barree-Syndrom zusärztlich zur Basistherapie mit transdermal
applizierten Fentanyl 8.000 Euro für die Jahre 2015 und 2016 bezahlen. Dieses ist mit Sicherheit kein Einzelfall.

Die Prüfeinrichtung macht geltend, dass ein Antrag auf Off-label-Verwendung hätte gestellt werden müssen.


Dass es bei Patienten mit schweren neuropathischen Schmerzen zu intermittierenden Schmerzverstärkungen und -krisen kommt, ist keine unbekannte Tatsache und auch
Gegenstand z.B. einer RCT , veröffentlicht im April 2007 , gewesen mit dem Gegenstand der Wirksamkeit von buccal verabreichtem Fentanyl bei dieser Patientengruppe:

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17617282

Bei Durchbruchschmerzen mit kann bei mit Fentanyl-Pflastern eingestellten Patienten kein anderes Opioid/Opiat aufgrund der spezifischen Rezeptoraffinität eingesetzt werden.

Wenn die Kolleginnen und Kollegen bei indiziertem off-label-use einen Antrag an den Kostenträger stellen,
vergehen bei Antragsbearbeitung durch den Kostenträger in der Regel mehrere Wochen, was bei hochgradigen Schmerzpatienten hinsichtlich einer Verzögerung der Therapie
bis zum Warten auf die Entscheidung eine unethische Situation bedeutet. Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird und dagegen geklagt werden müsste?

Aus dieser Situation, die aus formal-rechtlichen Gründen die Versorgung von schwer kranken Patienten massiv belastet, kann nur eine Anerkennung von off-label-Verwendung von
buccal verabreichtem Fentanyl durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) heraus führen, der solche Entscheidungen nach Einleitung eines entsprechenden Verfahrens treffen kann. Anträge auf Einleitung eines solchen Verfahrens (Erteilung von Aufträgen an die Expertengruppen nach § 35c Abs. 1 SGB V (Expertengruppen Off-Label)) kann jede Kassenärztliche Vereinigung stellen.

Zur Rechtsgrundlage führt der G-BA aus:
"Im Nachgang zum Urteil des Bundessozialgerichtes vom 19. März 2002 zum Off-Label-Use (AZ.: B 1 KR 37/00R) hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beschlossen, sog. Expertengruppen Off-Label beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einzurichten. Diese Expertengruppen haben nach § 35c Abs. 1 SGB V die Aufgabe, Bewertungen zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis über die Anwendung von zugelassenen Arzneimitteln für Indikationen und Indikationsbereiche, für die sie nach dem Arzneimittelgesetz nicht zugelassen sind, abzugeben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll die Empfehlungen der Expertengruppen nach § 35c Abs. 1 SGB V in der Arzneimittel-Richtlinie umsetzen. Gemäß § 35c Abs. 1 Satz 4 SGB V kann der Gemeinsame Bundesausschuss die Expertengruppen mit Bewertungen nach Maßgabe der näheren Regelungen in seiner Verfahrensordnung beauftragen."

Es wird durch den Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes durch Anschreiben an den Vorstand der KVNO angeregt, einen solchen
 Antrag zu stellen ,den  Kostenträgern mitzuteilen und diese aufzufordern, Einzelfallprüfungen bei Ärztinnen und Ärzten zu diesen Verordnungen und   Regress-Vollzügen auszusetzen bei  bereits erfolgten Bescheiden  bis zur Entscheidung durch den G-BA. Günstigenfalls können die Kostenträger einen solchen Antrag unterstützen.

Hinsichtlich der ethischen Dilemma-Situation behandelnder Ärztinnen und Ärzte soll dabei hingewiesen werden.



 

23.06.2017

 

In der Vertreterversammlung am 23.06.2017 antwortet der Vorstand der KV Nordrhein auf die von Dr. Krolewski und Fraktion eingereichten Fragen:

AKTUELL: Beantwortung der schriftlichen Anfragen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung durch den Vorstand der KVNO bei der Vertreterversammlung am 23.06.2017

Eingereichte Fragen und durch die Antragsteller notierte Antworten durch den Vorstand der KVNO (Justiziar Dr. iur. Horst Bartels)


"Richtgrößenvereinbarungen mit den Krankenkassen bis 2016
und Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressverfahren"



"1. Am 08.04.2016 hat die Vertreterversammlung folgenden Antrag an den vorherigen Vorstand zur Bearbeitung überwiesen:

 

"Prüfung der bisherigen Verfahren durch unabhängige ärztliche Gutachterkommission und ggfs. Entschädigung der betroffenen Kollegen

 Begründung:

In einem inzwischen rechtskräftigen Urteil des LSG NRW (LSG NRW, AZ: L 11KA 116/13) ohne erfolgte Revisionsbeschwerde durch den beklagten Beschwerdeausschuss Nordrhein wurde im Rahmen einer Einzelfallentscheidung der Regressbescheid des Beschwerdeausschusses zurückgewiesen aufgrund der unzulässigen Einschränkung der Rechte der Vertragsärzte im Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss durch die Richtgrößenvereinbarung , die  durch den Vorstand der KVNO mit den Krankenkassen abgeschlossen wurde.

In der Urteilsbegründung wird aufgeführt:

"Der Senat hat bereits erhebliche Bedenken, ob die Bestimmung der Praxisbesonderheiten 
in §5 Abs. 3 und 4 RgV 2010 rechtmäßig ist. Sie weicht von der dargestellten Definition, wie
sie sich aus der Rechtsprechung ergibt, erheblich ab.......Den Vertragspartnern der RgV fehlt die Rechtsmacht, den Begriff "Praxisbesonderheiten abweichend von den durch die
Rechtsprechung präzisierten Vorgaben des §106 SGB V zu definieren."

FRAGE 1:

Ist dem seit 01.01.2017 im Amt befindlichen Vorstand der KVNO bekannt, wie und mit welchem Ergebnis der vorherige Vorstand die Vorstandsüberweisung nach Beschluss der Vertreterversammlung bearbeitet hat und wie im Verfahren damit umgegangen wurde und in der Rechtsnachfolge umgegangen wird?

