PRESSEMITTEILUNG vom 21.11.2013
Nach dem Urteil des LSG Essen vom 20.11.2013 zur Anwendung von "Beratung vor Regress", welches Gesetzesnorm seit 2011 ist,
müssen sich Ärzte und Ärztinnen erschüttert fragen,
ob sie bei Verordnungen für Schwerkranke das eigene
wirtschaftliche Grab schaufeln .
Die Auswirkungen für die Versorgung sind unabsehbar.
Im Kern besagt die berichtete Entscheidung des Landessoziagerichts, dass eine Richtgrößenüberschreitung von 25% inkl. der anerkannten PRAXISBESONDERHEITEN gem. Prüfvereinbarung
zwischen KV und Krankenkassen den Regressfall auslöst und die Beratung vor Regress entfällt.
Damit hat das Landessozialgericht die von der Politik im Gesetz implementierte Norm "Beratung vor Regress" quasi ausgehebelt und steht
im Widerspruch zu anderen Landessozialgerichtsurteilen zum gleichen Sachverhalt, z.B. heute in Baden-Württemberg.
Der besonders hart getroffene Kollege Blettenberg, dessen Fall und Situation die politische und mediale Aufmerksamkeit gefunden hat,
macht in seinem Statement deutlich, worum es geht:
"Es ist ein Faustschlag ins Gesicht für die Politik, es ist das Ende der Chroniker Versorgung und das Ende vieler Praxen. Das LSG NRW in Essen hat mit seinem Urteil die Anwendung
des Gesetzes Beratung vor Regress ausgehebelt und hiermit völlig konträr geurteilt zu allen bisherigen Sozialgerichtsurteilen und dem Landessozialgericht Baden Württemberg. In NRW werden die Ärzte in
die Pleite getrieben, in Baden Württemberg haben die Ärzte nicht zu befürchten."
Zu den Einzelheiten s. http://www.praxis-blettenberg.de/
Der Kollege Blettenberg hat erklärt, in Revision zum Bundessozialgericht zu gehen und hat nach seiner Angabe die Sprungrevision erreicht, d.h. es wird letztinstantlich wahrscheinlich innerhalb der
nächsten 7 bis 8 Monate entschieden.
Vom Ausgang dieses Verfahrens hängt dann ab, welche Rechtsnorm Geltung bekommt.
Eines ist uns klar: wenn dieses Verfahren vor dem Bundessozialgericht die LSG-Entscheidung bestätigen sollte, wird dieses quasi der Todesstoß für eine am Versorgungsbedarf orientierte
Krankenversorgung sein und Ärzte geraten dann bei der Behandlung von chronisch Behinderten in ein massives ethisches Dilemma, verursacht durch eine Rechtspraxis für die Anwendung einer Prüfpraxis an
Durchschnittswerten. Diese Norm wird immer fraglicher , wenn man in Betracht zieht, wie unterschiedlich die Versorgungsnotwendigkeiten sind.
Wie sollen Ärztinnen und Ärzte sich verhalten, wenn sie der beruflichen Sorgfaltspflicht und den ethischen Verpflichtungen gegenüber Schwerkranken folgen und dabei die eigene
wirtschaftliche Vernichtung vor Augen haben müssen?
Wollen Politik und Gesellschaft diese Verhältnisse ?
Die Abstimmung mit den Füßen hat schon begonnen, sonst würde man sich keine Gedanken machen müssen, wie in einigen Jahren noch Ärzte gefunden werden, die insbesondere als Hausärzte die grundlegende
medizinische Versorgung der Bevölkerung tragen wollen.
In aktuellen Statements gegenüber der Presse hat die KVNO erklärt, dass es sich bei dem Kollegen Blettenberg um einen Einzelfall handele und früher , dass die Regressangst größer sei als die
wirkliche Regressgefahr.
Prüfverfahren haben jedoch viele Kolleginnen und Kollegen durchlitten mit wochenlanger und zermürbender Bearbeitung der Verordnungen von einem Jahr und Stellungnahmen, die dann im Prüfverfahren auf
die Äußerung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im "Schwarzen Haus" in Düsseldorf stoßen, dass alle vorgetragenen Argumente schön und gut seien, aber nach
Gesetzeslage und Rechtssprechung der Durchschnittsvergleich Geltung habe. Dann fängt das Zittern an und häufig der Weg zum Sozialgericht
ohne aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Regressforderung.
In der kommunalen Gesundheitskonferenz des Oberbergischen Kreises am 20.11.2013 trug der Obmann der Kinderärzte im Kreis, Kollege Nothnick, vor, dass er bereits 20 Prüfverfahren erlebt habe wegen der
Heilmittelversorgung von behinderten Kindern. Mit der Hilfe der Ergebnisse der kleinräumigen Gesundheitsberichtserstattung des Kreises habe er allerdings darlegen können, welcher regionale
Behandlungsbedarf bestehe und konnte in den belastenden Verfahren den Regress abwenden.
Ärztliche Tätigkeit in laufender Verteidigungsstellung !
Es ist absolut notwendig, dass sich Landes- und Bundespolitiker um die aus den Gesetzen abgeleitete Rechtspraxis und ihre Auswirkungen kümmern.
Die Volksvertreter sind für die Gesetzgebung verantwortlich und auch für die Folgen. Schweigen und Wegducken ist nicht angesagt !
Kollege Blettenberg hat viel Zuspruch durch Patienten, engagierte Bürgerinnen und Bürger und Kommunalpolitiker gefunden.
Der Vorstand des Hausärzteverbandes im Oberbergischen Kreis drückt ihm und allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen seine
Solidarität
aus.
Wir fordern die Abschaffung der derzeitigen Prüfkriterien und Prüfpraxis und ihrer gesetzlichen Grundlagen , denn das resultierende
ethische Dilemma gefährdet den am Wohle des Patienten ausgerichteten ärztlichen Behandlungsauftrag und erzeugt einen unerträglichen Druck !
V.i.S.d.P.: Dr.med. Ralph Krolewski, 51647 Gummersbach