Existenzbedrohung des engagierten Lindlarer Hausarztes Blettenberg durch Regressforderungen der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.
Die Sicherstellung der Versorgung von psychisch Kranken in einem Gummersbacher Pflegeheim droht ihn zu ruinieren. Wird hier die Gesetzesnorm "Beratung vor Regress" durch Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung bewußt gebrochen ? Unter solchen Bedingungen wird der hausärztliche Nachwuchs abgeschreckt.
Stellungnahme des Vorstandes des Hausärzteverbandes im Oberbergischen Kreis dazu...
Die Berichterstattung ruft begrüßenswerterweise
eine deutliche und umfangreiche öffentliche und
politische Reaktion hervor:
Unterschriftsaktionen, starkes Interesse der Medien, die Bürgermeister von Lindlar und Gummersbach fordern ein Gespräch beim Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung , Kommunal- und Bundespolitiker sehen einen Klärungs- und Handlungsbedarf und Gesundheitsminister Bahr fordert das Gesundheitsministerium NRW (MGEPA) als Aufsichtbehörde zur Prüfung auf.
Berichterstattung vom 21.08.2013: "Riesenwirbel um monatliche Strafzahlungen"
Berichterstattung vom 21.08.2013: "Im Würgegriff der Kassenärztlichen Vereinigung"
Berichterstattung vom 28.08.2013:"Minister Bahr schaltet sich in Regress ein"
Empörte Bürgerinnen und Bürger fordern in einer online-Petition das Gesundheitsministerium (MGEPA) NRW auf, den Regress sofort auszusetzen:
Weitere Aktionen der Initiative "Wir für Dr.Blettenberg": Am 13.11.2013 ziehen Mitglieder der Initiative durch die Gummersbacher Innenstadt und überreichen eine Unterschriftenliste bei der AOK-Geschäftsstelle. In Radio Berg erklärt die Sprecherin der Initiative Frau Schrader-Fornoff:"Wir wollen, dass die Kassen sich hier für unser Anliegen einsetzen, und nicht nur die Petition weiterleiten." Zum Bericht in Radio Berg....
Beiträge im Fernsehen zu Dr. Blettenberg und der Regress-Problematik:
WDR- Aktuelle Stunde vom 19.08.2013
Radio Berg berichtet am 09.09.13 über den Fall, der "bundesweit für Furore sorgt":
http://www.radioberg.de/images2/166/168/171/55594/58915/59390/1080522.mp3
Am 07.11.2013 nimmt sich RTL-West des Themas an: Dr.Blettenberg soll 185.000 Euro Strafe zahlen, "doch seine Patienten,Nachbarn und die Politiker stehen hinter ihm", wie die Moderatorin einleitend bemerkt. Kollege Blettenberg äußert sich im Interview: "Ich soll kaputtgemacht werden. Die Medizin, die ich mache, ist nicht genehm. Ich bin eine Persona non grata."
Die KV Nordrhein erklärt gegenüber dem RTL-Journalisten Wallmüller, dass Strafgelder Einzelfälle seien.
Dem entgegnet im Interview der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Oberberg Dr. Krolewski, dass das nicht stimme, denn bereits durch durch die abschreckenden und einschüchternden Prüfverfahren seien viele Kolleginnen und Kollegen betroffen: "Ich kenne keinen Kollegen, der nicht betroffen war."
Gesundheitspolitiker äußern sich dazu:
Gesundheitsminister Bahr (FDP) :
"Für Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sind die Regressforderungen an Dr. Jörg Blettenberg ein „krasser Fall“. Deshalb hat der Minister die Aufsichtsbehörde, das NRW-Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales gebeten, dem Fall nachzugehen. „Vertragsärzte sollen medizinisch notwendige Leistungen verschreiben können, ohne befürchten zu müssen, in Regress genommen zu werden“, so Bahr."
(Kölnische Rundschau vom 28.08.2013)
Professor Karl Lauterbach (SPD):
"Professor Karl Lauterbach, Mitglied im Kompetenzteam von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, will als Gesundheitsminister bei einem Wahlsieg von Rot-Grün den
Arzneimittelregress kippen.
"Ich habe mich intensiv mit der Wirkungsweise des Regresses beschäftigt, er macht keinen Sinn mehr, bestraft Hausärzte und hält vor allem junge Menschen davon ab, sich für eine Niederlassung als Hausarzt zu entscheiden", sagte Lauterbach in einem Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".
