Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg
Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg



Am 26.03.2014 führte das Aktionsbündnis "Wir für Blettenberg" gemeinsam mit dem oberbergischen Hausärzteverband im Rathaus in Lindlar eine Pressekonferenz zum zum Thema bedrohliche Regresse, Hintergründe und Konsequenzen durch.


Der Lindlarer Bürgermeister Dr. Ludwig begrüßte die Anwesenden und betonte  die aufmerksame Begleitung des Themas durch die Kommunalpolitik  sowie die eigenen Bemühungen zusammen mit  MdB Flosbach , MdL Biesenbach sowie dem Gummersbacher Bürgermeister Helmenstein, durch Gespräche
mit der KVNO und Krankenkassen "Verhandlungslösungen"  vorzubereiten.

Anschließend  wurden durch die Veranstalter ausführliche Informationen zum Stand der Dinge und den Innenansichten gegeben.

Die Vertreter der Lindlarer Bürgerinitiative äußerten sich klar gegen die Regresswillkür, die fehlende Beratung vor Regress , die fehlende Anerkennung der Heimversorgung als Praxisbesonderheit und die katastrophalen Auswirkungen eines
existenzgefährdenden Regresses.
http://lindlarer.de/aktionsbuendnis-blettenberg

Die Stellungnahme des Aktionsbündnisses

Kollege Blettenberg berichtete daraufhin zu den erstaunlichen Bewegungen hinter den Kulissen.
Der Regress für 2009 war auf 86.000 Euro festgesetzt worden. Die Klage dagegen hatte keine aufschiebende Wirkung und 4.000 Euro monatlich muss der Kollege seit August 2012 zurückzahlen. Die öffentliche Diskussion hat die Krankenkassen auf den Plan gerufen. Da derzeit der Beschwerdeausschuss seit Januar 2014 wegen
fehlendem Vorsitzenden paralysiert ist , haben sich die Krankenkassen mit gemeinsamen Verhandlungsführern an den Kollegen gewandt und zunächst die restliche Regresssumme für 2009 von 12.000 Euro ausgesetzt.
Eine Sozialgerichtsverhandlung hat bislang nicht stattgefunden. Seitens der gemeinsamen Prüfeinrichtung von Krankenkassen und KVNO sind aber inzwischen Regressbescheide für die Folgejahre eingegangen: 116.000 Euro für 2010 und 190.000 Euro für 2011.
Das Widerspruchsverfahren dazu wird zunächst wieder vor dem Beschwerdeausschuss landen, der bislang die Anerkennung von Praxisbesonderheiten abgelehnt hat. Insgesamt sind die Regressforderungen existenzbedrohend.

In der Kontroverse um den Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses zwischen dem Vorstand der KVNO, der den bisherigen Vorsitzenden Dr.Backes, Rechtsanwalt aus Mönchengladbach, nach 10 Jahren im Amt nicht mehr unterstützte, und den Krankenkassen, die Dr.Backes im Amt belassen wollten ,wurde das Gesundheitsministerium des Landes (MGEPA) zur Entscheidung angerufen.
Kollege Blettenberg berichtete, dass das Ministerium eine Entscheidung getroffen habe: Dr.Backes solle das Amt behalten aber unter der Auflage, anhängige Sozialgerichtsverfahren zu Entscheidungen des Beschwerdeausschusses nicht auf seine Sozietät zu übertragen.
Hier scheint es bei den Anhörungen im Ministerium zu Einschätzungen von Interessenverflechtungen gekommen zu sein.
Der Vorstand der KVNO habe jetzt vier Wochen Zeit, um die Entscheidung des Ministeriums zu akzeptieren oder dagegen zu klagen, berichtete Kollege Blettenberg.
In der Kontroverse um den Vorsitzenden kommt eventuell auch ein Konflikt um die Arbeitsweise des Beschwerdeausschusses zum Vorschein mit Auswirkungen auf die Spruchpraxis.
Dr.Blettenberg bedankte sich wegen der großen Unterstützung, die er in der Öffentlichkeit erfahren habe , was ihm Mut mache, nicht aufzugeben.

