11.12.2023
Der Vorstand des Oberbergischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes bezieht Stellung zu einer über die oberbergische Presse berichtete Stellungnahme der KVNO-Hauptstelle
hinsichtlich der vorgegebenen Notdienständerungen 2024:
Der Kreisstelle der KVNO wird in dieser Stellungnahme eine völlig passive Rolle zugesprochen, was unserer Erkenntnislage entspricht und eine Verfahrensverletzung nach der Gemeinsamen
Notdienstordnung darstellt.
Die aufgeführten Zahlen zu Einsatzfrequenzen von 2022 wurden bei der Kreisstellenversammlung der KVNO am 20.09.23 nicht dargestellt und auch keine Beratungs- und Vorschlagsverfahren dazu nach
der Gemeinsamen Notdienstordnung.
Es sollen offensichtlich die Verfahrensfehler bei zentralisierter Entscheidung über alle Köpfe hinweg verschleiert werden.
Die Hauptstellen der KVNO und der Ärztekammer hätten am 20.09.23 die Gelegenheit gehabt, zur Thematik vorzutragen. Sie waren abwesend.
Im letzten Satz der Stellungnahme wird betont, dass die KV einer gesetzlichen Pflicht unterliege und wir als einzelner regionaler Berufsverband nicht.
Die Mitglieder im Oberbergischen Hausärztinnen- und Hausärzteverband sind sämtlich Vertragsärztinnen und haben einstimmig beschlossen, zum Widerspruch aufzurufen und Rechtsaufsichtsbeschwerde
einzulegen, um ihr Recht als Vertragsärztinnen und -ärzte zu wahren !
Eine Reduktion der Dienstbelastung wurde 2018 erreicht, Änderungen dürfen nicht über die Köpfe der Niedergelassenen hinweg entschieden werden.
Das machen wir mit den einstimmig beschlossenen Maßnahmen klar.
Die jetzt in der Veröffentlichung aufgeführten Einsatzfrequenzen von 2022 weisen auf ein Zusammenspiel von 112 und 116 117 hin, deren Hintergrund abklärungsbedürftig ist.
Der Pressesprecher der KVNO bestätigte gab am 05.12.2023 auf unsere Anfrage u.a. zu Einsatz-Kriterien bei der 116 117 Auskunft:
"Alle Vorgänge mit einer gesundheitlichen Implikation werden von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter in der 116117 über die strukturierte
medizinische Ersteinschätzung in Deutschland (SmED) erfasst und kategorisiert. Das Ergebnis ist die Handlungsgrundlage für die Einordnung in die unterschiedlichen Versorgungsoptionen. Ausgenommen von
diesem Prozess sind reine Auskunftsersuchen (z.B. wann ist folgende Praxis geöffnet? Wo ist die nächste Notdienstapotheke? etc.). Sofern ein akuter und lebensbedrohlicher Notfall erkannt wird (z.B.
starke Atemnot) wird unmittelbar die 112 alarmiert."
Die Überleitung auf die 112 bei ca. 3.500 Anrufen am Tag (aus Nordrhein) läge unter 10 Einsatzanforderungen.
Die Einsätze im Rettungsdienst steigen zunehmend an - laut Rettungsdienstbedarfsplan 2020 zuletzt 26.723 im Jahr- und die im ärztlichen Notdienst sinken.
In allen Bereichen besteht offenichtlich ein großer Klärungsbedarf. Die Verantwortlichen in Düsseldorf können sich dazu nicht hinter solchen Stellungnahmen verstecken, während sie gleichzeitig
am 08.12.2023
in einer Pressmitteilung die Leistungsfähigkeit des "erfogreich zentralisierten" Ärztlichen Notdienstes als gefährdet darstellen.
Dabei wird auch eine Dienstbelastung als Niederlassungsbremse für den ärztlichen Nachwuchs benannt.
Seit 2016 wird aber nirgendwo die Belastungsgrenze hinsichtlich der Anzahl von Diensten definiert.
Diese liegt nach unserer erfolgreichen Dienstplanreform im Oberbergischen Kreis bei 6 Diensten pro Jahr pro Arztsitz, dabei 3 Dienste in den Notdienstpraxen mit maximal 8 Stunden und 3
Fahrdiensten mit maximal 24 Stunden in jeweils dem Dienstbezirk Oberberg-Nord,-Mitte oder -Süd.
Dagegen hat es keine Proteste oder Widersprüche gegeben.
gez. Dr. Ralph Krolewski
Vorsitzender