Lauterbach betrachtet den Wegfall des Regresses zusammen mit dem Wegfall der Residenzpflicht für Vertragsärzte als wichtigen Baustein, um die Hürden für den Hausärztenachwuchs beim Einstieg in den Beruf zu senken."
(Ärzte Zeitung online 03.09.2013)
Am 06.09.13 stoppt das Sozialgericht Düsseldorf in einer Eilentscheidung die vorläufigen Regresszahlungen vor der Hauptverhandlung für die Jahre 2009 und 2010.
Oberbergische Politiker laufen beim Vorstand der KVNO in einem Gespräch am 09.09.13 "vor die Wand" und wollen weitere Beschwerdeschritte gegen KVNO und Kassen einleiten. Das Gesundheitsministerium NRW soll eingeschaltet werden. Zum Bericht...
Am 26.09.13 macht Dr.Blettenberg in einem Interview in der Bergischen Landeszeitung zum Regressverfahren gegen ihn deutlich:
"Die Kassen könnten von sich aus das Verfahren gegen mich beenden. Aber das wollen sie nicht. Es geht bei der Auseinandersetzung ja auch nicht nur um meinen Regress, sondern darum, dass ein pervertiertes System Ärzte unter Druck setzt, um sie von eigentlich notwendigen Verordnungen abzuhalten." Zum Artikel....
Am 20.11.2013 das große Entsetzen: das LSG in Essen entscheidet, dass das Prinzip "Beratung vor Regress" nicht gilt, wenn das Verordnungsvolumen inklusive der anerkannten Praxisbesonderheiten 25% überschreitet. In diesem Fall, der in Versorgerpraxen schnell erreicht wird, gilt dann die Einleitung eines Regressverfahrens "von Amts wegen"mit allen Konsequenzen.
Dr. Blettenberg äußert sich in einem Statement dazu auf seiner Homepage, welches die Presse widergibt: Zum Artikel...
Weiterer Presseartikel zur Situation von Dr.Blettenberg und den Auswirkungen in der Oberbergischen Volkszeitung vom 22.11.2013.
Vom Bundessozialgericht als Berufungsinstanz wird es in 2014 abhängen, ob die Spruchpraxis des LSG Essen zur Rechtsnorm wird, was den Todesstoß für viele Versorgerpraxen bedeuten könnte und ein unerträgliches ethisches Dilemma in der Behandlung von Schwerkranken mit sich bringt: Heilmittel verordnen bei Gefahr der wirtschaftlichen Selbstvernichtung !
Der Vorstand des Oberbergischen Hausärzteverbandes reagiert am 21.11.2013 zur Thematik und den katastrophalen Auswirkungen mit einer
Am 23.11.2013 beschäftigt sich die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein angesichts der aktuellen Entwicklungen mit der Thematik und verabschiedete mit großer Mehrheit zwei Beschlüsse, an deren Vorbereitung Ärztinnen und Ärzte aus dem Bergischen beteiligt waren: Ein klarer Appell an Politik,Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung, das unerträgliche ethische Dilemma durch Regressandrohungen zu beseitigen ("Regresse abschaffen") und auch für "Altfälle" eine entsprechende Regelung zu finden.
Der Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes weist in einer sofortigen Pressemitteilung auf die Beschlüsse hin und betont ebenfalls
zentrale Aussagen des Berufsgelöbnisses und die Beschlussfassungen des Weltärztebundes zur Verpflichtung von Ärzten, gegenüber Gesetzgebung, Regierungshandeln und Verwaltungen und anderen Institutionen zweckmäßige Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese Grundrechte gefährdet werden. Dazu gehört auch das Grundrecht auf eine kontinuierliche Behandlung, wenn diese medizinisch angezeigt ist. Dem steht nur das Grundrecht des Patienten auf Selbstbestimmung entgegen.
