„In dem vorliegenden Anschreiben ohne Hinweis auf die Gemeinsame Notdienstordnung und bei inzwischen nachgereichtem Organisationsplan wird darauf hingewiesen , dass die zeitlich-räumlichen Umstrukturierungen auf Initiative der Hauptstellen der KVNO und der ÄKNO sowie der GMG stattgefunden haben und “maßgebliche Änderungen” vorgegeben wurden.
Ich ziehe hiermit in Zweifel, dass der in der Gemeinsamen Notdienstordnung der KVNO und der ÄKNO vorgeschriebene Verfahrensweg nach §8 unter aktiver Beteiligung und verantwortlich mit Vorschlagsrecht durch die Obleute vor Ort und der Kreisstellen verfolgt wurde, sondern durch zentralen Vorgaben jede wichtige und sinnvolle Mitwirkung ausgeschaltet wurde.
Damit wird ebenfalls gegen die Bestimmungen von §11, Abs. 4 der Gemeinsamen Notdienstordnung verstoßen, dass regionale Besonderheiten wie Bevölkerungszahl und topographische Verhältnisse zu berücksichtigen sind.
Hinsichtlich eines geplanten nächtlichen Fahrdienstbezirkes mit Umfang des gesamten Kreisgebietes wird von mir bezweifelt, dass Einsatzszenarien und Fahrzeitbelastungen angesichts der Entfernungen zwischen den Kommunen berücksichtigt und zu einem tragfähigen Organisationskonzept geführt haben. Die verringerte Präsenz der Notfallpraxen in Wipperfürth und Waldbröl und die Veränderungen des Fahrdienstes sehe ich als fahrlässig an mit drohenden Überlastungen und Übermüdungsgefährdungen der Fahrdienste und damit auch gesundheitlichen Gefährdungen. Die Patientenversorgung wird hinsichtlich fehlender zeitgerechter Sicherstellung einer Notfallversorgung leiden, was auch dazu führt, dass in einem sich entwickelnden Hausarztmangelgebiet keine ausreichenden Behandlungskapazitäten mehr bis 22 Uhr an drei Wochentagen zur Verfügung gestellt werden.“