Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg
Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberberg

PRESSEMITTEILUNG

Die Vertreterversammlung der KV Nordrhein hat heute  einstimmig bei wenigen Enthaltungen ihre große
Empörung zum Urteil des LSG Essen vom 20.11.2013 zum Ausdruck gebracht, in dem der im Gesetz verankerte Grundsatz
"Beratung vor Regress" allem Anschein nach eingeschränkt und in Frage gestellt wird.

Der Vorstand der KV Nordrhein wird aufgefordert , das Urteil zu analysieren und die Begründung zu prüfen.
Es sollen alle Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluss ausgeschöpft werden, wenn ein Verstoß oder der Verdacht
eines Verstoßes gegen den §106 SGB V zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorliegen sollten.

Der Regress wird als überkommenenes Instrument zur Regulierung der
Verordnungskosten angesehen, welches mit Durchschnittswerten und der Konsequenz fallbeilartiger Vollzüge
zu einem massiven ethisch moralischen Dilemma führt und damit zur Benachteiligung von Patientengruppen.

Es wird  gefordert:
"Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein fordert die Politik auf, Lippenbekenntnissen zur
Abschaffung von Regressen auch eindeutige Gesetzesvorgaben folgen zu lassen. Der Vorstand der Kassenärztlichen
Vereinigung sollte bis zu einer Entscheidung die Prüfvereinbarungen mit den Kassen aussetzen."

Der vollständige Beschlusstext ist als Anlage beigefügt.

Düsseldorf, Gummersbach, den 29.11.2013

 

V.i.S.d.P.  Dr.med. Ralph Krolewski, 51647 Gummersbach

Hier finden Sie uns

Hausärztinnen- und Hausärzteverband Oberbergischer Kreis

Korrespondenzadresse:

Praxis Dr.Krolewski

Dümmlinghauser Str. 76
51647 Gummersbach

Kontakt

Tel.

 

+49 2261 59840

 

e- mail:

hausaerzte-oberberg@gmx.de

 

Druckversion | Sitemap
© Hausärzteverband Oberbergischer Kreis