Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg
Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg

Kassenärztliche Versorgung


Die kassenärztliche Versorgung stellt die Regelversorgung für gesetzlich Krankenversicherte dar.

Sie gliedert sich in die haus- und fachärztliche Versorgung.

Die gesetzliche Grundlage bildet §73 SGB V:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73.html


Auf diese Versorgung haben alle gesetzlich Krankenversicherten Anspruch.

Die Inhalte und Regelungen für die Verordnungen werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt: Arzneimittel- und Heilmittelrichtlinien, Richtlinien zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege etc.

http://www.g-ba.de/

Die Sicherstellung der Kassenärztlichen Versorgung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung:

www.kvno.de

Im Unterschied zur Kassenärztlichen Versorgung (hausärztlich) hat die Hausarztzentrierte Versorgung nach §73b ( s. Hausarztzentrierte Versorgung-Fragen und Antworten: LINK) folgende zusätzliche Merkmale:

  • durch Einschreibung in eine teilnehmende Hausarztpraxis erhalten die Versicherten eine koordinierte engagierte hausärztliche Betreuung

  • Serviceleistungen bei Wartezeiten,Sprechstunden für Berufstätige

  • Einsatz von qualifizierten Mitarbeitern (VerAH)

  • Einsatz von Erinnerungen zu Impfungen/Präventionsleistungen

  • Organisation von Facharztterminen

  • bei bei Krankenhausaufenthalten Überleitungsmanagement in die ambulante Nachbehandlung telefonisch oder persönlich (Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung mit AOK/Rheinland, DAK,BARMER-GEK, KKH-ALLIANZ,IKK Nordrhein,LKK, Betriebskrankenkassen)

  • Struktur- und Qualifizierungsvoraussetzungen der teilnehmenden Praxen

  • Fortbildungen der teilnehmenden Praxen zu hausärztlichen Themen


Die Hausarztzentrierte Versorgung nach §73b SGB V mit den Verträgen dazu von 2009 und 2001 wird über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft abgerechnet:

http://www.hausaerzteverband.de/cms/HAEVG.4.0.html




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Dümmlinghauser Str. 76
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e- mail:

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