Honorarerhöhungen im EBM-/KV-System 2017
Erhöhung Orientierungs-Punktwert um 0,9 Prozent, weitere Anhebungen durch Veränderung der Morbidität (0,19 Prozent) und außerbudgetäre Leistungen (Impfungen etc.).
Dazu s. Veröffentlichung der KBV:
http://www.kbv.de/html/1150_24561.php
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Fallwerte in den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (Hausärzteverband-Krankenkassen; Abrechnung über
die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft):
Im 2. Quartal 2016 für hausärztliche Einzelpraxen 31 v.H. über dem KV-Fallwert, für BAG mehr als 20 v.H. drüber.
Die Auswertung einer Umfrage unter oberbergischen Kolleginnen und Kollegen vor zwei Jahren zu einem auskömmlichen Fallwert zur Zukunftssicherung der Praxis , erforderlichen Investitionen und
angemessenem Einkommen ergab eine durchschnittliche Erwartung an einen Fallwert von 82,50 Euro pro Quartal.
Dieser Fallwert deckt sich mit den Konsequenzen einer Forderung des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen 2014 für Landkreise mit einer bedrohten hausärztlichen Versorgung (Versorgungsgrad <
90 v.H.).
Dieser Wert ist bei HZV-Patienten inzwischen zu 99,9 Prozent erreicht (abgerechnete HZV-Leistungen zzgl. Leistungen, die nicht Gegenstand der HZV sind).
Der reine HZV-Fallwert im 2. Quartal 2016 (bereits abgerechnet) bei 638 Patienten über alle Kassen beträgt 75,41 Euro .
Das Potenzial zusätzlicher Umsätze für 162,5 Hausarztsitze im Oberbergischen Kreis mit einer möglichen Einschreibequote von 80 v.H. wurde mit fast 9 Mio. Euro jährlich
errechnet und mit einem durchschnittlich pro Hausarztsitz um 51.000 Euro verbesserten Betriebsergebnis pro anno:
bessere Investitionsmöglichkeiten, Qualifizierung und bessere Bezahlung nichtärztlicher Mitarbeiter, Rücklagen für könftige Handlungsfelder, Altersrückstellungen
etc..
Die Zahlengrundlage für diese Berechnungen stammt aus Datenaufstellungen eines Kreditinstituts, welche die akkumulierten DATEV-Daten von Hausarztpraxen (GKV + PKV)
pro Planungsbezirk beinhaltet und Grundlage für Niederlassungsberatungen ist. Den Berechnungen zu den Einnahmen wurde eine durchschnittliche Ausgabenstruktur
gegenübergestellt zzgl. einer Ermittlung des HZV-Potenzials (mögliche Einschreibequote), welches in engagierten HZV-Praxen inzwischen erreicht wurde.
Wir können zusammenfassend feststellen, dass durch den Kampf um die Tarif- und Gestaltungsautonomie in den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung
wesentliche betriebswirtschaftliche Ziele und selbstbestimmte Vertragsgestaltung erreicht wurden. Dieses ist gar nicht hoch genug einzuschätzen!
Diesen positiven Ergebnissen stehen betriebswirtschaftlich ungenügende Fallwerte mit einer maximalen jährlichen Steigerungsquote um maximal 0,9 Prozent und zusätzlich 2,6 Prozent für zusätzliche
Leistungen und Qualifikationen im KV-System gegenüber mit einer aktuellen Unterdeckung noch von 30 v.H. für Einzelpraxen angesichts betriebswirtschaftlicher
Notwendigkeiten, Rückstellungen und einem Einkommen, welches dem eines angestellten Facharztes im Krankenhaus entspricht.
Add-on-Verträge der KV als Strukturverträge ändern nur unwesentlich diese Ergebnisse und befriedigen vorrangig die Interessen von Krankenkassen, Diagnosekodierungen zu erhalten, um erhöhte
Mittelzuflüsse aus dem Gesundheitsfonds generieren.
Fortlaufend Informationsveranstaltungen zur Hausarztzentrierten Versorgung für Hausärzte und Mitarbeiter durch den Hausärzteverband Nordrhein.
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THEMA "HAUSARZTZENTREN ALS MÖGLICHKEIT GEGEN DEN HAUSÄRZTEMANGEL"
Gemäß den Beschlussfassungen der Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes - und bestätigt am 23.09.2016 in Potsdam - wird das Thema konzeptionell weiter
verfolgt und ist Thema von Arbeitsgruppen im Kreis und auf Landesverbandsebene.
Aus zulassungs- und gesellschaftsrechtlichen Gründen wurde die Planung einer bundesweiten Trägergenossenschaft aufgegeben.
Konzeptionelle Zuarbeiten zu regionalen oder kommunalen Trägergesellschaften sollen geleistet werden. Dazu gehören betriebswirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Fragen aufgrund der aktuellen
gesetzlichen Möglichkeiten.
Gegründet werden können Hausarztzentren nur durch zugelassene Vertragsärzte , Kommunen und Krankenhäuser.
Betriebswirtschaftlich betrieben können sie nur durch eine HZV-Quote von mind. 37 Prozent, wenn man angestellten Ärzten ein Facharztgehalt
bieten will und ein gutes betriebsirtschaftliches Management auf betrieblicher Ebene installieren will.
Handlungsbedarf wurde durch Südkreisgemeinden angemeldet, wo aktuell bereits ein niedriger Versorgungsgrad besteht und Hausarztpraxen ohne Nachfolger wegfallen.
Aktuell sind keine freien Allgemeinärztinnen und -ärzte auf dem Arbeitsmarkt vorhanden im Widerspruch zu Feststellungen eines Gutachtens zur Arztzahlentwicklung, auf welches noch der
Sachverständigenrat im Gesundheitswesen 2014 Bezug nimmt. Die aktuelle Situation wurde über die Ärztekammer Nordrhein verifiziert.
Die zukünftige Entwicklung wird abhängen von
a) Stärkung der Allgemeinmedizin an den Universitäten durch eigene Lehrstühle (Aktuell politische Absichtserklärung)
b) Auswirkungen der vollfinanzierten 7.200 Weiterbildungsstellen in der ambulanten Weiterbildungsphase ab 2016
(möglicher Effekt: 360 pro Jahr für Nordrhein)
c) gemeinsame Werbestrategien von Hausärzten und Kommunen für ein "Leben und Arbeiten im Oberbergischen Kreis" in strategischen Allianzen
d) Betriebswirtschaftliche Optimierung von Hausarztpraxen, Beratung für niederlassungsinteressierte Kolleginnen und Kollegen zu Chancen und
Vermeidung von "Anfängerfehlern"(Mentoring) und Konzepte für Hausarztzentren in Kommunen mit Handlungsbedarf
(diese Ziele sind nur unter Einbindung von HZV-Verträgen zu erreichen!)
Die Mitglieder im oberbergischen Hausärzteverband werden am 03.11.2016 in einer Mitgliedersersammlung zum Stand der Entwicklung und Möglichkeiten informiert und darüber diskutieren.