PRESSEMITTEILUNG
Mit großer Mehrheit hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 23.11.2013 in Düsseldorf
die u.a. Beschlussfassungen zum Thema der
Unerträglichkeit des ethischen Dilemmas durch die
Bedrohung durch Regresse für ärztliches Handeln gegenüber Patienten mit Verschärfung durch das jüngste
Urteil des Landessozialgerichts Essen beschlossen und stellt sich damit gegen den mit fragwürdigen Methoden (Durchschnittsvergleich bei Richtgrößenprüfungen ohne
Berücksichtigung der Versorgungssituation) praktizierten drohenden ethischen Dammbruch in der Krankenversorgung
mit einem klaren Appell an Politik,Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung.
Der Vorstand des oberbergischen Hausärzteverbandes weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für jeden
Arzt und Ärztin das Berufsgelöbnis gilt, in dem es heißt:
"Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Beruf mit
Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patientinnen und
Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns
sein....
Ich werde jedem Menschenleben
von der Empängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst
nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit
ausüben."
In der Deklaration des Weltärztebundes zu den Patientenrechten von 2005 heißt es:
"Wenn Gesetzgebung, Regierungshandeln oder irgendeine andere Verwaltung oder Institution Patienten diese Rechte verweigert, sollen
Ärzte zweckmäßige Maßnahmen ergreifen, um diese zu sichern und wiederherzustellen."
Zu diesen grundlegenden Rechten gehört:
"Der Patient hat das Recht auf eine kontinuierliche Behandlung........
Der Arzt soll keine Patientenbehandlung unterbrechen solange diese medizinisch angezeigt ist."
Diesem steht nur das Grundrecht des Patienten auf Selbstbestimmung entgegen.
(Quelle: http://www.wma.net/en/30publications/10policies/l4/; Übersetzung aus dem Englischen: Dr. R. Krolewski)
Wenn diese Grundrechte durch Regressandrohungen bedroht sind, müssen Ärzte und ihre Organisationen dem entgegentreten.
In diesem Sinne lauten
die Beschlussfassungen der Ärztekammerversammlung vom 23.11.2013:
(Quelle: http://www.aekno.de/page.asp?pageID=10809 )
Die Kammerversammlung fordert Politik, Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung auf, Regresse abzuschaffen und für Altfälle eine entsprechende Regelung zu treffen.
Durch teilweise Existenz gefährdende Regresse und die ständige Bedrohung gerät ärztliches Handeln unter einen unerträglichen ethischen Dauerkonflikt. Der Arzt muss in jedem Fall zwischen dem medizinisch für den Patienten Notwendigen und dem von Budgets begrenzten Erlaubten wählen. Nur so kann er Regressansprüche und damit persönliche wirtschaftliche Nachteile vermeiden.
Diese Situation darf nicht länger hingenommen werden. Sie ist für den Patienten und den Arzt unzumutbar. Sie schreckt den ärztlichen Nachwuchs ab. Sie passt nicht in die Zeit zunehmenden Ärztemangels.
Die Kammerversammlung beauftragt den Vorstand auf allen Ebenen auf die Unerträglichkeit des ethischen Dilemmas für Ärztinnen und Ärzte nach dem LSG Urteil vom 20.11.2013 zum Wegfall von „Beratung vor Regress“ hinzuweisen und durch eine Stellungnahme aus ethisch moralischer Sicht ein klares Signal für die Kolleginnen und Kollegen zu setzen."
Gummersbach / Lindlar , den 24.11.2013
V.i.s.d.P. Dr. Ralph Krolewski, 51647 Gummersbach