ANTWORT: Am 05.07.2016 wurde in einer sitzung des geschäftsführenden Vorstandes der KVNO zum Antrag beraten nach erfolgter Rechtsprüfung: Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach §106 SGB V und nachfolgende Regelungen (Wirtschaftlichkeitsprüfungsverordnung) stellen ein "geschlossenes Rechtssystem dar, welches keinen Ansatzpunkt für eine darüber hinausgehende Prüfung z.B. durch eine ärztliche Gutachterkommission
bietet.

 

FRAGE 2:

In wieviel Fällen und in welcher Höhe wurden aufgrund der bis 31.12.2016 geltenden Regelungen in §5 der Richtgrößenvereinbarungen zu verordneten  Leistungen Vergleiche in Regress- Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss mit Verzicht auf Rechtsmittel abgeschlossen ?

ANTWORT: In den JAhren 2013 und 2014 hat es nach Auskunft der Prüfeinrichtung im Bereich Arzneimittel lediglich jeweils einen VErgleich von 5.000 Euro gegeben, im Bereich Heilmittel von 31.145 Euro.

Die Jahre 2014 und 2015 wurden bislang nicht dargestellt.

 

FREAG 3.:

Ist es richtig, dass die abgeschlossenen Vergleiche nicht der Berichtspflicht an das aufsichtsführende Ministerium nach §106 SGB V unterlagen und deshalb nicht Gegenstand der Berichterstattung waren ?

ANTWORT: Die Zahl und die Höhe der abgeschlossenen Vergleiche sind Gegenstand der gesetzlich vorgeschriebenen Berichterstattung an das aufsichtsführende Ministerium.

FRAGE 4 :

Wie prüft der Vorstand der KVNO , inwieweit die Rechte der Vertragsärztinnen und -ärzte in den Richtgrößenvereinbarungen und den Prüfverfahren gewahrt werden ?

ANTWORT: Durch die Abteilung f. Qualitätssicherung und die KV-Mitglieder im Beschwerdeausschuss sind die Rechte der Vertragsärzte gewahrt.

FRAGE 5:

 

Wie ist künftig sichergestellt, dass es auf der untergesetzlichen Ebene zwischen den Partnern der Selbstverwaltung , die öffentliches Recht zu befolgen haben, nicht faktisch zu einer "Rechtsmacht" kommt, die die Rechte von Vertragsärztinnen und -ärzten einschränkt , die dann erst in langwierigen Sozialgerichtsverfahren geklärt werden müssen oder unter dem Druck nicht-aufschiebbaren Vollzuges durch Klagen gegen Bescheide wie in Regressverfahren zu Vergleichen mit Verzicht auf Rechtsmittel führen?

ANTWORT: Die betroffenen Vertragsärzte können ihre Rechte durch Ausschöpfung der Rechtsmittel, Antrag auf Stundung und durch Anträge auf einstweilige Verfügung wahren. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Betroffenen von ihren Rechten Gebrauch machen.

Anmerkung: In uns vorliegenden Fällen sind die möglichen Rechtsmittel Antrag auf Stundung oder einstweilige Verfügung unter Hinweis auf wirtschaftliche Überforderung an solche Hürden und Voraussetzungen gebunden, dass die Praxis quasi nicht mehr hinsichtlich der Betriebskosten betrieben werden kann. Die Höhe eines notwendigen existenzsichernden selbstbehaltes ist nicht bekannt.
KEINE Antwort erfolgte, inwieweit der Vorstand der KVNO bei der VErhandlung und beim Abschluss von Richtgrößenvereinbarungen die Rechte der Vertragsärzte und -ärztinnen die Rechte wahrt. Das zitierte Urteil des LSG hatte die eigenständige"Rechtsmacht" der Selbstverwaltung, die ihr nicht zustände, moniert !


FRAGE 6:

 

Sieht es der Vorstand der KVNO als sinnvoll und wichtig an, gegenüber der Vertreterversammlung ein Berichtwesen zu den Ergebnissen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen einzuführen?"

ANTWORT: Ja

17.05.2017

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein veröffentlicht die jetzt mit den Krankenkassen ausgehandelten neuen Prüfvereinbarungen nach der neuen gesetzlichen Grundlage (§106 SGB V).

 

Statement des Vorsitzenden des oberbergischen Hausärzteverbandes Dr. Krolewski dazu:

 

"Der Anti-Regress-Kampf hat das mit untergesetzlicher Willkür zur Abschreckung betriebene Regress-System in Nordrhein seit Anfang 2016 in die Schranken verwiesen .
Allen Beteiligten und auch den oberbergischen Bürgerinnen und Bürgern,die mitdemonstriert und protestiert haben, den Bürgermeistern und Politikern,die nachgefragt haben, ein herzliches Dankeschön! Nur durch eine konsequente Öffentlichkeitsarbeit und Hintergrundrecherchen mit fortlaufender Berichterstattung konnte dieses kranken- und arztfeindliche System in die Defensive gedrängt und überwunden werden.

Ab jetzt gelten neue Prüfvereinbarungen in Nordrhein.Das alte System ist am Ende!

Kennzeichnenderweise bezeichnet ein Sprecher eines großen Kassenverbandes, der noch vor einiger Zeit das Regress-System im WDR als notwendiges Abschreckungsmittel bezeichnete , die neuen Regelungen als Vereinbarungen für eine gute Patientenversorgung.
Hier scheint es Lernprozesse gegeben zu haben. Die Politik hat ebenfalls mit der Änderung des Par.106 SGB V zu einer Befriedung beigetragen aus unhaltbaren und ethisch verwerflichen Zuständen heraus . Aufgrund unseres ärztlichen Gelöbnisses und die daraus folgende Bindung an die Resolutionen des Weltärzteverbandes ergab sich ebenfalls eine Verpflichtung zum Widerstand gegen die alten Regelungen, die im Arzt-Patientenverhältnis häufig einen massiven Angstdruck bei Verordnungen erzeugten.
Das ist endlich vorbei!"

