Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg
Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg

Empfehlungen für Notfallpraxen vom Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes in Anlehnung an die WHO - /ECDC-Empfehlungen bei Covid-19-Ausbreitung für den Firstline-Bereich (Key Area A) und unter Anwendung der Arbeitsschutzbestimmungen nach TRBA-250

Im Epidemiefall mit hochpathogenen Keimen für Notfallpraxen ratsam:   

Grundsatz:Ab Dienstbeginn haben die diensthabenden Kolleg*innen die Organisationshoheit über die NFP und müssen zu einer Gefährdungsbeurteilung und Möglichkeit zu IPC-Maßnahmen kommen.

1. Schutzausrüstungen (Haube,Brille,FFP2/3-Masken, Schutzkittel,Handschuhe) in ausreichender Zahl vorhanden und Mund-Nasen-Schutz für Patienten?

 

 

 2. Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 250 durch den Träger der NFP vorhanden ?

3. Triage auf Verdachtsfälle mit akuter respiratorischer Symptomatik und sofortiger Abklärung im Eingangsbereich des Krankenhauses vorhanden für alle Patienten, die die NFP aussuchen oder nur Hinweise ?

      4. Bestuhlung   im Wartebereich mit Sicherheitsabständen (2m) vorhanden ?             

5. Anmeldebereich und Behandlungsräume in der NFP geeignet zur Arbeit in Schutzausrüstung (Belüftung, Temperatur) ?

6. Ruhebereich für Mitarbeiter*innen und Ärzt*in ohne Infektionsgefährdung nach Ablegen der Schutzausrüstung vorhanden?

7. Handdesinfektionsspender vor Wartebereich und Anmeldung vorhanden und aufgefüllt ?

Nach Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Punkte 1-7 Entscheidung , ob der Dienst in der NFP ausgeübt wird oder nach Meldung an die ARZ und das Krankenhaus in die eigene Praxis bei günstigeren IPC-Bedingungen und dadurch geringeren Risiken verlegt werden muss mit Info an der NFP-Tür: "Ärztlicher Notdienst über 116 117 zu erreichen".  CAVE: Für Arbeiten mit eigenem Personal in der NFP muss der /die Diensthabende eine eigene Gefährdungsbeurteilung und BEtriebsanweisung/Arbeitsanweisung nach TRBA-250 durchführen bzw. veranlassen. S. www.bgw-online.de zu Arbeitsschutzbestimmungen. Covid-19 ist der Risikoklasse 3 zugeordnet, d.h. Maßnahmen der Schutzstufe 3 müssen durchgeführt werden.

 

Entscheidung, ob vor dem Wartebereich ein Kontrollbereich (Absperrung z.B. durch Tisch, schmaler Durchgang) mit Mitarbeitern in Schutzausrüstung eingerichtet wird, die alle Patienten mit respiratorischer Symptomatik in den Triagebereich des Krankenhauses verweisen und nur infektiologisch unauffällige Patienten in den Wartebereich einlassen bei gleichzeitiger Desinfektion der eGK.

Arbeiten in Schutzausrüstung im  Anmelde- und Behandlungsbereich nach Ermessen und epidemiologischer Situation mit regelmäßigen Ruhepausen in unbelastetem Raum nach Ablegen der Schutzausrüstung. Im ÖGD maximale Arbeitszeitbelastung in PSA 3 Stunden. Individuelle Belastbarkeit von Mitarbeiter*innen prüfen !

 

                                    -Zuordnung zu einem Behandlungsraum oder Wartebereich mit Bestuhlung in Sicherheitsabständen                          - Vorgehen nach RKI-Empfehlungen (Fluss-Schema)                                  - Alarmierungsweg (Rettungsdienst, Gesundheitsamt) vorbereitet haben   -Abfallentsorgung für infektiöse Abfälle regeln                                     - PSA (persönliche Schutzausrüstung) sicher beherrschen, insbesondere Masken (Dichtigkeitsprüfung!)                                                               - INSGESAMT WICHTIG: Kontrollierte Situation unter IPC-Maßstäben herstellen

 

 

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