Am 03.12.2013 berichtet "ZDF-Drehscheibe" zum Fall des Kollegen Blettenberg:
Der Moderator zu Beginn: „Unser Gesundheitswesen spinnt manchmal , wie der folgende Fall zeigt.“ Es wird ausführlich dargestellt, wie Kollege Blettenberg nach Wegfall der betreuenden Nervenarztpraxis in der Heimversorgung mit Heilmitteln einsprang (das Rundschreiben der KV-Kreisstelle von 2008 wird gezeigt) und jetzt einen Riesen-Regress am Hals hat. „Man wacht morgens mit Sorgen auf und geht abends mit Sorgen schlafen.“
Mitglieder der Patienteninitiative werden interviewt: „Es ist unverschämt und absolut unverständlich.“
Danach der Bürgermeister Helmenstein von Gummersbach: „Es ist absolut aberwitzig . Man kann es nicht verstehen. Wenn Herr Dr. Blettenberg jetzt Neurologe wäre, würden für ihn ja keine Budgetgrenzen nach der Heilmittelverordnung gelten. Da er aber Allgemeinmediziner ist, dreht man ihm jetzt einen Strick.“
Kommentar des Redakteurs: „Da die Verordnungspraxis des Allgemeinmediziners nicht von der des Neurologen abwich, entstanden keine höheren Kosten. Finanziell also ein Nullsummenspiel. Da
der verordnende Arzt aber Allgemeinmediziner ist, spülen die Regresse aber Geld zurück ins System.“
Statetement des Vorsitzenden des oberbergischen Hausärzteverbandes :“Die Gewinner dabei sind die Krankenkassen. Sie stellen häufig die Prüfanträge und die Regresssummen fließen an die Krankenkassen zurück.“
Abschließende Bemerkung des Moderators: „Irre!“
Für den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ist es bis November 2013 leider kein Thema, sich offensiv mit der Problematik zu beschäftigen und sich vor die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu stellen.
Am 29.11.2013 allerdings stimmt die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung einstimmig bei einigen Enthaltungen einem Antrag der "Hausarztliste" zu, der die Abschaffung der Regresse von der Politik fordert und konkrete Maßnahmen des Vorstandes gegen das
Urteil des LSG Essen vom 20.11.2013.
Am 06.12.2013 veröffentlicht der Vorstand des Oberbergischen Hausärzteverbandes die "Regress-Nachrichten Oberberg". Im begleitenden Schreiben heißt es:
"Bitte machen Sie sich selbst ein Bild, wie im Zusammenwirken von Gesetzen, Rechtspraxis, Prüfverfahren, untergesetzlichen Abläufen , Gesundheitspolitikern und Krankenkassen etwas entstanden ist,
was u.E.
berufsethische Grundsätze (Weltärztebund: Deklaration von Madrid) verletzt und Ärzte nach ebenfalls den berufsethischen Grundsätzen (Weltärztebund: Deklaration von Lissabon zu den
Patientenrechten)
dazu verpflichtet, gegen diese Entwicklungen anzutreten.
Aktuelle Untersuchungen aus Bayern zeigen, dass
"Durchschnittswerte" als Grundlage der Richtgrößenprüfung ein völlig ungeeignetes Mittel sind und konträr zur regionalen Versorgungssituation laufen."
Am 03.01.2014 erscheint in der Rheinischen Post ein Artikel zu einem Dissens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und den Krankenkassen zum erforderlichen Benehmen zur Ernennung des Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses für Regressverfahren. Seit 10 Jahren nimmt der Jurist Dr. Backes dieses Amt wahr. Die KVNO wünscht gem. Pressebericht eine Neubesetzung, die Krankenkassen sehen eine Blockade der Prüfverfahren und wenden sich ans Ministerium. Der Vorstand des Hausärzteverbandes im Oberbergischen Kreis stellt den Vorgang in den HAUSARZT-NEWS Oberberg dar und unter AKTUELLES auf der Homepage mit einer erweiterten Darstellung zu den Vorgängen und den berufsethischen Gesichtspunkten. Eine Auswechslung des Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses sieht der Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes ebenfalls als Konsequenz als notwendig an.
Am 04.01.2014 erscheint in der Bergischen Landeszeitung ein Bericht dazu.
Am 27.01.2014 berichtet die Ärztezeitung, dass zur Neubesetzung des Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses das zuständige Ministerium bislang nicht entschieden hat und zunächst die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung dazu anhören möchte.
Am 26.03.2014 veranstalten das "Aktionsbündnis Wir für Blettenberg" und der Vorstand des Hausärzteverbandes im Oberbergischen Kreis eine Pressekonferenz in Lindlar, bei der die aktuellen Entwicklungen, Hintergründe und eingeforderte Konsequenzen dargestellt werden.
Zu den Inhalten der Pressekonferenz....
