Hausärzteverband Oberbergischer Kreis
Hausärzteverband Oberbergischer Kreis

HAUSARZT-NEWS Oberberg   22.02.2014

Der Bundestag hat am 20.02.2014 eine für Hausärzte wesentliche Änderung beschlossen:
der Paragraph 73b als Grundlage für Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung wird von der Refinanzierungsklausel befreit. Zwar sollen Wirtschaftlichkeitsziele vereinbart werden, die nach 4 Jahren geprüft werden, dieses sind aber zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar. Die HzV in Baden-Württemberg beweist:
Die hausarztzentrierte Versorgung mit Stärkung der Hausarztpraxen arbeitet wirtschaftlich !


Gesundheitsminister Gröhe am 20.02.14 im Bundestag: "Wir wollen den Vertragspartnern die Spielräume für die hausarztzentrierte Versorgung erweitern."

Eigener Kommentar dazu bei HIPPOKRANET (Ärztenachrichtendienst):

"Die neue Gesetzesregelung für Selektivverträge zur HzV beinhaltet KEINE Refinanzierung von Honorar.....

 

... und das ist der entscheidende Vorteil !


Mit den Regelungen zu abzuschließenden Vereinbarungen zu Wirtschaftlichkeits- und Qualitätszielen werden die Verträge nach §73b SGB V zu Vollversorgungsverträgen, in denen sich die Vertragspartner zu rationalen und praktikablen Zielsetzungen einigen oder im Schiedsverfahren vergleichen.

Wichtig ist: in diesen Verträgen verhandelt der Hausärzteverband mit der Kassenseite und zwar mit aktiven Hausärzten, unterstützt durch die organisierte Rechtsberatung des Verbandes.

Der Unterschied zu den Verträgen der KVen: Diese werden durch hauptamtliche Vorstände abgeschlossen ohne dass diese einen Überblick oder Einblick in die hausärztliche Tätigkeit haben müssen oder sich entsprechende Fachberatung organisieren. Verträge zur HzV über die KVen sind deshalb in der Regel "Kassenverträge", Verträge über den Hausärzteverband sind allein aufgrund der Verhandlungen auf Augenhöhe durch Hausärzte mit den Kassen "Hausarztverträge", ein bedeutender Unterschied, der nur in den hausarztgeführten KVen weniger zum Tragen kommt.

Die bisherige gesetzliche Regelung sah vor, dass Mehraufwendungen für Leistungen in der HzV , d.i. Honorar für erbrachte Leistungen, gegenfinanziert werden muss durch "Einsparungen und Effizienzsteigerung."

Gesundheitsminisster Gröhe in der Bundestagssitzung am 20.02.14: "Wir stärken die hausärztliche Versorgung in unserem Land." und "Wir erweitern die Gestaltungsspielräume der Vertragspartner."

Genau darum geht es: die Honorarbudget-Fessel entfällt und es ergeben sich Gestaltungsspielräume. Diesen Paradigmenwechsel sollte jeder zur Kenntnis nehmen, der in einer zu kurz greifenden Analyse meint, das Problem sei nur in die Zukunft verlagert worden.

Das ist der entscheidende und zentrale Unterschied. Den hat der Gesetzgeber angesichts der kontraproduktiven Auswirkungen des Abs. 5a, der vollständig gestrichen wurde, im Auge gehabt. Damit ist eine zentrale Forderung des Hausärzteverbandes erfüllt worden."


 


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Die befürchteten EBM-Verwerfungen werfen ihre Schatten voraus:

Die KV Niedersachsen vermeldet auf ihrer Homepage:

"Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) bearbeitet zurzeit die Abrechnung für das 4. Quartal 2013. Dabei ist aufgefallen, dass möglicherweise einige Praxen noch nicht auf rückwirkend beschlossene Änderungen des EBM reagiert haben.

 

„Die Versichertenpauschale beinhaltet nicht mehr einen Gesprächsanteil von bis zu zehn Minuten. Deshalb kann die neue Gesprächsleistung - die unter anderem ein zehnminütiges Gespräch sowie die Diagnose einer lebensverändernden Krankheit erfordert - bereits ab einer Gesprächsdauer von insgesamt zehn Minuten parallel zu ihr abgerechnet werden“ erklärt Jens-Ove Drechsler, Leiter des Abrechnungscenters der KVN.

