PRESSEMITTEILUNG
Antwort des MAGS auf die Rechtsaufsichtsbeschwerde zum Notdienst
Die Antwort des MAGS zur Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die im November 2023 zugesandte geänderte Organisationsordnung zum Ärztlichen Notdienst im Oberbergischen Kreis liegt jetzt vor.
Es gibt dabei drei Kernaussagen:
Solche Rechtsverstöße wurden nicht festgestellt
Das Ministerium führt zusätzlich aus:
“Eine Beteiligung der Obleute bei der Erstellung der Notdienstpläne ist nicht verpflichtend vorgesehen. Eine Nichtbeteiligung der Obleute kann
daher nicht als Rechtsverstoß gewertet werden.”
3.Ein zentraler Punkt der Beschwerde war die aus unserer Sicht unzureichende Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse und langer Anfahrtswege zwischen Radevormwald und Morsbach, wozu wir uns dezidiert geäußert haben mit den Hinweisen auf zeitliche Belastungen und drohenden Erschöpfungen.
Dazu äußert sich das Ministerium wie folgt:
“Hinsichtlich der Vorgabe, bei der Festlegung der Notdienstbezirke die regionalen Besonderheiten, insbesondere die Zahl der teilnehmenden
Ärztinnen und Ärzte, die Bevölkerungszahl, die topographischen Verhältnisse und die Verkehrsverbindungen angemessen zu berücksichtigen, ist den Vorständen der KV Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet. Dieser ist aufsichtsrechtlich nur sehr eingeschränkt überprüfbar. Wir haben die KV Nordrhein aufgefordert, uns regelmäßig über die tatsächlichen Auswirkungen der Notdienstreform zu berichten. Sollten sich daraus Hinweise ergeben, die eine unangemessene Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten nahelegen, werden wir die aufsichtsrechtliche Prüfung erneut aufnehmen.”
Zu diesen Ergebnissen beziehen wir wie folgt Stellung:
Der Vorstand des Oberbergischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes hat die Aufsichtsbeschwerde zu allen bei unserer Mitgliederversammlung am 06.12.23 beschlossenen Inhalten vorgelegt.
Es stellt sich für uns dar, dass Evaluationen und einstimmige Beschlusslagen im Vorstand der Kreisstelle bei einer Mitgliederversammlung im September bei fehlender Anwesenheit von Vertreter:innen der Hauptstelle nicht dargestellt wurden, sondern die Änderungen als vorgegeben und nur teilweise beeinflussbar dargestellt wurden. Damit entstand der deutliche Eindruck, dass das Vorschlagsrecht der Kreisstellen ausgehebelt worden war.
Bislang waren die Obleute der Notdienstbezirke an Beratungen zu Änderungen seit 35 Jahren herangezogen worden. Diesmal war das nicht der Fall.
Wir begrüßen es, dass das Ministerium die Auswirkungen der Notdienstreform beobachten will und der KV Nordrhein eine Berichtspflicht auferlegt hat
Völlig unklar ist, wie innerhalb der KV Nordrhein die Vorgänge im Notdienst verfolgt werden sollen, die Belastungen der Diensthabenden und zunehmende Belastungen im Rettungsdienst.
Dr. Ralph Krolewski Dr. Thomas Aßmann
Gummersbach, Lindlar, den 18.02.24