Die Kölnische Rundschau berichtet dazu : "Erste Bewegung im Fall Dr. Blettenberg"
und "Oberberg-aktuell":"Blettenberg konnte Regresszahlungen einstellen".
Ein kurzzeitiges Moratorium, bei dem aber derzeit niemand weiß, wie es weitergeht.
Die bundesweit erscheinende "Ärztezeitung" titelt "Die Zeichen stehen auf Vergleich" .
Am 28.03.2014 thematisiert der Vorsitzende des oberbergischen Hausärzteverbandes Dr. Krolewski das Thema Regressgefahren als Mitglied der Vertreterversammlung bei der Sitzung in Düsseldorf. In einem Statement fordert er den Vorstand der KVNO auf, den Beschluss der Vertreterversammlung vom 29.11.2013 nach dem Urteil des LSG Essen nach Vorlage des Urteiles umzusetzen (rechtliche Prüfung) , die Prüfvereinbarungen mit den Krankenkassen auszusetzen , dafür einzutreten, dass die Versorgung von Heimpatienten als Praxisbesonderheit anerkannt wird, und bei der nächsten Vertreterversammlung dazu zu berichten.
Im Vorfeld der Vertreterversammlung reichte Dr. Krolewski 3 Fragen ein, die vom Vorstand der KVNO mündlich bei der Vertreterversammlung beantwortet wurden:
Frage1. :
"Wie ist der Stand des Verfahrens zur Neuernennung des Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses
nach dem in der Presse berichteten Dissens zwischen KVNO-Vorstand und Krankenkassen ?"
Antwort Dr.Potthoff:
Zwischen der KVNO und den Krankenkassen gab es keine Einigung.
Frage 2.
"Liegt eine Entscheidung des MGEPA zur Besetzung des Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses
vor und wie lautet diese Entscheidung ?"
Antwort Dr.Potthoff:
Das Ministerium hat inzwischen entschieden:
Es hat den bisherigen Vorsitzenden Dr.Backes erneut ernannt und als Stellvertreter
den von der KVNo vorgeschlagenen Dr.Burghardt.
Frage 3 :
"Wie sieht der Vorstand der KVNO die Problematik, dass nichtärztliche Mehrheiten im Beschwerdeausschuss
bei nicht-ärztlichem Vorsitzenden zur Anerkennung von Praxisbesonderheiten und damit zu
medizinischen Indikationen entscheiden und damit ein Konflikt
mit der Deklaration des Weltärztebundes von Madrid zu "Autonomie und Selbstverwaltung"
gegeben ist (s. deutsche Fassung in der Veröffentlichung der Bundesärztekammer in
"Handbuch der Deklarationen) in Bezug auf die berufsethischen Grundverpflichtungen,
unbeeinflusst dem Wohle des Patienten zu dienen und dabei nur ärztlichen Kontrollgremien
unterworfen zu sein?"
Antwort Dr.Potthoff: Der gesetzliche Rahmen ist durch den §106 SGB V gegeben. Die Regelung, dass ein unabhängiger Vorsitzender zwischen den interessen der Vertragspartner vermittelt , ist auch in anderen Gremien der Selbstverwaltung wie dem Zulassungsausschuss gegeben. (Anmerkung: keinerlei Eingehen auf die angesprochenen Mehrheitsverhältnisse hinsichtlich
Anerkennung von Praxisbesonderheiten,medizinischen Indikationen)
Am 19.06.2014, nachdem sich die Hoffnungen auf einen fairen Ausgang im Verfahren des Kollegen Blettenberg mit Anerkennung der Heimversorgung als Praxisbesonderheit seitens der Krankenkassen richteten, die Schreckensmeldung zum völlig uneinsichtigen "Vergleichsangebot" der Krankenkassen in der Presse:
- Schweigegebot gegenüber der Öffentlichkeit (gennant: "insbesondere
Hausärzteverband")
- 150.000 Euro Zahlungen für die Jahre 2009-2012
- Verzicht auf Rückzahlungsforderungen, wenn in den ausstehenden
höchstrichterlichen BSG-Entscheidungen ein Urteil zu Gunsten "Beratung vor Regress" gefällt wird
- zukünftige Ausrichtung des Verordnungsverhaltens strikt an den
Budgets
Damit ist ein Vergleich gescheitert. Kollege Blettenberg erklärt zu Recht, dass die Budgets den besonderen Behandlungsbedarf der Patienten in "Haus Tannenberg" nicht abbilden
(Anmerkung: nach 2a SGB V ist den "besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen Rechnung zu tragen" und in §27 SGB V heißt es:
"Bei der Krankenbehandlung ist den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker Rechnung zu tragen, insbesondere bei der Versorgung mit Heilmitteln und bei der medizinischen Rehabilitation."
