12.01.2023 Aktuell kursieren viele Infekte, welche zur Inanspruchnahme der Hausarztpraxen führen: vorwiegend influenzaartige Krankheitsbilder, dazu Covid-19-Infektionen und RSV-Viren. Die Krankheitslast in der Bevölkerung und den Firmen ist hoch. Ohne Hausarztpraxen kann überhaupt nicht auf solche Situationen reagiert werden, sie handeln wohnortnah, erreichbar und schnell und sind verlässliche Partner für erkrankte Menschen in der Region und "Begleiter durch dunkle Zeiten", wie es vor ca. 4.500 Jahren auf einem ägyptischen Papyrus vermerkt wurde. Im östlichen Bereich des Oberbergischen Kreises zeichnet sich ein zunehmender Hausärztemangel ab. Wenn weitere Praxen nicht mehr nachbesetzt werden können, werden Kipp-Punkte überschritten, an denen Unterversorgung entsteht, d.h. nicht mehr zeitgerechte oder vorhandene hausärztliche Behandlung und Erreichbarkeit. Seit 2008 haben wir auf diese demographischen Entwicklungen hingewiesen. Der Hausärzteverband Nordrhein erarbeitet derzeit Konzepte, wie moderne Standorte durch die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung wirtschaftlich und attraktiv für den ärztlichen Nachwuchs betrieben werden können. Im System der über die Kassenärztlichen Vereinigung finanzierten Regelversorgung mit seit Jahren jeweils unter der Inflationsgrenze anwachsenden Finanzierungsvolumina tut sich eine immer größere Unterdeckung auf. Im Oberbergischen gehen ca. 40% der Praxen über die Hausarztzentrierte Versorgung bessere Wege, welche die Praxen und die Patienten absichern. Die anderen Praxen werden aufgrund von Preissteigerungen und Unterfinanzierungen absehbar mehr und mehr unter Druck geraten. Der Hausärzteverband bietet seit Jahren regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Hausarztzentrierten Versorgung und den Vorteilen an.Für Patienten bedeutet das ohne Mehrkosten zu gut versorgten Stammpatienten einer Hausarztpraxis zu werden. Zusätzliche Merkmale wie Gesundheitsuntersuchungen alle zwei Jahre und neue Versorgungsmodule bei Krankheitsbildern, in welche Krankenkassen investieren,sind wegweisend.
Was ist die Hausarztzentrierte Versorgung?
Die hausarztzentrierte Versorgung stellt eine hausärztliche Versorgung mit besonderen Merkmalen dar. Der Kerngedanke ist, dass sich Versicherte in einer Hausarztpraxis ihres Vertrauens einschreiben und die Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle bei allen gesundheitlichen Beschwerden ist , die Behandlungen durchführt und koordiniert unter ggfs. Mitbehandlung durch Fachärzte, Krankenhäuser,Pflegedienste etc.
Als Anforderungen an die Hausarztzentrierte Versorgung hat der Gesetzgeber in §73 SGB V definiert:
"73b Hausarztzentrierte Versorgung
(1) Die Krankenkassen haben ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) anzubieten.
(2) Dabei ist sicherzustellen, dass die hausarztzentrierte Versorgung insbesondere folgenden Anforderungen genügt, die über die vom Gemeinsamen Bundesausschuss sowie in den Bundesmantelverträgen geregelten Anforderungen an die hausärztliche Versorgung nach § 73 hinausgehen:
Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig. Die Teilnehmer verpflichten sich schriftlich gegenüber ihrer Krankenkasse, nur einen von ihnen aus dem Kreis der Hausärzte nach Absatz 4 gewählten Hausarzt in Anspruch zu nehmen sowie ambulante fachärztliche Behandlung mit Ausnahme der Leistungen der Augenärzte und Frauenärzte nur auf dessen Überweisung; die direkte Inanspruchnahme eines Kinderarztes bleibt unberührt. Der Versicherte ist an diese Verpflichtung und an die Wahl seines Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden; er darf den gewählten Hausarzt nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln. Das Nähere zur Durchführung der Teilnahme der Versicherten, insbesondere zur Bindung an den gewählten Hausarzt, zu weiteren Ausnahmen von dem Überweisungsgebot und zu den Folgen bei Pflichtverstößen der Versicherten, regeln die Krankenkassen in ihren Satzungen.“
In den abgeschlossenen oder in einem Schiedsverfahren festgesetzten Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung müssen die teilnehmenden Praxen ebenfalls eine apparative Mindestausstattung nachweisen zur Blutdruck- und Blutzuckermessung, EKG ,Lungenfunktionsmessung sowie Anbieten folgender Leistungen: Langzeit-Blutdruckmessung, Langzeit-EKG und Sonographie und psychosomatische Grundversorgung.Ebenfalls gefordert ist eine technische Ausstattung zur Patientendokumentation und Einsatz einer Vertragssoftware .
