Ab Januar 2024 im Oberbergischen Kreis 38 Prozent weniger Ärztinnen und Ärzte im Ärztlichen Notdienst, zwei Notdienstpraxen an drei Wochentagen geschlossen
und
nachts nur noch ein ärztlicher Fahrdienst im gesamten Kreisgebiet statt drei.
DIe Hauptstellen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf haben eine neue Notdienstorganisation ab 01.01.2024 vorgegeben und am
17.11.24 den über 300 Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung aller Fachgruppen im Kreisgebiet einen verpflichtenden Dienstplan zugeschickt, der gravierende
Änderungen enthält.
Statt 42 Diensthabenden pro Woche werden nur noch 26 zum
Einsatz kommen, die Notdienstpraxen in Wipperfürth und Waldbröl montags, dienstags und donnerstags nicht mehr besetzt , sondern nur noch Gummersbach , und die bisherigen drei Fahrdienstbezirke auf
zwei tagsüber reduziert und nachts soll nur noch
ein Arzt oder Ärztin einen von Radevormwald bis Morsbach mit dem Fahrzeug für Notfälle unterwegs sein.
Dr. Krolewski, der Vorsitzende des Oberbergischen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes:
“ Nach der Gemeinsamen Notdienstordnung der KV und der
Ärztekammer soll die Notdienstorganisation ,wie seit Jahrzehnten praktiziert, vor Ort entwickelt und vorgeschlagen werden, was dem Mitwirkungsrecht bei Kenntnis der
Gegebenheiten entspricht. Dieses grundlegende Prinzip wurde jetzt durch die zentralen Vorgaben verletzt und viele Kolleginnen und Kollegen fragen sich, welche Auswirkungen die neue Organisation haben
wird und welche Erschöpfungen und Überforderungen in
dem großen Fahrdienstbezirk drohen mit Fahrzeiten von über 1 Stunde bei einfachem Weg.”
Am 20.09.23 hatte der Kreisstellenvorstand der KVNO bei einer Versammlung anwesende Ärztinnen und Ärzte mündlich informiert. Vertreter der Hauptstelle waren dabei nicht anwesend und konnten keine
Erläuterungen zu den Planungsgrundlagen
abgeben und ob der sich abzeichnen Ärztemangel und finanzielle Gesichtspunkte eine Rolle spielen.
Aus der Sicht des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes wurden in der Notdienstordnung verankerte Verfahrensgrundsätze zur Mitwirkung und Vorschlagsrecht der niedergelassenen Ärzteschaft verletzt.
Es bleibt jetzt nur der Widerspruchsweg.
Darüber wird der Oberbergische Hausärztinnen- und Hausärzteverband bei einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung in der kommenden Woche beraten.
Gummersbach, den 01.12.2023