Im Verfahren des Beschwerdeausschusses und dem Verhalten der Krankenkassen werden diese Rechtsnormen offensichtlich massiv verletzt)
Am 24.06.2014 gibt der Vorstand des Hausärzteverbandes im Oberbergischen Kreis eine ausführliche Stellungnahme ab.
02.07.2014
Der Gesundheitsexperte der CDU -Bundestagsfraktion, Jens Spahn, verspricht faktische Abschaffung der Regresse in einem Zeitungs-Interview als notwendigen Schritt aus Patientensicht.
Pressemitteilung des oberbergischen Hausärzteverbandes dazu.
02.07.2014
Bei der Kreisstellenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung wird der anwesende 1. Vorsitzende Dr.Potthoff zum Thema Regresse befragt.
Aus dem Bericht des Vorsitzenden des oberbergischen Hausärzteverbandes ,Dr. Krolewski, zu dieser Versammlung:
"Potthoff: In 2011 gab es 6 Arzneimittelregresse, man könne also bei
11.500 verordnenden Vertragsärzten nicht von einem Massenphänomen sprechen.
Gegenfrage: Wer von den Anwesenden hat bereits einen Regress erlitten ?
Es meldeten sich 9 Kollegen und Kolleginnen .
Zwischenruf: "Viele waren schon in Prüfungen".
Potthoff: Dass man sein Verordnungsverhalten gegebenenfalls in
Prüfverfahren darstellen müsse, sei normal . Er habe auch schon
Nachbarn gehabt, die mit dem Rezeptblock Praxispolitik betreiben würden.
Er sage ganz klar, wer seine Patienten mit dem Notwendigen versorge und die entsprechenden Diagnosen kodiere, brauche keinen Regress zu fürchten.
Ein Kollege sprach an, dass die KV-Kreisstelle die Hausärzte 2009
aufgefordert habe, nach Wegfall der neurologischen Versorgung in den Heimen die Patienten zu betreuen.
Potthoff: Er werde und könne sich nicht öffentlich zu dem Fall äußern,
der im übrigen in Verantwortung der gemeinsamen Prüfeinrichtung liege, aber wenn alle das wollten, könne ja jeder Fall öffentlich diskutiert
werden.
Ich habe mich dann zu den grundsätzlichen Fragen geäußert, zur Art des Verfahrens
- indem die Prüfberichte dem betroffenen Arzt nicht zur
Verfügung gestellt werden und alle angemerkten
Praxisbesonderheiten durch den Vorsitzenden weggefegt werden mit dem Hinweis auf den höchstrichterlich anerkannten Durchschnittsvergleich,
- dass die Entscheidung zu medizinischen Indikationen durch nicht-ärztliche Mehrheiten gegen internationale ethische Deklarationen verstoße
und
-dass es eine Benachteiligung von psychisch Kranken gebe, während die Krankenkassen über die Diagnosen Gelder aus dem Gesundheitsfonds bekämen.
Wir würden in dieser Grundsatzdiskussion nicht locker lassen und auch die Koalition beabsichtige eine Ablösung des bisherigen Verfahrens durch regionale Prüfvereinbarungen.
Der KVNO-Vorstand müsse sich mit diesen Fragen beschäftigen.
Potthoff bemerkte daraufhin, dass die öffentliche Diskussion bei der
Gegenseite eher dazu führen würde, nichts zu ändern.
Kollege Blettenberg bezog Stellung, warum er sich jetzt erneut an die Öffentlichkeit gewandt habe, nachdem die Krankenkassen ihn 6 Monate mit einem günstigen Vergleichsangebot hingehalten haben und
dann mit der jetzigen unakzeptablen veränderung gekommen seien. Daraufhin habe er nicht mehr zum Verfahren schweigen
können.
Kollege Paas, der derzeit auf sein Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss wartet, übte heftige Kritik an dem fehlerhaften Verfahren. Ihm sei u.a. die Verordnung für ein teures
pflanzliches Mittel zur Behandlung von Wehenkomplikationen für einen Mann in Höhe von mehr als 5.000 Euro untergeschoben worden. "Wenn das Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss gegen mich läuft,
können Sie, Herr Potthoff, meine Praxis zum
Jahresende geschenkt haben!"
