Das LEERE SPRECHZIMMER
Mit dem „Leeren Sprechzimmer“ hat die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin 2020 ein Erinnerungsprojekt ins Leben gerufen, um der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken, die als jüdische Ärztinnen und Ärzte verdrängt, verfolgt und ermordet wurden.
Ein leeres Sprechzimmer, verwaiste Räume, keine Untersuchungen, keine Behandlungen, keine Gespräche: Mit dem gleichnamigen Erinnerungsprojekt gedenkt die DEGAM seit 2020 der jüdischen und aus anderen Gründen verfolgten Ärztinnen und Ärzten, die während des Nationalsozialismus aus ihren Praxen gedrängt, schikaniert und getötet wurden. Die Idee ist, das "leere Sprechzimmer“ jedes Jahr neu als Gedenkort, Dauer- und Wanderausstellung in die Arbeit der DEGAM einzubinden.
Seit 2020 hat das "leere Sprechzimmer“ auf den jährlichen DEGAM-Kongressen mit einem eigenen Raum und begleitenden Veranstaltungen seinen festen Platz. Darüber hinaus sind im Rahmen des Projektes bis heute zahlreiche Film- und Audioaufnahmen entstanden.
„Wir wollten mit unserem Projekt Formen finden, um den Opfern eine Stimme zu geben, um von ihren Lebenswegen und ihrem weiteren Schicksal zu erzählen“, erklärt Dr. Sandra Blumenthal, Präsidiumsmitglied in der DEGAM, die das Projekt initiiert und bis 2024 federführend betreut hat. Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM, ergänzt: „Aus dem Projekt leitet sich für uns als medizinische Fachgesellschaft aber auch die Verantwortung ab, uns selbstkritisch zu fragen, ob unsere Sprechzimmer wirklich immer und überall für alle offen sind – unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion und sozialem Hintergrund“. Seit Herbst 2024 leitet Dr. Thomas Maibaum, ebenfalls Mitglied im DEGAM-Präsidium, das Projekt.
Für das "leere Sprechzimmer" wird in jedem Jahr beim DEGAM-Jahreskongresses ein anderer Schwerpunkt zur Erinnerungsarbeit gesetzt.
In 2026 beim Jahreskongress in Göttingen ging es um das Thema Zwangsarbeit und die Rolle der Ärzteschaft im Nationalsozialismus.
In Gummersbach gedenken wir der ärztlichen Kolleg:innen
Dr. Sophie Simons, Dr. Alfred Simons und ihrer Familienangehörigen, die Opfer des Nationalsozialismus wurden.
2020 gab der Stadtarchivar Manfred Huppertz die dritte Ausgabe
heraus.
Dort heißt es einleitend:
"1995 wurde erstmalig von der Stadt Gummersbach eine Dokumentation zur Judenverfolgung in Gummersbach während der Herrschaft des Nationalsozialismus herausgegeben. Diese Dokumentation stand im
Zusammenhang mit der
Umbenennung des Alten-Rathaus-Platzes in Simonsplatz und der Errichtung eines Gedenksteins zur Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes. Erstmalig konnten die damaligen Autoren Werner Knabe, Heinrich
Mecke, Gerhard Pomykaj und Jürgen
Woelke Informationen zu diesem Thema zusammentragen und zusammenstellen.
Nicht unerheblich waren in diesem Zusammenhang Zeitzeugenberichte.
Seit 1995 hat sich der Zugang zu Quellen und Findmitteln durch die Digitalisierung und Online-Stellung erheblich verbessert, sodass neue Informationen und Quellen zur Judenverfolgung in Gummersbach
während der NS-Zeit hinzu gekommen sind.
Die Akten der Stadtverwaltung wurden am 10. April 1945 aus dem Rathaus gebracht und verbrannt. Daher ist die Quellensituation im Stadtarchiv Gummersbach nach wie vor sehr dünn. Dennoch konnten über
andere Archive und Institutionen Informationen
zu den Verfolgten zusammen getragen werden, die 1995 noch nicht ersichtlich waren."
Anfangs wird der jahrhundertelange Antisemitismus und seine treibenden Faktoren dargestellt mit mörderischer Zuspitzung in der Verbindung von Nationalismus und Antisemitismus durch den Nationalsozialismus und seine brutale Durchsetzung im Nazi-Staat dargestellt.
Der Antisemitismus wurde von Anfang an zu einem ideologischen Kernstück von Adolf Hitler und seinen Gefolgsleuten und im vernichtenden Rassen- und Volkskrieg
Anmerkungen: Die Vernichtung der Akten der Stadtverwaltung erfolgte 1 Tag nach Übergabe der Stadt Gummersbach an die von Niederseßmar heranrückenden US-Truppen durch den damaligen Bürgermeister Mackh.
Kurz zuvor war ein Zwangsarbeiterlager in Niederseßmar befreit worden. Insgesamt befanden sich nach den Lagerverzeichnissen des Belgischen Roten Kreuzes in Zwangarbeiterlagern bei oberbergischen Firmen ca. 16.000 Menschen.
Viele oberbergische Firmen sind Ende der 90er Jahre der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" beigetreten. Die Diskussion im Rahmen der Initiative der Bundesregierung nahm Fahrt auf, nachdem Dr. Ralph Krolewski dem damaligen Landrat die Dokumentation des Lagerverzeichnisses übergeben hatte. Der Kreistag stimmte einstimmig einem Beitritt zu.