 

Diese Änderungen sind erst kurz vor Weihnachten 2013 rückwirkend zum 1. Oktober 2013 beschlossen worden. Die komplizierten Bestimmungen sind bei vielen Abrechnungen nicht berücksichtigt worden.

 

„Daher haben wir uns entschlossen, unseren Mitgliedern einen besonderen Service zu bieten. Sie können die bereits abgegebene Abrechnung überprüfen und gegebenenfalls bis spätestens zum 12. Februar eine neue Abrechnung einreichen“, sagte Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN."

Ein beispielloser Vorgang ! Die Befürchtungen: Die EBM-Verwerfungen fahren die hausärztliche Versorgung vor die Wand in einem Gestrüpp
von Abrechnungsmodalitäten zur Umverteilung unter dem Deckel der Gesamtvergütung.

 

Auch für Nordrhein wurden in Simulationsberechnungen der KVNO, die im letzten Jahr durch den Vorstand der Vertreterversammlung präsentiert wurden massive Verwerfungen befürchtet. Im April spätestens kommt die Offenbarung.

Die Alternative mit deutlich besseren Honorarsätzen: die hausarztzentrierte Versorgung !

 

Beratungen dazu durch den Hausärzteverband.

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Ärztekammerwahlen 2014

Der Hausärzteverband tritt regional mit eigenen Wahllisten an. Vorgesehen ist eine Wahlliste für die Region Oberbergischer Kreis, Rhein-Berg und Leverkusen.
Die Vorstände werden auf diesen Wahllisten antreten und werben dafür, dass sich möglichst viele Kolleginnen und Kollegen beteiligen.
Wichtige Themen, die eine hausärztliche Präsenz in der Ärztekammer erfordern, gibt es genug:

Weiterbildungsordnung, -verbünde, Finanzierungserfordernisse
Notdienst
eHealth-Strukturen der kommenden Jahre mit zunehmender Vernetzung

Rücksprache zur Mitarbeit und -kandidatur bitte bei:
Dr. Krolewski   Tel. (02261) 59840
Dr. Aßmann     Tel.  (02266)464367
Dr. Travnik       Tel.  (0214) 50 47 47

Die Kolleginnen und Kollegen aus Rhein-Berg ohne derzeitigen Kreisstellenvorstand im Hausärzteverband sind ebenfalls herzlich zur Teilnahme eingeladen.

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Bei drohender hausärztlicher Unterversorgung nimmt die Bedeutung delegationsfähiger Leistungen zu.


Mit der Qualifikation von MitarbeiterInnen in Hausarztpraxen zur VerAH werden wichtige Voraussetzungen geschaffen und sind ebenfalls Gegenstand von Honorierungen in Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung.


Die Qualifikation von MFA zu VerAH hat ebenfalls positive Auswirkungen auf die Mitarbeiterzufriedenheit und die Qualität der Praxisstruktur.
Im Hausärztlichen QZ Oberberg-Mitte wurde das Thema besprochen anhand der neuen Vereinbarungen zu delegationsfähigen
Leistungen zwischen der KBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen. Insbesondere das Thema Hausbesuche durch
Mitarbeiter wird an Bedeutung gewinnen.
http://www.kbv.de/rechtsquellen/43973.html

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Neues zur eGK und geplanten Telematikinfrastruktur

Ab 2015 wird das Versichertenstammdatenmanagement der eGK auf uns zukommen. Zur zentralen Informationsveranstaltung
der gematik am 10.02.14 in Berlin s. unser Bericht :



Als nächste Stufen (wahrscheinlich ab 2015/2016) sind als Anwendungen geplant: Notfalldatensatz und elektronische Fallakte.

Der Notfalldatensatz auf der eGK in der Spezifikation der BÄK (Lastenheft) birgt Sprengstoff in sich.
Nach einmaliger Einwilligung von Versicherten soll ein Notfalldatensatz aus der Praxis-EDV (PVS) generiert werden aus allen Diagnosen und den letzten 30 Medikamentenverordnungen sowie andere Angaben.