Für den Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes nahm Dr. Krolewski ausführlich Stellung zu den automatisch eingeleiteten Regressverfahren

"von Amts wegen" , der undurchsichtigen Spruchpraxis und dem offensichtlich fehlerhaften Verfahren, in dem Besonderheiten der Heimversorgung nicht als Praxisbesonderheit anerkannt wurden.

Nach Übernahme der Versorgung von chronisch psychisch Kranken mit erheblichen neurologischen Begleiterkrankungen in "Haus Tannenberg" mit Fortführung der Heilmittelverordnungen des vorbehandelnden Neurologen

(37 Patienten mit wöchentlich 2x KG mit Hausbesuch, 6 Patienten mit 1xwöchentlich Ergotherapie und 9 Patienten mit notwendiger Sprachtherapie)

stiegen vom 2.zum 3. Quartal 2008 die Kosten für die verordneten Heilmittel um 27.000-30.000 EURO an, was den Regress "von Amts wegen"
auslöste.

Während am 02.09.2013 der damalige Gesundheitsminister Bahr im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf sich klar äußerte, dass der Gesetzgeber
keine Abstrafung von Versorgerpraxen durch Regresse wolle und das Instrument "Beratung vor Regress" gesetzlich verankert habe, waren die fallbeilartigen Mechanismen in Gang gesetzt .

Diese Mechnismen, vor denen jetzt Politiker und auch Krankenkassen in der Konsequenz zurückschrecken, sind durch starre Vergleiche an "Durchschnittswerten" im Gesetz verankert (§106 SGB V) und bedrohen Versorgerpraxen, die die Kontinuität der Versorgung von Kranken sicherstellen und damit ihrem Berufsgelöbnis und der Deklaration der Patientenrechte von Lissabon in der Aktualisierung 2005 des Weltärztebundes folgen.

Da die grundlegende Verpflichtung von Ärztinnen und Ärzten ihren Patienten gegenüber gilt, muss die Bedrohung der ethischen Grundsätze aktiv abgewendet werden. Im Klartext bedeutet das, dass eine bedrohliche Gesetzes- und Rechtspraxis von der Politik beseitigt werden muss und dass Ärztinnen und Ärzte dieses einfordern müssen, um ihren Auftrag erfüllen zu können. In diesem Sinne haben die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und die Ärztekammerversammlung im November 2013 entschieden und Konsequenzen eingefordert.

Dr. Krolewski führte aus:

"Die Thematik hat bei vielen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten eine angstmachende Wirkung. Es ist an der Zeit, die Mauern der Angst und des Schweigens zu diesen Vorgängen aufzubrechen und die Mißstände anzuprangern und dem politischen Willen,Versorgerpraxen nicht zu bedrohen ,Taten folgen zu lassen."

Die Stellungnahme des Vorstandes des oberbergischen Hausärzteverbandes.

 

Präsentation zum Vortrag

 
Unsere Forderungen als Konsequenz lauten:

Erneute Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen mit Bereinigung
um die Verordnungen für Heimbewohner

Rückerstattung geleisteter Regresszahlungen

Entschädigung für die enstandenen Kosten

Personeller Wechsel bei der Besetzung des Beschwerdeausschusses bei
Transparenz der Verfahren und Verhinderung, dass nicht-ärztliche
Mehrheiten zu Praxisbesonderheiten entscheiden können

Krankenkassen sollen darlegen, welcher wirtschaftliche Schaden
entsteht, wenn bei Wegfall eines Neurologen ein Hausarzt die
notwendigen Verordnungen zur Sicherstellung einer kontinuierlichen
Versorgung übernimmt.

Wegfall des gesetzlichen Fallbeiles im Vergleich mit Durchschnittswerten.

 

Gummersbach,Lindlar, den 26.03.2014

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