Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg
Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg

Koordinierte Versorgung

 

In der Hausarztzentrierten Versorgung sind teilnehmende Patienten durch fachärztliche Behandlung nach Überweisung einer Hausarztpraxis gegenüber den Folgen einer unkoordinierten Versorgung relativ gefeit.

 

Bei Versicherten, die ohne Überweisung eines Facharztes für Allgemeinmedizin oder hausärztlichen Internisten andere Fachgruppen aufsuchen, kann weder ein Überblick von Behandlungsergebnissen erfolgen noch eine abgstimmte Medikation oder eine patientenbezogene Kommunikation.

 

Dieses droht in der "Kassenärztlichen Versorgung" (§73 SGB V), wenn nach Wegfall der Praxisgebühr seit 01.01.2013 Fachärzte ohne Überweisung eines Hausarztes Untersuchungen und Behandlungen vornehmen und dazu keinen Bericht abfassen.

Die Folgen: Doppeluntersuchungen, teure Kosten, ggfs. Behandlungsrisiken bei Unkenntnis von Vor- und Mitbehandlungen.

 

Wer sollte sich darüber Gedanken machen ?

 

Natürlich der Gesetzgeber und alle, die sich um vernünftige Versorgung Gedanken machen und natürlich Versicherte, die sich eine abgestimmte ambulante Versorgung wünschen.

 

In Frankreich und vielen anderen europäischen Staaten ist das eindeutig gelöst:

Einschreibemodelle in hausärztliche Versorgerpraxen sind verpflichtend oder erleichern den Zugang zur anderen Versorgungsebene oder es gibt in der Niederlassung nur HausärztInnen /FamilienmedizinerInnen (Niederlande,Skandinavien).

 

In Frankreich besteht der Unterschied, dass auch ein Facharzt ("Spezialist") die koordinierte Versorgung übernehmen kann. Er/sie steht aber dann genauso in der Koordinierungsverantwortung gegenüber allen Mitbehandlern wie ein Hausarzt/eine Hausärztin.

 

Wenn Versicherte die koordinierte Versorgung in Frankreich nicht wahrnehmen, erleiden sie finanzielle Nachteile:

vosdroits.service-public.fr/F10870.xhtml#N100CC



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