 

02.12.2016

Statement Dr. Krolewski: " KV und Krankenkassen bereiten sich auf die neuen gesetzlichen Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung ab 2017 vor. Für die gemeinsame Prüfeinrichtung werden Juristen und Apotheker für die gesetzlich vorgeschriebene "Beratung vor Regress" eingestellt. Es wird aber zu wenig getan, um Regressverfahren überhaupt abzuwehren. Die ungenügenden Veröffentlichungen der KVNO zu den Nutzenbewertungen des Gemeinsamen BUndesausschusses für neu zugelassene Medikamente belegen dieses fehlende Engagement. Sonderprüfungen auf Veranlassung der Krankenkassen bei der Verschreibung von Medikamenten ohne festgestellten Zusatznutzen gegenüber den festgesetzten Vergleichstherapien stehen ins Haus.Seit zwei Jahren fordern wir eine Implementierung von Hinweisen in die Verordnungssoftware in den Praxis-EDV.Der Gesetzgeber plant jetzt entsprechende Regelungen auf dem Verordnungsweg nach dem Arzneimittelversorgungsstärkungs-gesetz, welches aktuell in der legislativen Beratung ist."

02.07.2016

Darstellung des Vorsitzenden des oberbergischen Hausärzteverbandes beim Ärztenachrichtendienst zu den Ergebnissen des Kampfes gegen das nordrheinische Regress-System:

 

"Seit August 2013 Kampf gegen ein seit 12 Jahren bestehendes Regress-System in Nordrhein

Die von uns geführten Auseinandersetzungen,Aktionen,Statements und Ergebnisse ,zunächst im Oberbergischen Kreis und dann mit voller Unterstützung durch den Hausärzteverband Nordrhein und die Fraktion"Die Hausarztliste" in der VV und Fraktionen in der Ärztekammer Nordrhein ,sind fortlaufend auf unserer Homepage dokumentiert:

http://www.hausaerzte-oberberg.de/regresse/

Mit der sozialgerichtlichen Feststellung zu unserer bereits 2013 aufgestellten Behauptung zur untergesetzlichen Willkür in der Richtgrößenvereinbarung und der durch VV-Beschluss erzwungenen Kündigung der ungesetzlichen Richtgrößenvereinbarung haben wir dem nordrheinischen Regress-System einen empfindlichen Schlag versetzt.

Der bisherige Vorsitzende des Beschwerdeausschusses , der zuletzt noch durch Kassen und Ministerium gedeckt wurde, ist nach 12 Jahren nicht mehr im Amt und muss sich wegen berufsrechtlicher Vergehen (Verletzung der Neutralitätspflicht im Amt) nach BGH-Urteil seiner Berufsgerichtsbarkeit stellen. Das angegriffene Fehlverhalten ist jahrelang durch die Kassenvorstände und den Vorstand der KVNO legitimiert worden, so dass es keinen strafrechtlich relevanten Angriffspunkt gibt, sonst wären wir auch diesen Weg gegangen.  Hinter den Kulissen wird jetzt massiv zurückgerudert und das nordrheinische maligne Regress-System, welches als Abschreckungsinstrument errichtet wurde, ist m.E. zu 95 Prozent entschärft.

In einem auch der Politik vorgelegten 5-Punkte Programm zur Überwindung der Regresse in Übereinstimmung mit dem deutschen Recht und den vom Weltärztebund geforderten international gültigen ethischen Standards sind wir auch inhaltlich nach vorne gegangen, unabhängig von der Defensivstrategie zu den Grundrechten der betroffenen Ärztinnen und Ärzte und der von ihnen behandelten Patienten.

Darüberhinaus haben wir die betroffenen Kolleginnen und Kollegen aufgefordert, da durch die Richtgrößenvereinbarung ungesetzlich ihr Recht auf Prüfung der individuell beantragten Praxisbesonderheiten ausgehebelt wurde, Schadensersatzforderungen an den Vorstand der KVNO zu richten. Dem Vorstand der KVNO liegt ein Beschluss der VV auf dem Tisch, dass er dazu befinden soll. Es liegt jetzt in der Hand des Vorstandes der KVNO, gem. Antragstext und international gültigen Standards (Deklaration des Weltärztebundes 2009 von Neu-Delhi) eine ärztliche Gutachterkommission zu den beantragten Praxisbesonderheiten der abgewickelten Fälle zu berufen und eine Entschädigungsregelung vorzubereiten.Im Oktober 2014 hatte der Vorstand der KVNO noch verkündet: Regresse für verordnete Leistungen müssen abgeschafft werden. Unter dem Druck der VV und der Rechtsprechung müssen jetzt Taten folgen.

Die Entwicklung hat nicht nur ein in sich abartiges Abschreckungssystem mit auch Begünstigung von Akteuren entlarvt, sondern auch gezeigt, wie weit man mit Öffentlichkeitsarbeit, Verbandseinbindung und investigativem nachhaltigen Bemühen kommt: ein gutes Beispiel für sozialen Widerstand. 

Durch unsere Berufsgelöbnis sind wir an die vom Weltärzteverband entwickelte Berufsethik gebunden. Dort wird in der Deklaration zu den Patientenrechten gefordert, dass Ärzte Maßnahmen ergreifen sollen, wenn durch Regierung,Administration oder Institutionen die aus der Arzt-Patientenbeziehung resultierenden Grundrechte mit u.a.Anspruch auf Behandlung ohne Einfluss durch Dritte gefährdet sind. Mit dem nordrheinischen Regress-System wurde ein unglaublicher und beabsichtigter  Druck auf die Versorgerpraxen ausgeübt, die mit Angst im Nacken arbeiteten.

Diesem zutiefst unethischen System  haben wir seit 2013 eine klare Kampfansage erteilt ,es seiner Legitimität beraubt und seinem weiter im Dunkeln Agieren einen Riegel vorgeschoben. Ab 2017 werden 4 der von uns geforderten 5 Punkte größtenteils umgesetzt sein."

03.06.2016

In der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein berichtet der Vorstand der KV , dass in Umsetzung der Beschlussfassung vom 08.04.2016 die Richtgrößenbereinbarung  mit den Kassen am 19.04.2016 schriftlich gekündigt und Verhandlungen für neue Lösungen aufgenommen wurde. Dr. Krolewski dazu : " Ein weiterer Erfolg in unserem entschlosssenen Kampf gegen das Regress-System."

