In Hausarztpraxen treffen Menschen verschiedener Herkunft und Kulturen aufeinander.
Die Charité in Berlin hat dazu eine sehr gute Handreichung erstellt , die Teams in Praxen zur Reflexion und zum Erkennen von Rassismus einsetzen können. Rassistische Diskriminierung ist verletzend und herabsetzend.
Zitat aus der Handreichung:
"Eine sogenannte »Rasse« im Sinne ange-
borener, biologischer Unterschiede
zwischen Menschen gibt es nicht. Sie ist
ein soziales Konstrukt. Rassismus hin-
gegen ist real. Er konstruiert Gruppen
nach äußerlichen Merkmalen wie Haut-
farbe, (vermeintlicher) kultureller und
nationaler Herkunft, Ethnie oder Religion.
Diese Gruppenzugehörigkeiten sind
nicht immer fiktiv: Menschen können
sich sicherlich mit ihrer Religion oder
ihrem Geburtsland identifizieren. Es fin-
det aber häufig eine extreme Reduktion
der Identität auf die jeweilige Gruppen-
zugehörigkeit statt, die der Komplexität
eines individuellen Menschen keinen
Platz lässt. Diesen stark reduzierten
und vereinfachten Gruppendefinitionen
werden dann bestimmten Eigenschaften
zugeschrieben, wie faul, fleißig, stark
oder laut. Diese Eigenschaften sind nicht
natürlich gegeben oder neutral und
sie beinhalten immer eine Auf- oder
Abwertung. Oftmals werden dabei zwei
Kategorien aufgemacht: Ein vermeint-
liches »Wir« in Abgrenzung zu einem ver-
meintlichen »Anderen«. Jede Kategorie
wird mit bestimmten Eigenschaften und
Charakterzügen verbunden. Das »Wir«
wird meist aufgewertet, während auf
»die Anderen« häufig negative Vorurteile
projiziert werden."
In der Handreichung werden Reflexionsfragen genannt:
REFLEXIONSFRAGEN »RASSISTISCHE
DISKRIMINIERUNG«
- Habe ich schon mal von unbewussten
Vorannahmen gehört? Wie könnten
die aussehen?
- War mir bewusst, wie weit verbreitet
rassistische Vorurteile unter medizini-
schem Personal sind?
-Gab es in der Vergangenheit Situatio-
nen, in denen ich meine unbewussten
Vorurteile wahrgenommen habe?
Vielleicht als Gedanke oder Gefühl?
Wie bin ich damit umgegangen?
Schuster, A., Toutaoui, K. & Masuud, T. (2026).
Diversitätssensible Primärversorgung – Ein Handlungs-
leitfaden. Charité – Universitätsmedizin Berlin.
https://doi.org/10.13140/RG.2.2.22301.78562
2021 wurde im Landtag NRW das Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) nach einem mehrjährigen BEratungsprozess unter Beteiligung von mehr als 120 Organisationen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte beschlossen.
In der Präambel heißt es:
"In der Tradition Nordrhein-Westfalens als vielfältiges und weltoffenes Einwanderungsland,
auf der Grundlage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen,
in Achtung vor der Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen, unabhängig von Herkunft, Sprache, Geschlecht, Alter, Zugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung, sexueller und geschlechtlicher Identität, sozialer Lage oder einer körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigung,
wird bekräftigt, dass
1. die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und die Gesetze die Grundlage für ein gedeihliches, chancengerechtes, respekt- und friedvolles Zusammenleben aller Menschen in ihrer Vielfalt bilden,
2. jeglichen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Abstammung, Herkunft, Religion, sexueller und geschlechtlicher Identität oder Behinderung wie zum Beispiel Antisemitismus, Rassismus, Antiziganismus und antimuslimischem Rassismus entschieden entgegenzutreten ist und Betroffene von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gegen Diskriminierung zu stärken sind,
3. zur Stärkung des gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalts und zur Förderung einer chancen- und teilhabegerechten Gesellschaft das Zusammenwirken des Landes, der Kommunen, der gemeinnützigen Verbände und Organisationen, der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Kultur und der Zivilgesellschaft zu unterstützen ist und
4.Integration ein dynamischer, langfristiger und anhaltender Prozess des gegenseitigen Entgegenkommens und Zusammenwirkens aller im Land lebenden Menschen ist."
Aufgrund der Einwohnerzahl wurde in Gummersbach durch die wahlberechtigten 2025 bereits zum zweiten Mal ein Integrationsrat mit der Rechtsstellung eines Ausschusses gewählt. Die Stadt Gummersbach ist ebenfalls über Vertreter:innen des Integrationsrates im Landesintegrationsrat vertreten.
Dr. Krolewski war in der letzten Wahlperiode direkt gewähltes Mitglied im Integrationsrat der Stadt Gummersbach und vertrat diesen im Hauptausschuss des Landesintegrationsrates.