Qualifizierte MitarbeiterInnen (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis VerAH) mit einer 200stündigen Zusatzqualifikation zur/m Medizinischen Fachangestellten können im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung zur Betreuung von Chronisch Kranken eingesetzt werden: Fallmanagement,Hausbesuche, Wundmanagement etc.
Welche Praxen nehmen teil ?
Alle Hausarztpraxen, die die Voraussetzungen erfüllen, können teilnehmen . Der Hausärzteverband wirbt für diese zukunftsfähige Versorgungsform, die unter den derzeitigen Rahmenbedingungen die hausärztliche Versorgung in unserem Landkreis sichern kann.
Die Teilnahme ist freiwillig. Patienten können sich in ihrer Hausarztpraxis erkundigen, ob sie teilnimmt oder beabsichtigt teilzunehmen.
Auskunft erhält man auch unter:
Wer hat die Hausarztzentrierte Versorgung organisiert ?
Der Gesetzgeber hat bereits 2004 die Hausarztzentrierte Versorgung ins Gesetz geschrieben . Verpflichtend wurde sie als Angebot für Ihre Versicherten ab 2009. Der Hausärzteverband erhielt durch die Mehrzahl der Allgemeinmediziner in Nordrhein-Westfalen das Mandat, die Verhandlungen mit den Krankenkassen nach der neuen Gesetzeslage zu führen und Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung abzuschließen bzw. in einem Schiedsverfahren festsetzen zu lassen.
Die Signal Iduna IKK, jetzt IKK classic, schloss als erste Krankenkasse einen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung ab, es folgte die Technikerkrankenkasse. Mit allen übrigen Krankenkassen in NRW wurden die Vertragsinhalte und die Umsetzung in einem Schiedsverfahren von Mai 2009 bis Dezember 2011 festgesetzt. Die Schiedsperson wurde durch den damaligen Landesgesundheitsminister Laumann festgesetzt.
Die abgeschlossenen und im Schiedsverfahren festgesetzten Verträge werden nicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen, sondern über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft mit Sitz in Köln abgewickelt. Die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft war eine Genossenschaftliche der Landesverbände des Hausärzteverbandes und wurde in 2011 in eine Kapitalgesellschaft (AG) umgewandelt, um die erforderlichen Geldmittel für die Umsetzung der Hausarztzentrierten Versorgung aufnehmen zu können. Die Aktionäre sind die Landesverbände des Hausärzteverbandes.
Für die Hausarztzentrierte Versorgung gilt: sie wurde von Hausärzten entwickelt und in den hausärztlichen Organisationen umgesetzt.
http://www.hausaerzteverband.de/cms/index.php?id=4
Entstehen für teilnehmende Patienten besondere Kosten ?
Es entstehen keine besonderen Kosten. Die Hausarztzentrierte Versorgung wird finanziert durch die Krankenkasse im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses für gesetzlich Krankenversicherte.
Wie erfolgt die Einschreibung von Patienten und was löst die Einschreibung aus?
Wenn die Hausarztpraxis eines Versicherten an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnimmt, kann sich der Versicherte in der Praxis einschreiben mit einer Teilnahmeerklärung, Datenschutzerklärung sowie einem Einschreibebeleg, der von der Praxis bei der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft eingereicht wird. Nach Weiterleitung an die Krankenkasse teilt diese die Teilnahme der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung mit , wodurch die sogenannte Bereinigung durchgeführt wird: Die finanziellen Mittel für die hausärztliche Versorgung für das nachfolgende Quartal werden von der Gesamtvergütung der Kassenärztlichen Vereinigung abgezogen und der Hausärztlichen Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft für die Hausarztzentrierte Versorgung zur Verfügung gestellt zzgl. von Finanzmitteln gem. der jeweiligen Honorarvereinbarung zwischen Krankenkasse und Hausärzteverband für die hausärztlichen Leistungen in der Hausarztzentrierten Versorgung.