08.04.2016

 

Anträge und Stellungnahmen zum Regress-System bei der Vertreterversammlung der KV Nordrhein:

 

Richtgrößenvereinbarung und Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Zum Thema Regresse hat unsere Fraktion einen eigenen Tagesordnungspunkt beantragt und ist mit zwei Anträgen in die Versammlung gegangen, die ich mit einer offensiven Anklage an das nordrheinische Regress-System mit inzwischen gerichtlich bescheinigter untergesetzlicher Willkür durch
Nicht-Prüfung der beantragten individuellen Praxisbesonderheiten einbrachte:


1) Antrag auf Kündigung der Richtgrößenvereinbarung und Ablösung durch sozialverträgliche Verfahren


2) Prüfung der bisherigen Verfahren durch unabhängige ärztliche Gutachterkommission und ggfs. Entschädigung der betroffenen Kollegen

 

Begründung:

In einem inzwischen rechtskräftigen Urteil des LSG NRW (LSG NRW, AZ: L 11KA 116/13)
ohne erfolgte Revisionsbeschwerde durch den beklagten Beschwerdeausschuss Nordrhein
wurde im Rahmen einer Einzelfallentscheidung der Regressbescheid des Beschwerdeausschusses zurückgewiesen aufgrund der unzulässigen Einschränkung der Rechte der Vertragsärzte im Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss durch die Richtgrößenvereinbarung , die  durch den Vorstand der KVNO mit den Krankenkassen abgeschlossen wurde.

In der Urteilsbegründung wird aufgeführt:

"Der Senat hat bereits erhebliche Bedenken, ob die Bestimmung der Praxisbesonderheiten
in §5 Abs. 3 und 4 RgV 2010 rechtmäßig ist. Sie weicht von der dargestellten Definition, wie
sie sich aus der Rechtsprechung ergibt, erheblich ab.......Den Vertragspartnern der RgV fehlt die Rechtsmacht, den Begriff "Praxisbesonderheiten abweichend von den durch die
Rechtsprechung präzisierten Vorgaben des §106 SGB V zu definieren."

Wir sehen in dem zitierten Urteil eine Bestätigung, dass der Beschwerdeausschuss in Nordrhein aufgrund einer nicht rechtmäßigen Richtgrößenverordnung die geprüften Vertragsärztinnen und  Vertragsärzte in eine massive Nachteilsposition gebracht hat und sehen die Antragsinhalte als sofortige und notwendige Konsequenz an. Mit auf Abschreckung ausgerichteten Prüfverfahren muss Schluss sein !



Im mündlichen Vortrag habe ich u.a. auf die Situation der Pädiater hingewiesen, die unter Regressdrohungen Heilmittelverordnungen bei behinderten Kindern einschränken, wie der Obmann der oberbergischen Pädiater im letzten Gesundheitsausschuss des Oberbergischen Kreises im "Haus Früher Hilfen"
dargelegt hat und wir aufzeigen konnten, dass nur 10 v.H. der behandelten Kinder aufgrund schwerster Entwicklungsstörungen als Praxisbesonderheit anerkannt werden.

Eine pädiatrische Praxis , die 26 behinderte Kinder über dem Fachgruppendurchschnitt behandelt, kommt aktuell noch automatisch in die Regressmühle. Diese völlig unethischen Prüfungsgrundsätze mit inzwischen bestätigter untergesetzlicher Willkür mit nicht-ärztlichen Mehrheiten im Beschwerdeausschuss und der darin begründete Bruch der gem. unserem Berufsgelöbnis geltenden Verpflichtungen unter Wahrung der Grundsätze des Weltärztebundes (Autonomie und Selbstverwaltung:
Wirtschaftlichkeitsprüfung von Arzten nur durch ärztliche Gremien ; Deklaration von Neu-Delhi 2009) wurden von mir nochmals öffentlich deutlich kritisiert.



Abstimmungsergebnis: Antrag 1: angenommen,

Antrag 2 : Vorstandsüberweisung !

 




Dr.med. Ralph Krolewski

 

21.01.2016

 

Der Vorstand des Hausärzteverbandes Nordrhein weist auf eine wesentliche gerichtliche Niederlage des nordrheinischen Regress-Systems vor dem LSG NRW hin: das Gericht sieht die Richtgrößenvereinbarungen zwischen den Vorständen der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein als unzulässige Einschränkung der gesetzlichen Bestimmungen zur Prüfung der beantragten Praxisbesonderheiten an.

Näheres dazu bei "Hausarzt-NEWS Oberberg Januar 2016":

 

Hausarzt-NEWS Oberberg Januar 2016

 

29.05.2015

Der Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes gibt eine Stellungnahme zum Regressfall des Kollegen Blettenberg und zum Vergleich als Rettungsmanöver und zum Scherbenhaufen, welches das Regress-System anrichtet, ab.

 

 

27.05.2015

Kollege Blettenberg lässt sich beim Beschwerdeausschuss in der Regress-Zentrale in Düsseldorf angesichts der absehbaren Zermürbungstaktik ihm gegenüber und jahrelanger Zahlungen auf einen Vergleich in seinem Regressfall ein.

Ein Pressebericht...

29.04.2015:

Die Mitgliederversammlung des oberbergischen Hausärzteverbandes beschließt zum Regress-System:

Zu Regressen

Ausführlich wurde bei der Mitgliederverammlung zu den Entwicklungen berichtet und zu der Einschätzung, dass durch die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG und BGH) und die eigene Öffentlichkeitsarbeit zusammen mit den Patienteninitiativen
Einiges in Bewegung gebracht wurde. Aktuell scheint die "Regresszentrale" in Düsseldorf deutlich gebremst zu sein.
Der oberbergische Hausärzteverband beschloss Empfehlungen, deren Umsetzung das Regressrisiko für Versorgerpraxen
abschaffen und die derzeitigen Bedrohungsszenarien aus der Welt schaffen soll.


"Die verheerenden "Tribunal"-Mechanismen müssen abgeschafft werden und es muss den international gültigen ethischen Standards gefolgt werden !" so der Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes.

In dem Beschluss sind die Ergebnisse der anderthalbjährigen Auseinandersetzung mit der Thematik hinsichtlich der notwendigen
Konsequenzen zusammengefasst.
Sie stellen die Grundpositionen für die weitere Arbeit dar.

 

Die Original- Beschlüsse

22.03.2015

Kollege Paas nimmt im WDR-Fernsehen bei "West ART Talk" an einer Gesprächsrunde zum Thema "Gut behandelt oder schlecht versorgt? Patientenwohl im Gesundheitssystem" teil.