Es entsteht über diesen Notfalldatensatz eine kleine elektronische Patientenakte mit einem umfangreichen Patientenprofil.
Die Einsichtnahme und Veränderungen sind rechtlich bedeutsame Schritte, die dokumentiert werden müssen. Ein Gutachten der BÄK zur rechtlichen Situation wurde beauftragt , liegt aber seit 1 Jahr noch nicht vor. 


Die Fachbeschreibung zum Notfalldatensatz der BÄK sieht vor, dass "freiwillig" eine Backup-Sicherung des Notfalldatensatzes auf zentralen Servern der Telematik-Infrastruktur erfolgen kann, ebenfalls sollen Änderungen mit sog. Hash-Werten erfasst
und abgespeichert werden.

Es ist zu befürchten, dass wie in der geplanten Online-Rollout Stufe 1 -Phase nur die von der Industrie akquirierten Testpraxen in der Erprobungsphase unter Ausschaltung von Beiräten mit Patientenbeteiligung in der Testbegeleitung zum Zuge kommen.

So soll es jetzt im 4. Quartal 2014 in der Erprobungsphase zum Versichertenstammdatenmanagement erfolgen.
Prof. Elmer (Geschäftsführer der gematik) erklärte auf eine entsprechende Anfrage am 10.02.14 dazu in Berlin:
"Wir haben genug Beiräte: die ARGE, den Telematikbeirat in NRW und den Beirat der gematik." (Anmerkung: Keine Patientenvertreter in diesen Beiräten!)

Anmerkung:Die Testverordnung sieht als KANN-Bestimmung Beiräte in den Testregionen mit Patientenvertretern vor.

Während jetzt Millionen von Euro in die technische Erprobungsphase für den Versichertenstammdatenabgleich gepumpt werden,
wird die Beteiligung von Patientenvertretern in dem zum Erfolg verdammten System beflissentlich übergangen !

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Das neue Patientenrechtegesetz (2013) stärkt die Rechte von Patienten. Die Grundsätze zum Behandlungsvertrag sind im BGB
geregelt:


http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl113s0277.pdf%27]

Patienten haben Einsichtsrecht in die Patientenakte (§630g BGB) und können eine elektronische Abschrift verlangen.

Wo werden solche Daten gespeichert ? Auf Datenträgern, die der Patient beibringt?

Empfehlenswert ist eine gesicherte dezentrale persönliche elektronische Patientenakte. Diese können gem. Satzungsbestimmung einer Krankenkasse
vom Versicherer finanziert werden gem. §68 SGB V.

Ein solches dezentrales und gesichertes Speichersystem mit interner Sicherheitsstruktur wurde mit einem Förderpreis des LAndes NRW und der EU
versehen im Rahmen von "IuK§Gender e.Med NRW" 2012. Es handelt sich um das System maxiDoc der maxiDoc GmbH in Siegen.

Neben den geschützt abgelegten Dokumenten auf einer internen Ordnerstruktur, die wie eine elektronische Fallakte geführt werden können mit bis zu 2.000
Dokumenten, kann ebenfalls ein durch Foto personalisierter Notfalldatensatz in mehreren Sprachen schnell angelegt werden. Voraussetzung ist eine auf dem Arztrechner installierte Schreibsoftware, die nicht kopiert werden kann.

In dieser Form können Versicherte eine geschützte Dokumentation ihrer Befunde erhalten. Das Passwort zum Zugang können die Versicherten selbst verwalten und ändern. Eine Speicherung auf zentralen Servern findet nicht statt.
Ein begleitendes Kommunikationsmodul von maxiDoc erlaubt eine geschützte Kommunikation von beteiligten Arztpraxen unter Einsatz der
implementierten Lese- und Schreib und Verschlüsselungssoftware. Diese Funktion wurde mit dem o.a. Förderpreis des Landes NRW und der EU versehen.

Nähere Infos dazu bei Dr. Krolewski.


Dr.med. Ralph Krolewski  / Dr.med. Thomas Aßmann

Hier finden Sie uns

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Korrespondenzadresse:

Praxis Dr.Krolewski

Dümmlinghauser Str. 76
51647 Gummersbach

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+49 2261 59840

 

e- mail:

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