Nach dem Versorgungsstrukturgesetz von 2012 wurde dei Bedarfsplanung für die ambulante ärztliche Versorgung auf neue Planungsgrundlagen und Verhältniszahlen gestellt, ebenfalls wurden die Planungsbereiche neu gefaßt.
Die Richtlinie dazu wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedet.
Die Ergebnisse für Nordrhein wurden im Rheinischen Ärzteblatt 08-2013 veröffentlicht:
Die Ergebnisse für Hausärzte für den Oberbergischen Kreis: Link
Ärztemangel in der ambulanten Versorgung ist vorwiegend Hausärztemangel !
Stand: 01.09.2013