Seit Juli 2014 ziehen die Krankenkassen über die KV Nordrhein wieder monatlich 4.000 Euro von Dr. Blettenberg ein und zeigen damit keinerlei Entgegenkommen, die Versorgungssituation der Bewohner von "Haus Tannenberg" seit 01.07.2009 zu berücksichtigen.Eine neurologische Praxis in der Nachbargemeinde erklärt sich jetzt nach 5 Jahren bereit, die Versorgung der Heimbewohner zu übernehmen. Neurologen unterliegen bei der Verordnung von Heilmitteln keiner Richtgrößenvereinbarung. Wir gehen davon aus, dass die Verordnungen bei gleicher Notwendigkeit im gleichen Umfang erfolgen und die Krankenkassen vollumfänglich diese Therapien bezahlen, während sie im Zeitraum 2009 ff. den Hausarzt Blettenberg mit Strafzahlungen (Regressen) überziehen.
Am 22.10.2014 soll das BSG entscheiden, ob die Entscheidung des LSG NRW (Keine Beratung vor Regress bei Überschreitung des Richtgrößenvolumens um 25 v.H.) oder die des LSG Baden-Württemberg (Beratung vor Regress erforderlich) Geltung findet.
Abhängig von dieser höchstrichterlichen Entscheidung wird der weitere Verlauf zu den verhängten Regressen sein.
Am 09.10.2014 erscheint in der Kölnischen Rundschau unter der Überschrift "Dann ist Ende März Schluss" ein ausführlicher Artikel zum Regressfall des Kollegen Paas in Bergneustadt, der angesichts seines Verfahrens vor dem Beschwerdeausschuss und fehlender Anerkennung seiner Praxisbedonderheiten erklärt, unter diesen Bedingungen im "kranken System" nicht mehr weiterarbeiten zu wollen: Zum Artikel...
Der Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes reagiert mit einer Pressemitteilung zur bedrohlichen Regresssituation für Hausärzte.
Kollege Paas wendet sich mit einem Schreiben an die Bundeskanzlerin. In der WDR-Lokalzeit wird am 16.10.2014 dazu berichtet und ebenfalls Prof. Karl Lauterbach dazu interviewt, der verspricht, dass die Regressgefahr durch ein aktuelles Gesetzverfahren aufgehoben werden soll. Dieses gibt allerdings der bislang vorliegende Gesetzesentwurf nicht her.
Durch den Weggang von Paas wird die Versorgung hunderter Patienten nicht mehr gewährleistet und es kommt zu einem Einbruch in der Palliativversorgung, worauf der Vorstand des Palliativnetzes Bergneustadt in der Presse hinweist.
22.10.2014
Das BSG entscheidet zu mehreren Streitfragen des Vertragsarztrechts. Insbesondere wurde entschieden, ab wann die neue gesetzliche Regelung "Beratung vor Regress" gilt:
Zum Artikel in der Ärztezeitung..
In einer weiteren Entscheidung übte das Gericht eine massive Kritik an den Prüfverfahren in Nordrhein: Das gesetzmäßige Recht des einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogenen Arztes auf Prüfung der beantragten Praxisbesonderheiten darf nicht durch eine unbegründete Ablehnung durch den Beschwerdeausschuss umgangen werden: Dem Antragsteller sind nachvollziehbar und ausführlich die Gründe für eine Anerkennung oder Ablehnung mitzuteilen. Dieses erfolgte nicht nur in dem zur Entscheidung vorliegenden Fall nicht (s. Terminmitteilung des BSG Pkt. 4, letzter Absatz), sondern ebenfalls nicht im Fall des Kollegen Blettenberg , der seit 08/2013 nach den ersten Pressemeldungen ein bundesweites Aufsehen und Empörung ausgelöst hat. Der Beschwerdeausschuss in Düsseldorf ist damit nicht nur einer öffentlichen und politischen sondern jetzt auch einer höchstrichterlichen Kritik ausgesetzt, die Bestimmungen des §106 SGB V zur Prüfung der beantragten Praxisbesonderheiten nicht befolgt zu haben , ein schwerer Vorwurf gegen alle Beteiligten und insbesondere den Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses, der gegen den Widerstand der KVNO Anfang des Jahres in einem Schiedsverfahren auf Betreiben der Krankenkassen durch die Gesundheitsministerin Steffens in seinem Amt noch einmal bestätigt worden war.
