PRESSEMITTEILUNG vom 21.12.2012
Fakten und Planungsversuche
Die Bedeutung der Hausarztzentrierten Versorgung
Laut Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20.12.2012 werden
lt. Gesetzesauftrag die Planungsgrundätze ab 2013 für die ambulante ärztliche Versorgung geändert.
In Orientierung an Mittelzentren als Planungsgrößen sollen 6 Hausärzte auf 10.000 Einwohner kommen.
Für den Oberbergischen Kreis sind das 173 Hausärzte (Fachärzte für Allgemeinmedizin/
Hausärztlich tätige Internisten).
Aktuell sind 162 Hausärztinnen und Hausärzte im Oberbergischen Kreis tätig
( 93 v.H. gegenüber den neuen Planzahlen). Ca. 10 v.H. dieser Hausärztinnen und Hausärzte sind bereits älter als 65 Jahre und bislang weiterhin tätig, da kein Praxisnachfolger gefunden wird.
Absehbar werden in den kommenden 3- 5 Jahren bis zu 30 v.H. der Hausärztinnen und Hausärzte aus Altersgründen ausscheiden, die pro Quartal ca. 66.000 Oberbergerinnen und Oberberger versorgen, davon ca. 40 v.H. chronisch Kranke.
Warum finden die Hausärzte keine Nachfolger ?
In NRW müssten pro Jahr 400 neu ausgebildete Allgemeinärztinnen und Allgemeinärzte antreten, um bestehende Praxen, die aus Altersgründen abgegeben werden, zu übernehmen.
Seit 2008 sind die Facharztprüfungen für Allgemeinmedizin bei den zuständigen Ärztekammern soweit zurückgegangen, dass eine Unterdeckung im Nachwuchs inzwischen von ca. 75 v.H. eingetreten ist.
Aus anderen Bundesländern kommt kein Nachwuchs nach NRW,
da in der Geldverteilung für die ambulante ärztliche Versorgung NRW seit 2009 Schlusslicht in Deutschland geworden ist:
Ausgaben für die gesamte ambulante ärztliche Versorgung aller Fachgruppen durch die Krankenkassen (morbiditätsbezogene Gesamtvergütung) in 2012:
KV-Bereich Berlin: 391 Euro, Hamburg: 381 Euro, Bundesdurchschnitt: 352 Euro,
Nordrhein 334 Euro und Westfalen-Lippe 325 Euro.
Die Verteilung dieser ungleichen Geldmittel erfolgt über die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Alle Versuche der NRW-Landesregierung seit 2009, diese Benachteiligung zu beseitigen, sind in Berlin bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen gescheitert. Zuletzt hat sich die
NRW-Gesundheitsministerin Steffens in der Aktion „Konvergenz jetzt“ engagiert, ebenfalls ohne Erfolg.
Für Nordrhein resultieren daraus für den hausärztlichen Bereich über die Kassenärztliche Vereinigung Vergütungen pro Quartal für alle hausärztlichen Grundleistungen inkl. Hausbesuche, Laborleistungen, diagnostische Sonderleistungen von ca. 39 Euro. Allein im Bundesdurchschnitt liegt die Vergütung um 7% höher.
Aus betriebswirtschaftlichen Gründen wird sich deshalb kein
Nachwuchsmediziner für eine Niederlassung in NRW interessieren.
Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses Hecker hat deshalb richtig
festgestellt, dass mit den neuen Planungsgrundsätzen „über Nacht kein neuer Arzt
gebacken werden kann“.
Im Grunde dient die neue Planung dazu, Versorgungsgrade festzustellen. Damit wird demnächst im Oberbergischen Kreis die Unterversorgung festgestellt werden.
Was hat der Hausärzteverband getan, um diesen Entwicklungen zu begegnen?
Der Hausärzteverband hat im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (§73b SGB V) mit Mandat der Mehrzahl der Allgemeinmediziner in NRW seit 2009 mit fast allen Krankenkassen Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen (IKK classic und Techniker Krankenkasse) oder in einem langwierigen Schiedsverfahren mit über 60 Krankenkassen (darunter AOK Rheinland/Hamburg, DAK,BARMER-GEK und fasst allen BKK) solche Verträge erreicht.
Die Versicherten dieser Krankenkassen können sich in dieses Versorgungsmodell in
teilnehmenden Praxen einschreiben ohne Mehrkosten und stellen dadurch sicher, dass mehr Versichertengelder in ihrer Versorgung ankommen statt in andere Bundesländer abzufließen. In den verhandelten oder im Schiedsverfahren entschiedenen Verträgen wurde festgelegt, dass die Gelder (Honorare) für die hausarztzentrierte Versorgung über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft und nicht die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet und ausgezahlt werden.
Die Gebührenordnung besteht in Euro und Cent und nicht in Punktmengen, ebenfalls kommt es zu keinen fallzahlbedingten Abstaffelungen, unter denen Landarztpraxen mit hohen Leistungsmengen zu leiden haben.
Die Ergebnisse der bislang abgerechneten Quartale (IKK und TK): 28 Prozent mehr
Honorar für qualifizierte Hausarztpraxen und ihr Team, welches für die Versorgung
wessentlich ist (Versorgungsasssistenten in der Hausarztpraxis VerAH), für die
geschiedsten Verträge ab 1. Quartal 2013 werden Ergebnisse von 20 v.H. gegenüber der KV-Regelversorgung erwartet. Fallzahlbegrenzungen sind nicht vorgesehen.
Das bedeutet im Klartext: Wer als Landarzt 50 v.H. mehr Patienten als im Landesdurchschnitt versorgt, erhält ein entsprechend höheres Honorar in der hausarztzentrierten Versorgung. Da in den Landkreisen vorwiegend GKV-Versicherte versorgt werden, stellt sich damit ein wesentlicher Gesichtspunkt dar. In der hausarztzentrierten Versorgung können bestehende Hausarztpraxen gestärkt und attraktive Niederlassungsbedingungen für Nachwuchs geschaffen werden, die sowohl den bundesdeutschen Vergleich nicht zu scheuen brauchen und ebenfalls Vorteile gegenüber Stadtpraxen ausweisen.
Ebenfalls braucht dann der Vergleich mit angestellten Ärzten in leitender Funktion nicht gescheut zu werden.
In der Hausarztzentrierten Versorgung hat der Hausärzteverband den Weg in eine zukunftsträchtige Entwicklung eröffnet, die auch für den Oberbergischen Kreis eine nicht zu unterschätzende Bedeutung bekommen kann.
Diese Fakten und möglichen Zukunftsszenarien setzen wir einer bloßen
planungsrechtlichen Betrachtung entgegen und fordern auch die Kommunalpolitik auf, sich damit auseinanderzusetzen.
Dr.med. Ralph Krolewski / Dr.med. Thomas Aßmann (Vorstand )
Gummersbach, Lindlar, den 21.12.2012