Ausführlich stellt er dar, dass das Erleben bei der Sitzung des Beschwerdeausschusses am 24.09.2014, wo er sich "wie der letzte Dreck" behandelt gefühlt habe bei Nichtanerkennung der von ihm vorgetragenen schwer kranken Patienten bei Vergleich an Durchschnittswerten ("mit dem Badearzt in Bad Münstereiffel und dem Arzt in der Schildergasse in Köln") , den Ausschlag für seine Entscheidung zum Ausstieg aus dem "kranken System" gegeben habe. Mit der hohen zeitlichen Arbeitsbelastung und der schwierigen Honoraelage habe er sich in den vergangenen Jahren arrangiert, aber Geld würde er zur Arbeit für Regresse nicht noch mitbringen. Paas fordert die Beweislastumkehr, so dass Krankenkassen die Unwirtschaftlichkeit nachweisen müssten und nicht Ärzte die Wirtschaftlichkeit.

Der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes Florian Lanz bezieht Stellung: Aufgrund des Einsatzes von Versichertengelder müssten Kontrollmechanismen vorhanden sein . Bei Überschreitung von vereinbarten Richtgrößenwerten müssten sich Ärzte rechtfertigen. Den Einzelfall des Kollegen Paas könne er nicht beurteilen, aber wenn er darstellen könne, die Patienten richtig behandelt zu haben, läge es an dem Ausschuss, darüber zu urteilen.

Kollege Paas stellt daraufhin dar, dass nach Erklärung des Vorsitzenden Backes am 24.09.2015 individuelle Praxisbesonderheiten bei Hausärzten quasi nicht existierten und nur praxisuntypische Behandlungen wie "Hühneraugen beim Augenarzt" Berücksichtigung fänden. In seinem Fall sei von 25 vorgetragenen Schwerkranken nur eine Patientin als Praxisbesonderheit anerkannt worden.

04.03.2015

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und das Ministerium reagieren nach einem Bericht in der "Ärztezeitung" auf das BGH-Urteil. Zum Bericht...

 

 

20.02.2015

Ein BGH -Urteil vom 03.11.2014 wird veröffentlicht und hebt ein Urteil der Anwaltskammer des OLG Hamm vom Januar 2014 auf, welches den Vorsitzenden Dr. B. des Beschwerdeausschusses in N. sowie Anwälte seiner Sozietät vom Anklagevorwurf eines Verstoßes gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) freigesprochen hatte. Die Generalanwaltschaft hatte Revision eingelegt und der BGH kam zu folgendem Urteil: Der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses übt ein öffentliches Amt aus und ist somit zur Neutralität verpflichtet. Die Übertragung von Prozessbevollmächtigungen an seine eigene Sozietät stellt für ihn sowie die beteiligten Anwälte seiner Sozietät einen Verstoß gegen die BRAO dar. Auch diesbezügliche Verträge mit den Krankenkassen und der KV seien nichtig, urteilte der BGH. Das Verfahren vor der Anwaltskammer muss nach Maßgabe des BGH-Urteile neu eröffnet werden.

Zum Urteil des BGH....

 

 

 

17.02.2015

"Report Mainz" berichtet über Regresse gegen Ärzte, die chronisch Kranke bedrohen. Der Fall des Kollegen Paas wird gezeigt und die Auswirkungen auf die Patienversorgung unter Regressdruck und durch die resultierende Praxisaufgabe.

 

 

04.02.2015

Bürgerversammlung und Pressekonferenz des Oberbergischen Aktionsbündnissses gegen Regresse in Bergneustadt:

200 Interessierte kamen und beteiligten sich an den Diskussionen.

Im ersten Teil ging es um die Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Praxis Paas mit ausführlicher Darstellung des Kollegen Paas zu den Vorgängen im "kranken" System, in dem Ärzte und Patienten zunehmend unter Druck geraten und bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen beantragte Praxisbesonderheiten im Beschwerdeausschuss mit undurchsichtigen Interessenverflechtungen der beteiligten Vertreter von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung vom Tisch gewischt werden wie ebenfalls im Verfahren des Kollegen Blettenberg in Lindlar. Die bereits eingetretene zahlenmäßige hausärztliche Unterversorgung in Bergneustadt gegenüber den Planungsrichtlinien wurde dargestellt. Nur gemeinsames Handeln kann dieser Situation begegnen, darin waren sich viele Teilnehmer der Diskussion einig. Die anwesenden Vertreter des Lindlarer Aktionsbündnisses betonten, dass man sich als Bürger engagieren muss und gemeinsame Petitionen mehr bringen als Einzelproteste:

Öffentlichkeitsarbeit, Petitionen, die Demonstration am 21.11.2014 in Düsseldorf und die bei Ministerin Steffens (MGEPA) eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde haben eine große Aufmerksamkeit erhalten und eine politische Sensibilisierung zu dem Thema.

 

Gemeinschaftliches Handeln der Bergneustädter Hausärzte wurde gefordert, bei Wegfall der Praxis Paas -falls kein Nachfolger gefunden wird- vorrangig die Versorgung von Schwerkranken sicherzustellen. Falls die Kapazitätsgrenzen der Praxen erreicht sind, ist die Kassenärztlichen Vereinigung für die Sicherstellung verantwortlich.

 

Der Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes bezog ausführlich Stellung zur Situation und Handlungserfordernisse sowie den Möglichkeiten.

Dabei wurde die Antwort des Gesundheitsministeriums auf die eingelegte Rechtsaufsichts-Beschwerde mit den darin enthaltenen Aussagen zum Beschwerdeausschuss ausführlich dargestellt und die in Berlin am 16.01.2015 mit den Bundestagsabgeordneten Henke und Spahn geführten Gespräche sowie die aus der Sicht des Aktionsbündnisses problematischen Lösungsmodelle des aktuellen Gesetzesentwurfs zu künftigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die Gegenstand dieser Gespräche waren.

 

Die Antwort des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bei der Vertreterversammlung am 21.11.2014 zu eingereichten Fragen zum Beschwerdeausschuss gem. Wortprotokoll wurde aufgeführt mit den darin enthaltenen Hinweisen, dass der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses Dr. Backes und die Krankenkassen eine ministerielle Auflage nicht befolgen.