Nach Feststellung der Teilnahmevoraussetzungen und der Bereinigung erhält der Versicherte durch seine Krankenkasse eine Teilnahmebestätigung und eine Mitteilung zum Teilnahmebeginn.
Die beteiligte Hausarztpraxis erhält ebenfalls eine Liste der bestätigten Patienten.
Rechte und Pflichten der teilnehmenden Patienten
Die Rechte erstrecken sich auf die Leistungen der Hausarztzentrierten Versorgung und die daraus erwachsenden Vorteile (s.u.). An die Teilnahme ist ein eingeschriebener Patient mindestens 12 Monate gebunden. Diese verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn keine Kündigung schriftlich erfolgt.
Aus triftigen Gründen kann die Hausarztpraxis gewechselt werden, ein Wechsel ist allerdings nur in eine andere teilnehmende Praxis möglich. Der Wechsel ist der Krankenkasse schriftlich anzuzeigen.
Bei Wegzug des/der Versicherten in ein anderes Bundesland entfällt die Vertragsteilnahme.
Im Vertretungsfall müssen andere Praxen , die an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen und vom Hausarzt benannt werden, in Anspruch genommen werden. Diese Regelungen gelten nicht bei Aufenthalten in anderen Bundesländern und zu sprechstundenfreien Zeiten im Notdienst.
Ein Merkblatt gibt dazu Auskunft:
Beispiel:
Welche Gelder erhält die Hausarztpraxis für die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ?
Die Abrechnung erfolgt über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (s.o.) mit den Krankenkassen. Das Honorar erfolgt in Grundpauschalen pro Quartal oder Halbjahr zzgl. Zuschlägen für die Betreuung von chronisch Kranken sowie Einzelleistungen wie Wundbehandlungen,Sonographie,Hausbesuch etc.
Die Honoraranlagen zum Vertrag listen die Vergütungspositionen auf und sind veröffentlicht bei
http://www.hausaerzteverband.de/cms/Hausarztvertraege.46.0.html
Je nach Vertragstyp erhält die Hausarztpraxis pro behandeltem Patienten zwischen 62,50 Euro und 86,25 Euro pro Quartal.
Im Vergleich dazu erhält eine Hausarztpraxis für die gleichen Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein für die „Regelversorgung“ pro Quartal derzeit ca. 45,25 Euro.
Durch die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung werden Hausarztpraxen finanziell gestärkt angesichts der bestehenden Arbeitsbelastung und werden damit auch attraktiv für Nachwuchsmediziner.
Erzeugt die Hausarztzentrierte Versorgung nicht Mehrkosten für die Krankenkassen ohne erkennbaren Gewinn?
Die AOK Baden-Württemberg hat bereits 2008 einen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung mit gleichen Vertragsstrukturen mit dem Hausärzteverband Baden-Württemberg abgeschlossen.
Mehrinvestionen für Hausarzthonorar pro Jahr: 70 Mio. Euro ( 38,9 Prozent !). Diese Investition hat sich gelohnt, denn unterm Strich zeigte sich insgesamt ein wirtschaftlich gutes Ergebnis für die Hausarztzentrierte Versorgung aus Sicht der Krankenkasse. Dieses gute Ergebnis stellte der Vorsitzende der AOK Baden-Württemberg Dr. Hermann am 27.09.2012 beim Deutschen Hausärztetag in Anwesenheit von vielen Gesundheitspolitikern vor und bekräftigte:
„Wer nicht investiert, erhält auch keinen Gewinn. Wir wollen eine gute Versorgung für unsere Versicherten."
Die Begleitforschung durch zwei unabhängige Institute ergab eine hohe Zufriedenheit ebenfalls bei beteiligten Praxen und teilnehmenden Patienten.
