Bei einer gut besuchten außerordentlichen Mitgliederversammlung aufgrund des hohen Interesses an der Thematik kam es zu folgenden Ergebnissen:
Es zeigte sich einhellig eine große Empörung zu den mitgeteilten gravierenden Änderungen ab 01.01.2024 mit befürchteten vielfältigen Konsequenzen für diensthabende Ärztinnen und Ärzte
und Patienten. Zwingende Gründe für den veränderten und erst vier Wochen vor In-Kraft-Treten mitgeteilten neuen Organisationsplan mit gravierenden Änderungen bei den Notdienstpraxen
und
im Fahrdienst wurden im Vorfeld nicht mitgeteilt. Die vorgeschriebenen Verfahrensregelungen nach der Gemeinsamen Notdienstordnung werden einstimmig als verletzt angesehen.
Eine Hausärztin aus Wipperfürth zeigte sich entsetzt: "Wie soll ich nachts den ganzen Oberbergischen Kreis als einzige Ärztin im ambulanten Notdienst versorgen und in Gebieten, deren
soziale und topographische Struktur ich gar nicht kenne, bei
langer Anfahrt bis Waldbröl und Morsbach? Das macht mir Angst."
Es wurde von der Versammlung einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen:
"Die Versammlung rät deshalb einstimmig
allen Kolleginnen und Kollegen im Dienstbezirk, aufgrund der sich darstellenden Versäumnisse und grundsätzlichen Bedenken Widerspruch einzulegen mit Rechtsaufsichtsbeschwerde an das
aufsichtsführende Ministerium und Benachrichtigung des Landrats des Oberbergischen Kreises."
Ein Widerspruchsschreiben wird allen diensthabenden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung gestellt. Der Vorstand des Oberbergischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes wurde beauftragt, eine
Rechtsaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Ministerium (MAGS) einzulegen. In einem verabschiedeten Anschreiben an die Vorstände der KVNO und der Ärztekammer Nordrhein werden die Sachverhalte, die
Folgen und die Verfahrensverletzungen aus der Sicht der Mitgliederversammlung sowie die offenen und ungeklärten Fragen aufgeführt und die Frage gestellt, wie die Verantwortlichen mit dieser Situation
bis 01.01.2024 umgehen wollen.