Auf der Homepage der Stiftung werden die erschreckenden Fakten genannt:
"Das NS-Regime baute eines der gewaltigsten Zwangsarbeitssysteme der Geschichte auf. Etwa 26 Millionen Menschen wurden im Deutschen Reich und den besetzten Gebieten zum Arbeitseinsatz gezwungen. Lange zählten sie zu den ,vergessenen’ Opfern des Nationalsozialismus – bis die Entschädigungsdebatte Ende der 1990er Jahre ihre Geschichte in die Öffentlichkeit trug."
Die Stiftung dokumentiert umfangreich ihre Arbeit, die Erkenntnisse und verweist auf die Arolsen Archives, dem weltweit umfangreichsten Archiv zu den Opfern und Überlebenden des Nationalsozialismus.
Als Folge der Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Rechtsgrundlage für die Nürnberger Prozesse der Alliierten gegen hochrangige Nazi-Täter und Einsatzgruppenführer wurde das Völkerrecht definiert und 1948 von der UN-Vollversammlung verabschiedet. Der aus Siebenbürgen stammende US-Jurist Ben Ferencz war nach Dokumentation der Verbrechen von über 3000 Nazitätern in den Vernichtungslagern Anklagevertreter in Nürnberg im Einsatzgruppen-Prozess.
Er hat in der Folge unablässig für die Einrichtung des Internationlen Strafgerichtshofes in Den Haag gekämpft. Die zugrundeliegenden "Römischen Verträge" wurden von 125 Staaten unterzeichnet, darunter alle Staaten der Europäischen Union.
Ben Ferencz wurde 103 Jahre alt und trug immer die Menschenrechte bei sich. Sein Motto lautete: "Make Law, not War."
Damit wurde der Weg zur weltweiten Strafverfolgung nach Sichtung und Bewertung der Beweismittel und geregelte Gerichtsverfahren eröffnet. "Das ist die Angelegenheit der gesamten Menschheit" wird der damilige UN-Generalsekretär Khofi Annan zitiert.
In einem der großen Prozesse vor dem unabhängigen Gericht wurde z.B. Radovan Karadzic als Verantwortlicher für das Massaker von Srebrenica und Menschenrechtsverbrechen in Bosnien nach über 400 Verhandlungstagen und über 3.000 Zeugenaussagen zu einer Haftstrafe von 40 Jahren wegen Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.
Das im März 2016 veröffentlichte Urteil mit allen Fakten und Begründungen umfasst mehr als 2.600 Seiten. In diesen Prozessen kommen die überlegenden Opfer zur Sprache, alle Beweismittel, die VErteidigung nach den internationalen Rechtsprinzipien und stellen damit ein umfangreiches Instrument der Wahrheitsfindung dar und ziehen Täter:innen zur Rechenschaft.
In Hausarztpraxen treffen Menschen verschiedener Herkunft und Kulturen aufeinander.
Die Charité in Berlin hat dazu eine sehr gute Handreichung erstellt , die Teams in Praxen zur Reflexion und zum Erkennen von Rassismus einsetzen können. Rassistische Diskriminierung ist verletzend und herabsetzend.
Zitat aus der Handreichung:
"Eine sogenannte »Rasse« im Sinne ange-
borener, biologischer Unterschiede
zwischen Menschen gibt es nicht. Sie ist
ein soziales Konstrukt. Rassismus hin-
gegen ist real. Er konstruiert Gruppen
nach äußerlichen Merkmalen wie Haut-
farbe, (vermeintlicher) kultureller und
nationaler Herkunft, Ethnie oder Religion.
Diese Gruppenzugehörigkeiten sind
nicht immer fiktiv: Menschen können
sich sicherlich mit ihrer Religion oder
ihrem Geburtsland identifizieren. Es fin-
det aber häufig eine extreme Reduktion
der Identität auf die jeweilige Gruppen-
zugehörigkeit statt, die der Komplexität
eines individuellen Menschen keinen
Platz lässt. Diesen stark reduzierten
und vereinfachten Gruppendefinitionen
werden dann bestimmten Eigenschaften
zugeschrieben, wie faul, fleißig, stark
oder laut. Diese Eigenschaften sind nicht
natürlich gegeben oder neutral und
sie beinhalten immer eine Auf- oder
Abwertung. Oftmals werden dabei zwei
Kategorien aufgemacht: Ein vermeint-
liches »Wir« in Abgrenzung zu einem ver-
meintlichen »Anderen«. Jede Kategorie
wird mit bestimmten Eigenschaften und
Charakterzügen verbunden. Das »Wir«
wird meist aufgewertet, während auf
»die Anderen« häufig negative Vorurteile
projiziert werden."
In der Handreichung werden Reflexionsfragen genannt:
REFLEXIONSFRAGEN »RASSISTISCHE
DISKRIMINIERUNG«
- Habe ich schon mal von unbewussten
Vorannahmen gehört? Wie könnten
die aussehen?
- War mir bewusst, wie weit verbreitet
rassistische Vorurteile unter medizini-
schem Personal sind?
-Gab es in der Vergangenheit Situatio-
nen, in denen ich meine unbewussten
Vorurteile wahrgenommen habe?
Vielleicht als Gedanke oder Gefühl?
Wie bin ich damit umgegangen?
Schuster, A., Toutaoui, K. & Masuud, T. (2026).
Diversitätssensible Primärversorgung – Ein Handlungs-
leitfaden. Charité – Universitätsmedizin Berlin.
https://doi.org/10.13140/RG.2.2.22301.78562