Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg
Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg

Pressemitteilung vom 28.12.2023       Rechtsaufsichtsbeschwerde zur Notdienständerung ab 01.01.2024 eingereicht

Nachdem die Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein auf die Widersprüche gegen die Organisationsänderungen im Ärztlichen Notdienst offensichtlich auf Weisung aus Düsseldorf, wo die Widersprüche eingingen,
mit Anordnungen zur sofortigen Vollziehung bezüglich der Einteilung zum Notdienst per Einschreiben reagiert hat, ohne auf die Widerspruchsgründe in irgendeiner Weise einzugehen, hat der Vorstand des Oberbergischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes gem. Beschlusslage unserer Mitgliederversammlung Rechtsauffisichtsbeschwerde beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eingelegt.
 
Darüber wurde gleichzeitig der Landrat in Kenntnis gesetzt.
 
In den Widersprüchen haben die Widerspruchsführer:innen aus dem Oberbergischen Kreis geltend gemacht:

In dem vorliegenden Anschreiben ohne Hinweis auf die Gemeinsame Notdienstordnung und bei inzwischen nachgereichtem Organisationsplan wird darauf hingewiesen , dass die zeitlich-räumlichen Umstrukturierungen auf Initiative der Hauptstellen der KVNO und der ÄKNO sowie der GMG stattgefunden haben und “maßgebliche Änderungen” vorgegeben wurden.

Ich ziehe hiermit in Zweifel, dass der in der Gemeinsamen Notdienstordnung der KVNO und der ÄKNO vorgeschriebene Verfahrensweg nach §8 unter aktiver Beteiligung und verantwortlich mit Vorschlagsrecht durch die Obleute vor Ort und der Kreisstellen verfolgt wurde, sondern durch zentralen Vorgaben jede wichtige und sinnvolle Mitwirkung ausgeschaltet wurde.

Damit wird  ebenfalls gegen die Bestimmungen von §11, Abs. 4 der Gemeinsamen Notdienstordnung verstoßen, dass regionale Besonderheiten wie Bevölkerungszahl und topographische Verhältnisse zu berücksichtigen sind.

Hinsichtlich eines geplanten nächtlichen Fahrdienstbezirkes mit Umfang des gesamten Kreisgebietes wird von mir bezweifelt, dass  Einsatzszenarien  und Fahrzeitbelastungen angesichts der Entfernungen zwischen den Kommunen berücksichtigt und zu einem tragfähigen Organisationskonzept geführt haben.  Die verringerte Präsenz der Notfallpraxen in Wipperfürth und Waldbröl und die Veränderungen des Fahrdienstes sehe ich als fahrlässig an mit drohenden Überlastungen und Übermüdungsgefährdungen der Fahrdienste und damit auch  gesundheitlichen Gefährdungen. Die Patientenversorgung wird hinsichtlich fehlender zeitgerechter Sicherstellung einer Notfallversorgung leiden, was auch dazu führt, dass in einem sich entwickelnden Hausarztmangelgebiet keine ausreichenden Behandlungskapazitäten mehr bis 22 Uhr an drei Wochentagen zur Verfügung gestellt werden.“

Darauf wurde bislang nicht eingegangen.
 
Die Rechtsaufsichtsbeschwerde erfolgte unter ausführlicher Darlegung der Sachverhalte und Verfahrensverstößen aus unserer Sicht sowie Hinweis auf die einstimmig verabschiedete Resolution des Oberbergischen Kreistages, welche auch das öffentliche Interesse an der Abwendung einer Unterversorgung darstellt.
 
 
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte werden jetzt per Anordnung gezwungen, unter den neuen Bedingungen bei den dargestellten Befürchtungen den Dienst anzutreten. Wir gehen von einem Anstieg der Anforderungen über die 112 und stärkerer Inanspruchnahme der Krankenhausambulanzen aus.
 
gez. Dr. Ralph Krolewski

 

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