 

Es wurde ausführlich dargelegt, wie die Zukunft der hausärztlichen Versorgung eng mit diesen Fragen und den dadurch bedingten Rahmenbedingungen zusammenhängt und was  dieses für Patienten bedeutet.

 

Vier oberbergische Hausärzte des Anti-Regressbündnisses bei MdB Spahn in Berlin in Begleitung des oberbergischen Abgeordneten Flosbach

16.01.2015

Der Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes führt auf Vermittlung des oberbergischen Bundestagsabgeordneten Flosbach gemeinsam mit den Kollegen Dr. Blettenberg und Paas in Berlin für das oberbergische Aktionsbündnis gegen Regresse Gespräche mit den Bundestagsabgeordneten Jens Spahn und Rudolf Henke.

Weitere Einzelheiten dazu in einer Presseinformation.

 

 

07.01.2015

Interview des Kollegen Paas bei "Oberberg-aktuell" zu den Gründen seiner Praxisaufgabe und dem drohenden hausärztlichen Notstand.

Zum Pressebericht....

 

 

 

03.01.2015

Kollege Paas erklärt, dass er endgültig seine Praxis schließen wird :

http://www.rundschau-online.de/oberberg/landarzt-schliesst-praxis-2500-bergneustaedter-muessen-sich-einen-neuen-hausarzt-suchen,15185498,29469286.html

Die offene und bange Frage: Wie werden die Patienten demnächst versorgt?

In Bergneustadt und den östlichen Stadtteilen von Gummersbach

liegt der hausärztliche Versorgungsgrad bei 64% des Plansolls

nach den Bedarfsplanungsrichtlinien (100%: 1 Hausarzt : 1.671 Einwohner). Paas reagiert mit seinem Ausstieg auf den fehlenden Rückhalt bei den Kollegen im direkten Umfeld und keinerlei Hinweise, dass sich absehbar am "kranken System" etwas ändern wird. Für Anfang Februar wird eine Bürgerversammlung mit Pressekonferenz geplant.

Der Vorsitzende der Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung in Oberberg, Prof. Bödecker, erklärt auf Anfrage der Presse, dass er keine größeren Probleme bei der Übernahme von Patienten in Reichshof, Wiehl,Gummersbach und Marienheide und auch in Bergneustadt sieht.

 

 

01.12.2014

Der Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes reagiert mit einer Pressemitteilung auf die aus dem Regressverfahren gegen den Kollegen Paas gewonnenen Erkenntnissen, dem für die Behandlung von Patienten mit schweren und schwersten Schmerzen nach Durchschnittsvergleichen 17.000 Euro an "Mehrkosten" zur Last gelegt wurden. Unter dem Eindruck dieser Verfahren mit Vergleich an Richtgrößen und Durchschnittswerten , die die Große Koalition selbst  nach Koalitionsvertrag und im anstehenden Gesetzgebungsverfahren abschaffen möchte, fordert der Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes die Auflösung des Prüfgremiums als deutliches Zeichen angesichts der unhaltbaren Ergebnisse für die Patientenversorgung und hier für die Palliativversorgung.

 

 

 

22.11.2014

Die Ärztekammerversammlung Nordrhein beschließt:

 

"Regresse abschaffen

Die Kammerversammlung fordert die völlige Abschaffung von Regressen für ärztliche Verordnungen.

Ebenso fordert die Kammerversammlung den Gesetzgeber auf, auf die im sogenannten
„GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)“ zusätzlich geplanten Regressmöglichkeiten für Überweisungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu verzichten."

 

 

 

21.11.2014

 

250 Oberbergerinnen und Oberberger fahren zur Demo gegen Regresse nach Düsseldorf.

Dazu s. unter "Demo gegen Regresse"

 

 

 

Auf Antrag der „Hausarztliste“ verabschiedete anschließend die
Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein einstimmig eine Resolution , in der die Vertreterversammlung jedwede Regresszahlung für leitliniengerechte und nach dem Stand der Wissenschaft durchgeführte Behandlungen ablehnt und den Gesetzgeber auffordert, die anstehende Gesetzgebung für entsprechende Anpassungen zu nutzen.

 

 

15.11.2014

Die Kölnische Rundschau berichtet von einem Besuch des AOK-Chefs Wältermann in Gummersbach:

 

"Wältermann begrüßt die Regressmöglichkeit: „Wenn unwirtschaftliches Verhalten auch nach einer Beratung nicht geändert wird, gibt es Regresse.“

 

Wir fragen uns, ob der AOK-Chef das Urteil des Landessozialgerichts vom November 2013 nicht kennt, in dem bei Überschreitung von mehr als 25% des Richtgrößenvolumens automatisch ein Regress eingeleitet werden muss, und ob er das BSG-Urteil vom 22.10.2014  zu einem Regressfall aus Nordrhein ebenfalls nicht kennt, in dem dem Beschwerdeverfahren gegen den Regress in Düsseldorf massive Verfahrensmängel gegenüber den gesetzlichen Vorschriften bescheinigt wurden. Ebenfalls zeigt sich der AOK-Chef völlig in Unkenntnis zu den Auswirkungen der Prüfverfahren und zur Unterlassung der Mitteilung zu anerkannten Praxisbesonderheiten in den Quartalsberichten zum Verordnungsverhalten.

 

10.-12. 11.2014

 

In oberbergischen Anzeigenblättern und der Kölnischen Rundschau erscheint die Anzeige "Aktionsbündnis gegen Regresse Oberberg und Oberbergischer Hausärzteverband rufen zur Teilnahme an der Demonstration am 21.11.2014 in Düsseldorf auf.

Geschäfte, Tankstellen, Friseure, Bäckereien,Arztpraxen und Apotheken hängen den Aufruf auf und legen Teilnehmerlisten zur Busfahrt aus.

In der überregionalen medizinischen Fachpresse (Ärztenachrichtendienst und Medical Tribune) erscheinen detaillierte Artikel zu unseren Aktionen und Argumenten.

