Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg
Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg

Pressemitteilung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des HHVOBK am 06.12.2023

Bei einer gut besuchten außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgrund des hohen Interesses an der Thematik kam es zu folgenden Ergebnissen:
 
Es zeigte sich einhellig eine große Empörung zu den mitgeteilten gravierenden Änderungen ab 01.01.2024 mit befürchteten vielfältigen Konsequenzen für diensthabende Ärztinnen und Ärzte
und Patienten. Zwingende Gründe für den veränderten und erst vier Wochen vor In-Kraft-Treten mitgeteilten  neuen Organisationsplan mit gravierenden Änderungen bei den Notdienstpraxen und
im Fahrdienst  wurden im Vorfeld nicht mitgeteilt. Die vorgeschriebenen Verfahrensregelungen nach der Gemeinsamen Notdienstordnung  werden einstimmig als verletzt angesehen.
 
Eine Hausärztin aus Wipperfürth zeigte sich entsetzt: "Wie soll ich nachts den ganzen Oberbergischen Kreis als einzige Ärztin im ambulanten Notdienst  versorgen und in Gebieten, deren soziale und topographische Struktur ich gar nicht kenne, bei
langer Anfahrt bis Waldbröl und Morsbach? Das macht mir Angst."
 
Es wurde von der Versammlung einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen:

"Die Versammlung rät deshalb einstimmig  allen Kolleginnen und Kollegen im Dienstbezirk, aufgrund der sich darstellenden Versäumnisse und grundsätzlichen Bedenken Widerspruch einzulegen mit Rechtsaufsichtsbeschwerde an das aufsichtsführende Ministerium und Benachrichtigung des Landrats des Oberbergischen Kreises."

Ein Widerspruchsschreiben wird allen diensthabenden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung gestellt. Der Vorstand des Oberbergischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes wurde beauftragt, eine Rechtsaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Ministerium (MAGS) einzulegen. In einem verabschiedeten Anschreiben an die Vorstände der KVNO und der Ärztekammer Nordrhein werden die Sachverhalte, die Folgen und die Verfahrensverletzungen aus der Sicht der Mitgliederversammlung sowie die offenen und ungeklärten Fragen aufgeführt und die Frage gestellt, wie die Verantwortlichen mit dieser Situation bis 01.01.2024 umgehen wollen.

 

 

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