Hausärzteverband Oberbergischer Kreis
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Neuer Hausarzt-EBM: Geriatrie-Ziffern massiv abgewertet ++++ Hausarzt-Indikator-Fallwert u.a.

++++++  Folgen des neuen Hausarzt-EBM:
Geriatrie-Ziffern um 57 % abgewertet !

Statt mit einem Punktwert von 10 Cent (von der KVNO angekündigt)
wird lt. Abrechnung für das 4. Quartal 2013 nur ein PW von 4,25813 Cent bezahlt.

Noch im Februar 2014 erschien eine "aktualisierte Broschüre" der KVNO:

"Geriatrie Basisassessment
GOP 03360: 12,20 Euro"


  Stattdessen  wird vergütet : 5,20 Euro !

Nach der durchschnittlichen Abrechnungsfrequenz der neuen Geriatrieziffern verliert eine  1.200-Scheine Versorgerpraxis damit ca. 1.000 Euro gegenüber dem angekündigten Geriatrie- Honorar.

Dieses ist bislang das letzte Kapitel in einem gescheiterten Umverteilungsprojekt "Hausarzt-EBM", dessen Weiterentwicklung
  von der Vertreterversammlung der KVNO abgelehnt wird.

+++++HAUSARZTPRAXIS-FALLWERT
-Indikator

Viele Kolleginnen und Kollegen schauen bei Ihren KV-Abrechnungen lediglich auf die saldierten Aufstellungen.

  Um die Entwicklungen in der KV-Abrechnung und der HzV vergleichen
und gewichten zu können, benötigen Hausarztpraxen Indikatoren-Fallwerte .

Wie diese Werte quartalsbezogen bestimmt werden können: dazu haben wir ein Bestimmungs-Tool entwickelt.


Auf Anfrage an unseren Kreisverband wird  dieses Tool zu den aus der KVNO-Abrechnung zu entnehmenden Parametern zur Verfügung gestellt.

Mit einem geringen Zeitaufwand (15 Min.) können Sie ihren Indikator-KV-Fallwert pro Quartal bestimmen und damit aussagekräftige
Vergleiche zu früheren Quartalen, zu den Auswirkungen des Hausarzt-EBM und zur hausarztzentrierten Versorgung ziehen.


******* ÄRGERNIS SCHIEDS-HZV
 
Hausarztpraxen, die an dem geschiedsten HzV-Vertrag mit AOK Rheinland, IKK Nordrhein,LKK,DAK,BARMER-GEK,KKH
und BKKen teilnehmen, sind im Augenblick massiv erbost über die fehlende Schlussabrechnung der Quartale 04/12 bis 04/13 aufgrund der Verweigerung der Krankenkassen, der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft die Bereinigungswerte
mitzuteilen. Inzwischen ist ein Schiedsverfahren durch die Hausarztverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe zur abschließenden Klärung eingeleitet worden, welches dieses Ärgernis in Kürze aus der Welt schaffen wird.

Nähere Informationen für alle betroffenen Kolleginnen und Kollen beim Vorstand des Hausärzteverbandes Oberberg.

++++++++ REGRESSVERFAHREN

Im Fall des Kollegen Blettenberg ist im Augenblick Stillstand. Nach 80.000 Euro erfolgten Regresszahlungen für 2009 vor dem Sozialgerichtsverfahren haben die Kessen in einem bislang einmaligen Vorgang die Restzahlungen ausgesetzt. Für 2010 konnte der Kollege im Rahmen einer einstweiligen Verfügung den Vollzug des Regresses

vor dem Sozialgerichtsverfahren stoppen.
Inzwischen liegen Regressverfahren für die Jahre 2011 und 2012 an , doch der Beschwerdeausschuss war von Januar bis März 2014 3 Monate lang paralysiert, da KVNO-Vorstand und Kassen sich nicht auf den Vorsitzenden einigen konnten, nachdem
massive Proteste aus unserer Region gegen das Verfahren erfolgt waren und Öffentlichkeit und Politik beschäftigten.
Das Ministerium hat inzwischen den bisherigen Vorsitzenden Dr. Backes erneut bestätigt, allerdings unter Auflagen, da er die   Vertretung des Beschwerdeausschusses vor dem Sozialgericht nicht mehr seiner Kanzlei
übertragen darf (!).
Die gesamte Auseinandersetzung und die Positionen sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Hausärzteverbandes Oberberg sind dokumentiert auf dieser Homepage 

und beim Bericht zu unserer Pressekonferenz gemeinsam mit der Lindlarer Bürgerinitiative.


Zu der schriftlichen Anfrage in der Vertreterversammlung in 03/2014, ob der Vorstand der KVNO einen Konflikt zu den international gültigen ethischen Prinzipien des Weltärztebundes sieht, dass in Prüfverfahren keine nicht-ärztlichen Mehrheiten zu ärztlichen Indikationen (hier Verordnung bei
Heimbewohnern) entscheiden sollen, antwortete Dr. Potthoff ausweichend  nur im Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen des SGB V,  deren Änderung wir fordern.

++++++++ Umfrage zu notwendigen Fallwerten für eine wirtschaftliche und zukunftsfähige Praxisfinanzierung

Anfang April haben wir eine Umfrage an die bergischen Hausärzte gestartet :


Welchen Fallwert benötigen Sie, um Ihre Betriebskosten, Praxisinvestitionen,Abschreibungen
finanzieren zu können neben einem für Sie akzeptablen Bruttoeinkommen ?

Um zu einem repräsentativen Ergebnis zu kommen, benötigen wir noch weitere Rückmeldungen und bitten Sie, sich nach  Möglichkeit zu beteiligen.

  Zur Umfrage ( die wir bis 15.05.2014 verlängern)

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand des Hausärzteverbandes Oberbergischer Kreis
Dr.med. Ralph Krolewski /Dr.med. Thomas Aßmann

 

Gummersbach/Lindlar, den 29.04.2014

 

 

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Korrespondenzadresse:

Praxis Dr.Krolewski

Dümmlinghauser Str. 76
51647 Gummersbach

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Tel.

 

+49 2261 59840

 

e- mail:

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