 

08.11.2014

 

Der Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes fordert Gesundheitsministerin Steffens auf, sich um die Regressthematik zu kümmern. Zur Pressemitteilung

 

 

 

07.11.2014

 

Statement von Dr. Krolewski beim Ärztenachrichtendienst (HIPPOKRANET) zu einem Beitrag eines westfälischen Kollegen, der beschreibt, wie "tief der Stachel im Herzen sitzt" nach einem vor 10 Jahren erlebten "eiskalt durchgezogenen Regress" und dass er froh sei,"dass meine Kinder einen anderen Weg gehen":

 

"Der Stachel sitzt tief im Herz"

... von den eiskalt durchgezogenen Regressen:

Deshalb muss der Widerstand umfangreich, entlarvend und nachhaltig sein.

Wir haben zu dritt begonnen, dann kamen 4.000 Protestbürger dazu, jetzt stehen große Teile der Kommunalpolitik hinter uns, Abgeordnete werden bei Gröhe vorstellig. Berichterstattungen und Unruhe wachsen an . Kommunalpolitiker mailen:"Der Kampf geht weiter!"

Bürgermeister, die Verwaltungsjuristen sind, geben an: "Wenn ich Rechtsvertretungen meiner eigenen Sozietät übergeben würde, wäre ich geliefert!"

Auf der "Reise ins Herz der Finsternis", wie ich unsere Gegenaufklärung zum nordrheinischen Regress-System heute bei der Delegiertenversammlung des Hausärzteverbandes Nordrhein bezeichnet habe, kommen  immer mehr uns und andere weitertreibende Erkenntnisse zustande. Gestern hat der Vorsitzende der KVNO in einem Interview des ÄND zugegeben, dass das Prüfsystem mehr kostet als einbringt. Es ist nur auf Abschreckung ausgerichtet , was Kassenvertreter vor laufender Kamera bestätigt haben (WESTPOL am 02.11.2014: Herr Ruiss,VdEK).

Der Hausärzteverband Nordrhein hat heute einstimmig die Resolution zur Abschaffung der Regresse , zur Unterstützung unserer Dienstaufsichtsbeschwerde und der geplanten Demo am 21.11.2014 um 14 Uhr vor dem nordrheinischen Regress-Zentrum verabschiedet. Das Thema läuft jetzt seit 15 Monaten und nimmt derzeit noch an Fahrt auf. Patienten schreiben sich zur Demo-Teilnahme ein.

Sehen wir uns bei der Demo ?"

 

 

 

07.11.2014

 

Die Landesdelegiertenkonferenz des Hausärzteverbandes Nordrhein, an der Dr. Thomas Aßmann als Delegierter für den oberbergischen Hausärzteverband und Dr. Krolewski als Mitglied des Landesvorstandes teilnahm, verabschiedet einstimmig eine Resolution, die die bundesweite Abschaffung von Regressen fordert, die Dienstaufsichtsbeschwerde des oberbergischen Aktionsbündnisses gegen Regresse unterstützt und ebenfalls die geplante Demonstration am 21.11.2014 um 14 Uhr vor dem nordrheinischen "Regress-Zentrum" (Gemeinsame Prüfeinrichtung von Krankenkassen und KVNO), Tersteegenstr. 3, Düsseldorf.

 

Damit sind die Aktionen noch auf eine sehr viel breitere Basis gestellt.

 

07.11.2014

 

Bei der Delegiertenversammlung des Hausärzteverbandes Nordrhein berichtet Kollege Paas über sein gestriges Treffen mit Ministerin Steffens und der erstaunlichen Feststellung, dass sie nicht zuständig sei.

Er werde sich deshalb jetzt an Berlin wenden und wolle ein Gespräch mit Lauterbach und Spahn führen.

Dr. Krolewski berichtet über die bisherige Öffentlichkeitsarbeit und die Erkenntnisse zum nordrheinischen Regress-System.

Er berichtet den nordrheinischen Delegierten über die heute auf Anfrage durch die KVNO erhaltene Auskunft zum Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses Backes, dessen Absetzung das oberbergische Aktionsbündnis in der Dienstaufsichtsbeschwerde fordert.

 

Die Auskunft der KVNO:

 

"Es trifft zu, dass der Beschwerdeausschuss Nordrhein vor dem Bundessozialgericht in der mündlichen Verhandlung am 22.10.2014 durch Herrn Rechtsanwalt Feller vertreten worden ist. Herr Rechtsanwalt Feller ist Mitglied der Sozietät Dr. Backes und Partner.

Der Bescheid über die Einsetzung von Herrn Dr. Backes als Vorsitzender des Beschwerdeausschusses beinhaltet die Maßgabe, dass die gerichtliche Vertretung des Beschwerdeausschusses dahingehend zu vereinbaren ist, dass der Vorsitzende entsprechend § 2 Abs. 3 Nr. 5 Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung grundsätzlich selbst den Ausschuss gerichtlich vertritt. Eine derartige Vereinbarung konnte bis auf den heutigen Tag trotz Bemühens der KV Nordrhein nicht herbeigeführt werden, sondern scheitert bisher an den Krankenkassen und Herrn Dr. Backes."

 

05.11.2014

 

Kollege Paas sucht die Landesgesundheitsministerin B.Steffens im Landtag auf, nachdem die Ministerin vor 2 Wochen ein Gespräch angeboten hatte. Enttäuscht musste der Kollege feststellen, dass die Ministerin sich nicht als zuständig für Beschwerden und die Regressverfahren ansah. Ministerin Steffens wurde die Dienstaufsichtsbeschwerde des oberbergischen Aktionsbündnisses überreicht.

04.11.2014

 

Das oberbergische Aktionsbündnis gegen Regresse , in dem der oberbergische Hausärzteverband mitarbeitet, führt in Gummersbach eine Pressekonferenz durch, in der die Konsequenzen aufgrund der jetzt auch höchstrichterlichen Feststellung fehlerhafter Durchführungen von Prüfverfahren (BSG vom 22.10.2014) dargestellt werden:

Dienstaufsichtsbeschwerde bei Ministerin Steffens (MGEPA NRW) gegen den Beschwerdeausschuss mit der Forderung nach Auflösung

und Vorbereitung einer Demonstration gegen Regresse am 21.11.2014 in Düsseldorf vor der Prüfeinrichtung und dem Haus der Ärzteschaft ab 13:30h vor Beginn der Vertreterversammlung.

