Nach dem Versorgungsstrukturgesetz von 2012 wurde dei Bedarfsplanung für die ambulante ärztliche Versorgung auf neue Planungsgrundlagen und Verhältniszahlen gestellt, ebenfalls wurden die Planungsbereiche neu gefaßt.
Die Richtlinie dazu wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedet.
Die Ergebnisse für Nordrhein werden fortlaufend von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein veröffentlicht.
https://www.kvno.de/praxis/niederlassung-kooperation/bedarfsplanung
Ärztemangel in der ambulanten Versorgung ist vorwiegend Hausärztemangel !
Stand: 29.01.2023