Die kassenärztliche Versorgung stellt die Regelversorgung für gesetzlich Krankenversicherte dar.
Sie gliedert sich in die haus- und fachärztliche Versorgung.
Die gesetzliche Grundlage bildet §73 SGB V:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73.html
Auf diese Versorgung haben alle gesetzlich Krankenversicherten Anspruch.
Die Inhalte und Regelungen für die Verordnungen werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt: Arzneimittel- und Heilmittelrichtlinien, Richtlinien zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege etc.
Die Sicherstellung der Kassenärztlichen Versorgung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung:
Im Unterschied zur Kassenärztlichen Versorgung (hausärztlich) hat die Hausarztzentrierte Versorgung nach §73b ( s. Hausarztzentrierte Versorgung-Fragen und Antworten: LINK) folgende zusätzliche Merkmale:
durch Einschreibung in eine teilnehmende Hausarztpraxis erhalten die Versicherten eine koordinierte engagierte hausärztliche Betreuung
Serviceleistungen bei Wartezeiten,Sprechstunden für Berufstätige
Einsatz von qualifizierten Mitarbeitern (VerAH)
Einsatz von Erinnerungen zu Impfungen/Präventionsleistungen
Organisation von Facharztterminen
bei bei Krankenhausaufenthalten Überleitungsmanagement in die ambulante Nachbehandlung telefonisch oder persönlich (Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung mit AOK/Rheinland, DAK,BARMER-GEK, KKH-ALLIANZ,IKK Nordrhein,LKK, Betriebskrankenkassen)
Struktur- und Qualifizierungsvoraussetzungen der teilnehmenden Praxen
Fortbildungen der teilnehmenden Praxen zu hausärztlichen Themen
Die Hausarztzentrierte Versorgung nach §73b SGB V mit den Verträgen dazu von 2009 und 2001 wird über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft abgerechnet:
http://www.hausaerzteverband.de/cms/HAEVG.4.0.html