 

 

02.11.2014

 

In der WDR-Sendung WESTPOL wird der Fall des Kollegen Paas ausführlich dargestellt: Die Spruchpraxis des Beschwerdeausschusses mit ausdrücklicher Aberkennung jeglicher Praxisbesonderheit wird von dem Medizinrechtler Büll als deutliche Verschärfung bezeichnet, der Krankenkassenvertreter Ruiss (VdEK) bezeichnet Wirtschaftlichkeitsprüfungen als notwendiges "Abschreckungsmittel" ! Patienten sind ratlos und verzweifelt.

Zum Beitrag "Ärzte unter Kassendruck"

 

 

 

25.10.2014

In einer Pressemitteilung fordert der Vorsitzende der KVNO Dr. Potthoff die Abschaffung von Regressen und wehrt sich gegen seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Vorwürfe.

 

22.10.2014

 

Das BSG entscheidet zu mehreren Streitfragen des Vertragsarztrechts. Insbesondere wurde entschieden, ab wann die neue gesetzliche Regelung "Beratung vor Regress" gilt:

Zum Artikel in der Ärztezeitung..

 

In einer weiteren Entscheidung übte das Gericht eine massive Kritik an den Prüfverfahren in Nordrhein: Das gesetzmäßige Recht des einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogenen Arztes auf Prüfung der beantragten Praxisbesonderheiten darf nicht durch eine unbegründete Ablehnung durch den Beschwerdeausschuss umgangen werden: Dem Antragsteller sind nachvollziehbar und ausführlich die Gründe für eine Anerkennung oder Ablehnung mitzuteilen. Dieses erfolgte nicht nur in dem zur Entscheidung vorliegenden Fall nicht(s. Terminmitteilung des BSG Pkt. 4, letzter Absatz), sondern ebenfalls nicht im Fall des Kollegen Blettenberg , der seit 08/2013 nach den ersten Pressemeldungen ein bundesweites Aufsehen und Empörung ausgelöst hat. Der Beschwerdeausschuss in Düsseldorf ist damit nicht nur einer öffentlichen und politischen sondern jetzt auch einer höchstrichterlichen Kritik ausgesetzt, die Bestimmungen des §106 SGB V zur Prüfung der beantragten Praxisbesonderheiten nicht befolgt zu haben , ein schwerer Vorwurf gegen alle Beteiligten und insbesondere den Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses, der gegen den Widerstand der KVNO Anfang des Jahres in einem Schiedsverfahren auf Betreiben der Krankenkassen durch die Gesundheitsministerin Steffens noch einmal in seinem Amt bestätigt worden war.

 

 

 

21.10.2014

 

Der Regressfall des Kollegen Paas in Bergneustadt führt nach seiner Erklärung, unter diesen Umständen in dem "kranken System" nicht mehr weiterarbeiten zu wollen und seine hausärztliche und palliativmedizinische Praxis in Bergneustadt zum 30.04.2014 zu schließen, zu Reaktionen von Bundespolitikern, Patienten und einer breiten Berichterstattung u.a. in der WDR-Lokalzeit am 16.10.2014

 

Die Pressemitteilung des Vorstandes des Hausärzteverbandes im Oberbergischen Kreis zur Bedrohung hausärztlicher Tätigkeit durch die Regresse und zur politischen und ethischen Sprengkraft finden Sie hier...

 

 

 

 

02.07.2014

 

 

Diskussionen mit dem Vorsitzenden der KV Nordrhein Dr. Potthoff in Wiehl bei der Kreisstellenversammlung der KV Oberberg

zu Arztzahlenentwicklung, Honorarsituation, AOK-Strukturvertrag, Regressen u.a.

Unser Bericht

 

 

 

02.07.2014

Gesundheitsexperte der CDU -Bundestagsfraktion, Jens Spahn, verspricht faktische Abschaffung der Regresse in einem Zeitungs-Interview als notwendigen Schritt aus Patientensicht.

Pressemitteilung des oberbergischen Hausärzteverbandes dazu.

 

26.06.2014

Krankenkassen bewegen sich nicht im Regresssfall des Kollegen Blettenberg, wie ein katastrophales Vergleichsangebot zeigt nach Bericht der Bergischen Landeszeitung.

Die Entwicklung wird fortlaufend auf dieser Homepage dokumentiert unter "Engagement wird bestraft..."

 

STELLUNGNAHME DES VORSTANDES DES OBERBERGISCHEN

HAUSÄRZTEVERBANDES

WESTPOL im WDR-Fernsehen  am Sonntag, den 27.10.2013 (19:30-20:00h)

  Fernsehbeitrag zu Regressverfahren / Wirtschaftlichkeitsprüfungen
gegen Hausärzte im Oberbergischen im Widerspruch zur Notwendigkeit,
Hausärzte zu stärken und Nachwuchs für eine Landarzttätigkeit zu gewinnen.

Zum Beitrag in der Mediathek...

Die politischen Fragen:
Genügen die Prüfvereinbarungen (KVNO und Krankenkassen) in Nordrhein (von 2008) den Anforderungen
seit 2011 an "Beratung vor Regress"?
Warum orientiert sich die Wirtschaftlichkeitsprüfung noch an Durchschnittswerten der
Fachgruppe und den "anerkannten Praxisbesonderheiten" in den Richtgrüßenvereinbarungen,
während-wie im Fall des Kollegen Blettenberg- versorgungsstrukturbedingte Behandlungsübernahmen
in einem Heim für psychisch Erkrankte zu einer Regresslawine horrenden Ausmaßes führen ?

Alternativen?

In Westfalen-Lippe propagiert die KVWL neue Wege:
Richtgrößen sollen abgeschafft werden (ökonomische Ausrichtung) durch
eine "medizinisch gesteuerte Verordnungspraxis" über Leitsubstanzen.
Richtgrößen sind "ein nicht nachvollziehbares Instrument" wird der KVWL-Vorsitzende
Dryden in der ÄRZTE-ZEitung vom 21.10.2013 zitiert.

Baden-Württemberg:

"Die Regressvorschriften werden so umgesetzt, dass das 

 Bedrohungspotenzial pro Praxis in der Regel 

 pulverisiert wird. 

 Das Drehbuch zu diesem sachgerechten Maß: 

 Kombination von rationeller Arzneiverordnung 

 und systematischer Berücksichtigung von indizierten 

 Besonderheiten." 

 (änd-nachrichtendienst 21.10.2013)

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Dümmlinghauser Str. 76
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