25.10.2014
In einer Pressemitteilung fordert der Vorsitzende der KVNO
Dr. Potthoff die Abschaffung von Regressen und wehrt sich gegen seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Vorwürfe.
02.11.2014
In der WDR-Sendung WESTPOL wird der Fall des Kollegen Paas ausführlich dargestellt: Die Spruchpraxis des Beschwerdeausschusses mit ausdrücklicher Aberkennung jeglicher Praxisbesonderheit wird von dem Medizinrechtler Büll als deutliche Verschärfung bezeichnet, der Krankenkassenvertreter Ruiss (VdEK) bezeichnet Wirtschaftlichkeitsprüfungen als notwendiges "Abschreckungsmittel" ! Patienten sind ratlos und verzweifelt.
Zum Beitrag "Ärzte unter Kassendruck"
04.11.2014
Das oberbergische Aktionsbündnis gegen Regresse , in dem der oberbergische Hausärzteverband mitarbeitet, führt in Gummersbach eine Pressekonferenz durch, in der die Konsequenzen aufgrund der jetzt auch höchstrichterlichen Feststellung fehlerhafter Durchführungen von Prüfverfahren (BSG vom 22.10.2014) dargestellt werden:
Dienstaufsichtsbeschwerde bei Ministerin Steffens (MGEPA NRW) gegen den Beschwerdeausschuss mit der Forderung nach Auflösung
und Vorbereitung einer Demonstration gegen Regresse am 21.11.2014 in Düsseldorf vor der Prüfeinrichtung und dem Haus der Ärzteschaft ab 13:30h vor Beginn der Vertreterversammlung.
10.-12. 11.2014
In oberbergischen Anzeigenblättern und der Kölnischen Rundschau erscheint die Anzeige "Aktionsbündnis gegen Regresse Oberberg und Oberbergischer Hausärzteverband rufen zur Teilnahme an der Demonstration am 21.11.2014 in Düsseldorf auf.
Geschäfte, Tankstellen, Friseure, Bäckereien,Arztpraxen und Apotheken hängen den Aufruf auf und legen Teilnehmerlisten zur Busfahrt aus.
In der überregionalen medizinischen Fachpresse (Ärztenachrichtendienst und Medical Tribune) erscheinen detaillierte Artikel zu unseren Aktionen und Argumenten.
15.11.2014
Die Kölnische Rundschau berichtet von einem Besuch des AOK-Chefs Wältermann in Gummersbach:
"Wältermann begrüßt die Regressmöglichkeit: „Wenn unwirtschaftliches Verhalten auch nach einer Beratung nicht geändert wird, gibt es Regresse.“
Wir fragen uns, ob der AOK-Chef das Urteil des Landessozialgerichts vom November 2013 nicht kennt, in dem bei Überschreitung von mehr als 25% des Richtgrößenvolumens automatisch ein Regress eingeleitet werden muss, und ob er das BSG-Urteil vom 22.10.2014 zu einem Regressfall aus Nordrhein ebenfalls nicht kennt, in dem dem Beschwerdeverfahren gegen den Regress in Düsseldorf massive Verfahrensmängel gegenüber den gesetzlichen Vorschriften bescheinigt wurden. Ebenfalls zeigt sich der AOK-Chef völlig in Unkenntnis zu den Auswirkungen der Prüfverfahren und zur Unterlassung der Mitteilung zu anerkannten Praxisbesonderheiten in den Quartalsberichten zum Verordnungsverhalten.
Direkt neben diesem Bericht weist die Zeitung auf unsere Demonstration gegen Regresse und die Mitfahrmöglichkeiten hin.
16.01.2015
Der Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes führt auf Vermittlung des oberbergischen Bundestagsabgeordneten Flosbach gemeinsam mit den Kollegen Dr. Blettenberg und Paas in Berlin für das oberbergische Aktionsbündnis gegen Regresse Gespräche mit den Bundestagsabgeordneten Jens Spahn und Rudolf Henke.
Weitere Einzelheiten dazu in einer Presseinformation.
Im Zeitraum Februar bis April 2015 erfolgten mehrere Presseberichte zur Regressthematik (s. Pressespiegel und Aktuelles).