Aus der Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg vom 27.09.2012 zu den Äußerungen von Dr.Hermann:
„“Mit unserem Hausarztvertrag haben wir uns gemeinsam mit unseren ärztlichen Vertragspartnern vor über vier Jahren bewusst für diesen alternativen Weg entschieden. Und alle Erfahrungen bestätigen uns seither, dass dieser Weg der richtige ist.“
In diesem Zusammenhang verwies er auf aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen, die unter anderem die große Zufriedenheit der am Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg teilnehmenden Ärzte und
Versicherten bestätigen. Auch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hatte sich zu Beginn des Jahres sehr positiv über den AOK-Hausarztvertrag geäußert und dessen Vorbildfunktion betont.
„Die Ärzte, die an unseren Verträgen teilnehmen, erhalten Honorare, die im Durchschnitt gut 20 Prozent über den Einheitshonoraren liegen“, sagte Hermann. Der Hausarztvertrag und die Facharztverträge brächten aber nicht nur den Vorteil einer attraktiveren und planbareren Vergütung für die Ärzte, sondern auch einer Verbesserung der Versorgungsqualität und einer Stärkung der ambulanten Versorgung im Allgemeinen.“
http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/presse/topthema-aok-hausarztprogramm-58431.php
Die Evaluationsergebnisse finden sich hier.
Welche Vorteile haben Patienten durch die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ?
Neben vertraglich vereinbarten Service-Leistungen (Wartezeiten bei vereinbarten Terminen) und Abendspechstunden für Berufstätige profitieren Patienten von der koordinierten Versorgung durch ihre Hausarztpraxis, die alle gesundheitlichen Daten und die soziale Situation im Blick hat und deshalb auch zielgerichtet für die Patienten mit Krankenhäusern und Fachärzten kooperieren kann. Die Vereinbarung von zeitgerechten Facharztterminen gehört ebenfalls zu den Serviceleistungen, ebenfalls Erinnerungen an fällige Vorsogeuntersuchungen und Impfungen.
Im Oberbergischen Kreis haben Hausarztpraxen in einem Pilotprojekt 2002 mit dem Kreiskrankenhaus Gummersbach und 2006 mit Pflegediensten die Bedeutung von Kooperationsstandards und Kommunikationsstandards dargestellt , die jetzt in der Hausarztzentrierten Versorgung eingesetzt werden können.
Die begleitende Fortbildung der Hausarztpraxen erfolgt über Qualitätszirkel und Fortbildungen beim Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) im Deutschen Hausärzteverband, die unabhängig ist von der Einflußnahme durch die Pharmaindustrie oder Dritte und hausärztliche und patientenorientierte Themen zum Schwerpunkt hat .
Was haben Fachärzte von der Hausarztzentrierten Versorgung ?
Fachärzte profitieren von gezielten Zuweisungen zu Fragestellungen bei Patienten. Dadurch werden Doppel- und Mehrfachuntersuchungen vermieden. Die koordinierte Versorgung weist in nationalen und internationalen Studien deutliche Vorteile gegenüber einer ungeregelten Versorgung auf.
Die Fachärzte leiden in NRW unter der gleichen Honorarmisere wie die Hausärzte im bisherigen Honorarsystem, welches die Kassenärztlichen Vereinigungen nach den zentralen Vorgaben des Erweiterten Bewertungsausschusse (Kassenärztliche Bundesvereinigung und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung) nach den Bestimmungen des SGB V für die vertragsärztliche Versorgung verwalten.
Für die Hausärzte zeigt sich jetzt der Weg der Hausarztzentrierten Versorgung als Ausweg.
In Baden-Württemberg werden an die Hausarztzentrierte Versorgung Facharztverträge nach §73c SGB V angekoppelt, die die gleichen Vorteile wie die Hausarztzentrierte Versorgung aufweisen und zu einer wirtschaftlichen Stärkung der fachärztlichen Versorgerpraxen führen.
Somit nimmt die Hausarztzentrierte Versorgung eine Schlüsselstellung mit Öffnungsfunktion für neue Versorgungsformen ein. Derzeit werden vom Hausärzteverband mit anderen Fachgesellschaften unter dem Namen „pro Versorgung“ neue Behandlungskonzepte für Diabetiker, Rheumapatienten und Pflegebedürftige entwickelt:
Stand: 30.10.2017