Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg
Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg

Praktische Hinweise für Hausarztpraxen zu IPC-Maßnahmen in der Praxis zum Thema "Coronavirus" (28.01.2020)

Im Epidemiefall mit hochpathogenen Keimen für Hausarztpraxen ratsam:                            -Kontrollierter Zugang nach Telefon- oder Sichtfenster-Triage unter Wahrung von Abstandsregeln (2m), sofortige Händedesinfektion und Anlage eines Mundschutzes                                          -Zuordnung zu einem Behandlungsraum oder Wartebereich mit Bestuhlung in Sicherheitsabständen                          - Vorgehen nach RKI-Empfehlungen (Fluss-Schema)                                  - Alarmierungsweg (Rettungsdienst, Gesundheitsamt) vorbereitet haben   - Unnötige körperliche Kontakte meiden insbes. bei Patienten mit respirator. Symptomatik .Zur Abklärung ob ein ARDS vorliegt: Pulsoxymeter                                     - Wiederholungsrezepte, Aushändigen von AUs (Verlängerung) und andere telefonisch zu regelnde Angelegenheiten über Sichtfenster oder durch die Praxistür.                    - Ggfs. Aussetzen von Gesundheitsuntersuchungen und DMP                                                   - Sondersprechstunden für Nicht-infektiöse   Patienten nach klinischer Anamnese                                          - Abfallentsorgung für infektiöse Abfälle regeln                                     - PSA (persönliche Schutzausrüstung) sicher beherrschen, insbesondere Masken (Dichtigkeitsprüfung!)                                                               - INSGESAMT WICHTIG: Kontrollierte Situation unter IPC-Maßstäben herstellen (Wenn wir schon First-Liner sind, let`s do it !)

11.05.2020

 

Der Vorstand des Oberbergischen Hausärzteverbandes lädt Hausarztpraxen ein, sich praxisübergreifend in einem Hausärztlichen Corona-Response-Team Oberberg zu Austausch und koordiniertem Vorgehen bei Bestimmung der eigenen Kapazitäten für die diagnostische und therapeutische Begleitung von an Covid-19 erkrankten Patienten und Verdachtsfällen zusammenzuschließen mit folgenden Merkmalen:

 

- Fragen zu Infektionsschutz-Konzepten und Gefährdungsanalysen

- Zusammenarbeit und Koordinierung

- Kommunikation über Standards (KURZ-KOMM COVID-19) und    Schnittstellen, Kooperation mit  Partnern an abgesprochenen Schnittstellen(Pflegedienste,Pflegeheime, Krankenhäuser, Rettungsdienst, ÖGD)

- Kapazitätsfestlegungen

 

Der Vorstand des Hausärzteverbandes Oberberg bietet dazu an:

 

-Organisation der Austauschplattform bei Google-Groups , auf der zu Orga- und inhaltlichen Fragen "Threads" interaktiv angelegt werden (keine Patientendaten !)

- Organisation von Videokonferenzen im Response-Team mit bis zu 25 Teilnehmer*innen.

 

Bis zum 20.05.2020 wird bei Interesse der Teilnahme um Rückmeldung gebeten.

02.04.2020

 

Die Bundesregierung hat die Empfehlung zur "Lufttrocknung" der Masken beim ressourcenschonenden Einsatz von FFP2-/FFP3-Masken fallengelassen, da die Corona-Viren dann frühestens nach 3 Tagen von den kontaminierten Oberflächen verschwunden wären. Veröffentlicht wurden jetzt neue Empfehlungen zur kontrollierten thermischen Behandlung in "Ausnahmefällen".

Zur Evidenz dazu hatten wir bereits berichtet.

 

https://deref-gmx.net/mail/client/7Y-oIfczCXE/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.apsf.org%2Fnews-updates%2Fpotential-processes-to-eliminate-coronavirus-from-n95-masks%2F

WICHTIG:

ECDC-Empfehlungen zum Umgang mit Kontaktpersonen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen nach Kontakt .

 

RKI-Empfehlungen dazu.

 

Im Klartext bedeutet das: Mitarbeiter mit ungeschütztem Kontakt zu bestätigten Covid-Fällen müssen 14 Tage beurlaubt werden unter häuslicher Quarantäne mit Selbstbeobachtung und Meldung ans Gesundheitsamt, Ärzte müssen quasi eine Selbstanzeige starten und die Praxis schließen.

Bei Kontakt mit Schutzausrüstung Selbstbeobachtung und Meldung bei Krankheitszeichen: ab jetzt Hausärzt*in und Hausarzt und Team unter Selbst-Monitoring.

In der Verbandszeitschrift "Der Hausarzt" praktische herunterladbare Info-Materialien und Aushänge.

 

Am 02.02.2020 veöffentlichte das ECDC Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle in Einrichtungen des Gesundheitswesens, darunter Hausarzteinrichtungen und Notfalleinrichtungen (s. Pkt.1). Die Risikoerfassung an der Anmeldung ist entscheidend: Erfragen klinischer Zeichen und anamnestischer Daten inkl. Reiseanamnese:

 

Übersetzung aus dm Englischen:

Erstkontakt und Risikobewertung (Primär- und Notfallversorgung)

 

Rettungsdienste und Personal der Primärversorgung, einschließlich Ärzte, Pflege- und Verwaltungspersonal mit Patientenkontakt, sollten:

1.1Beachten Sie:

a) die aktuelle epidemiologische Situation 2019-nCoV in ihrem Land und weltweit ,

b) bekannte Risikofaktoren für Infektionen,

c) klinische Symptome und Anzeichen von 2019-nCoV-Fällen,

d) empfohlene Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen,

e) Verfahren für die Meldung und Weitergabe von untersuchten Personen sowie von wahrscheinlichen und bestätigten Fällen.

 

1.2 Kenntnis der Verfügbarkeit von Falldefinitionen zum Testen und Melden von Risikobewertungen und zu Diagnosezwecken.

 

1.3 Führen Sie eine Risikobewertung am Point-of-Care-Standort durch, einschließlich einer Überprüfung der Reise-, klinischen und epidemiologischen Vorgeschichte und des klinischen Erscheinungsbilds des Patienten, um die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit 2019-nCoV zu bewerten. Die Bewertung sollte auf den neuesten verfügbaren Falldefinitionen basieren. Ziel ist eine rasche Bewertung des Übertragungsrisikos (basierend auf Anzeichen, Symptomen und Verfahren, die dazu führen können, dass Atemtropfen und Aerosole freigesetzt werden) .

 

1.4 Bewertung der Verfügbarkeit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für alle Mitarbeiter vor Ort Beachten Sie, dass die PSA-Komponenten für die klinische Beurteilung von vermuteten 2019-nCoV-Fällen in diesen Einstellungen mit denen übereinstimmen, die für die Betreuung von bestätigten Patienten gemäß vorgesehen sind (3.2. 2).

 

1.5 Beachten Sie, dass vermutete Fälle von 2019-nCoV von anderen Patienten isoliert oder zumindest getrennt und angewiesen werden sollten, eine Operationsmaske zu tragen.

Unnötige Kontakte sollten vermieden werden.

 

1.6Kontaktieren Sie einen ausgewiesenen 24/7-Bereitschaftsdienst, um den Fall zu melden, diagnostische Tests zu veranlassen und, wenn die erste Beurteilung ergibt, dass dies angemessen ist (z. B. Symptome und Anzeichen, die das Übertragungsrisiko erhöhen), eine sichere Übermittlung an eine ausgewiesene Akutstation zur diagnostischen weiteren Abklärung."

 

03.02.2020

 

 

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