29.04.2015
Die Mitgliederversammlung des oberbergischen Hausärzteverbandes fasst einen grundlegenden Beschluss zur Abschaffung von Regressen mit 5 notwendigen Maßnahmen.
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In Bayern gehört die Auseinandersetzung der KV zur Agenda länger schon zur Agenda.
In einer 44-seitigen Broschüre griff der Vorstand der KV Bayern im Dezember 2012 die Willkür und Ungerechtigkeit der Wirtschaftlichkeitsprüfungen an, unter denen vorwiegend Hausarztpraxen leiden müssen.
Zum Bericht im KVB Forum 12/2012
Der Bayerische Hausärzteverband engagiert sich mit einer Plakataktion in den Hausarztpraxen gegen die Regressgefahren:
Noch ein Regressfall, berichtet die Bergische Morgenpost am 15.10.2013
Von Stefan Corssen
"Dass Ärzte ihr Budget überschreiten und dann von einem Regress bedroht sind, ist in Oberberg kein Einzelfall. Nach Dr. Blettenberg trifft der jüngste Fall Stefanus Paas, Facharzt für Innere Medizin in Bergneustadt.
Dass Ärzte ihr Budget überschreiten und dann von einem Regress bedroht sind, ist in Oberberg kein Einzelfall. Der jüngste Fall trifft Stefanus Paas, Facharzt für Innere Medizin in Bergneustadt. Die Prüfstelle der Ärzte und Krankenkassen fordere von ihm eine Stellungnahme wegen einer Budgetüberschreitung im Arzneimittelbereich, so der Arzt.
Für das Jahr 2011 gehe es um 16 000 Euro. „Man hat mir eine Frist von gerade einmal drei Wochen gesetzt“, klagt der Internist. Er will sich einen Anwalt nehmen und hat Fristverlängerung beantragt. „Ich muss für die Stellungnahme schließlich 7500 Bildschirmseiten durchgehen“, so Paas. Ob es ihm ähnlich ergeht wie dem Lindlarer Arzt Dr. Jörg Blettenberg, weiß Paas noch nicht.
Blettenberg soll insgesamt über 150 000 Euro Regress zahlen (die BLZ berichtete mehrfach). „Wenn ich zwei Jahre lang hintereinander Strafe zahlen muss, kann ich meine Praxis zumachen“, so Paas. Währenddessen ist in den Fall Dr. Blettenberg Einiges in Bewegung geraten. Nachdem der Lindlarer Arzt die erste Runde im Rechtsstreit vor dem Düsseldorfer Sozialgericht gewonnen hat, geht die Gegenseite – der Beschwerdeausschuss der Ärzte und Krankenkassen – in Berufung.
Blettenbergs Probleme mit dem Budget begannen, als er 2008 die Betreuung von über 100 psychisch kranken Patienten übernahm, die in Haus Tannenberg in Gummersbach-Berghausen leben. Dabei hatte die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) in einem Rundschreiben alle Hausärzte ausdrücklich gebeten, in Gummersbach die Versorgung von neurologischen Patienten sicherzustellen. „Die wichtigsten Medikamente fallen nicht in ihr Budget“, so die KV. Sollte es dennoch Probleme bei der Abrechnung und der Kontrolle der Budget geben, sei die KV selbstverständlich zur Beratung und Begleitung bereit – so das Schreiben.
„Ich würde mich totlachen, wenn es nicht so traurig wäre“ – so kommentiert Ina Albowitz dieses Schreiben. Die FDP-Politikerin und Gesundheitsexpertin setzt sich für den Lindlarer Arzt ein. Albowitz befürchtet, dass in Oberberg ein Ärztenotstand droht – und daran sei nicht zuletzt die KV Schuld. „Welcher junge Arzt ist denn noch bereit, sich hier niederzulassen?“
Nachdem die BLZ und bald darauf auch viele andere Medien über den „Fall Blettenberg“ berichteten, zeigt sich die KV Nordrhein nun offenbar gesprächsbereit. „Es hat eine Annäherung gegeben“, sagt Blettenberg. Das wird auch deutlich aus einem Beratungsgespräch mit Dr. Rolf Ziskoven, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Vollversammlung der KV Nordrhein. Das Protokoll bescheinigt Blettenberg eine „peinlich genaue Abrechnung“ und eine „sehr wirtschaftliche Verordnungspraxis“ bei Medikamenten für das Jahr 2011."
Bergische Morgenpost 15.10.2013